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Erasmus Mundus Joint Master

Ein Student nimmt an einem Erasmus Joint Master Degree teil und wartet draußen auf Kommilitonen.
Jan von Allwörden/DAAD

Transnationale Exzellenzstudiengänge für hochqualifizierte Studierende, die mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss abgeschlossen werden, machen die Programmlinie Erasmus Mundus Joint Master (EMJM) zu einem attraktiven Förderinstrument für europäische Hochschulen.

Die EMJM sind die Fortsetzung der Erasmus Mundus Joint Master Degrees (2014-2020). Dabei setzt die Europäische Kommission auf Kontinuität. Das Gesamtkonzept der gemeinsamen Masterstudiengänge bleibt erhalten.

Was ist neu?

  • Vereinfachung des Fördermechanismus, da es nur noch drei Kostenkategorien gibt: Verwaltungskosten, Stipendien, Special Needs
  • Erhöhtes Budget für Hochschulen und Studierende; insbesondere für Studierende aus Erasmus+ Programmländern
  • Das Stipendium wird auch für Studienabschnitte im Heimatland gewährt.
  • Die Rolle der Hochschulen aus nicht mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern wird gestärkt. Sie können antragstellende Einrichtung sein.
  • Mehr Inklusion durch zusätzliche Mittel für Studierende mit besonderen Bedürfnissen.
  • Anreiz, mehr Studierende einzuschreiben, da die Verwaltungskostenpauschale auch für Selbstzahler gewährt wird.

Was wird gefördert?

  • Die Durchführung eines gemeinsamen internationalen Masterstudiengangs in einem Hochschulkonsortium aus mindestens drei Hochschulen. Davon müssen mindestens zwei Hochschulen aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern stammen. Weitere akademische und nicht-akademische Partner aus EU-Mitgliedstaaten sowie mit dem Programm assoziierten und nicht assoziierten Drittländern können involviert werden.
  • Das Konsortium vergibt Vollstipendien an exzellente Studierende aus der ganzen Welt.
  • Die Studierenden absolvieren Studienaufenthalte an mindestens zwei Hochschulen des Konsortiums, davon mindestens einen Studienabschnitt an einer Hochschule aus einem EU-Mitgliedstaat oder mit dem Programm assoziiertem Drittland.
  • Der Studiengang schließt mit einem Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss ab.

Budget

Das Budget setzt sich aus drei Kostenkategorien zusammen:

  • Verwaltungskostenpauschale – errechnet sich durch eine monatliche Pauschale von 750 Euro pro Stipendiaten/in und pro Selbstzahler, die am Masterkurs teilnehmen. Insgesamt max. 1,8 Mio. Euro pro Projekt für 100 Studierende.
  • Stipendien (vormals installation costs, travel costs und subsistence cost) – 1.400 Euro pro Stipendiat/in pro Monat. Insgesamt max. 2,02 Mio. Euro pro Projekt für 60 Studierende.
  • Zusätzlich 20 Stipendien (Aufruf 2024) für Studierende aus bestimmten Partnerländern. Insgesamt max. 1,032 Mio. Euro pro Projekt.
  • Special needs – Stückkosten zwischen 3.000 bis 60.000 Euro pro Stipendiat/in. Insgesamt max. 120.000 Euro pro Projekt.

Zeitraum/Vertragsdauer

Das Konsortium erhält einen Vertrag über 6 Jahre (74 Monate) für die Durchführung von mindestens 4 Durchgängen des Masterkurses.

Welche Länder können teilnehmen?

Es können EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer sowie nicht assoziierte Drittländer teilnehmen. Die antragstellende Einrichtung kann aus einem der vorgenannten Länder kommen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Die EMJM stehen allen Fachbereichen offen. Eine Beschreibung der Erasmus Mundus Masterkurse der letzten Programmgeneration finden Sie auch im EMJMD Catalogue und in der Erasmus+ Project Results Plattform.

Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Die Anträge werden zunächst von der EACEA auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragsteller, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden anschließend von unabhängigen Gutachtern qualitativ bewertet. Die Förderentscheidung wird auf Basis der Expertenbewertung von der Europäischen Kommission getroffen. Alle Antragsteller werden von der EACEA im Juli/August des jeweiligen Jahres über die Ergebnisse informiert.

Die vier Auswahlkriterien

  • Relevanz des Projekts
  • Qualität der Projektkonzeption und -durchführung
  • Qualität des Projektteams
  • Wirkung

Unser Informations- und Beratungsangebot

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