Zukunftsorientierte Projekte
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Fördermodalitäten des aktuellen Aufrufs der Förderlinie Zukunftsorientierte Projekte. Weitere Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung entnehmen Sie bitte dieser Webseite.
Förderfähige Organisationen
Der Aufruf richtet sich an folgende Organisationen:
- Öffentliche und private Organisationen im Bildungsbereich
- Zuständige öffentliche Behörden für Hochschulbildung
- Nationale oder regionale Gremien mit Mandat für:
- Qualitätssicherung
- Anerkennung
- Finanzierung von Hochschuleinrichtungen
- Andere für den Europäischen Hochschulabschluss relevante Bereiche
- Internationale Vereinigungen, die im Bereich der Hochschulbildung und der Qualitätssicherung im Hochschulwesen tätig sind (gemäß ihrer Satzung)
- Hochschulen, die über eine Akkreditierung im Hochschulbereich verfügen (Erasmus-Charta für die Hochschulbildung – ECHE)
Förderfähige Länder
Antragstellende müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
- EU-Mitgliedstaaten
- EWR-Länder und mit dem Erasmus+ Programm assoziierte Länder (Liste der teilnehmenden Länder)
Budget
| Topic | Budget |
|
7 Mio. EUR |
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1 Mio. EUR |
|
Total |
8 Mio. EUR |
Zudem gilt:
- Topic 1: Förderung von ca. 8-14 Projekten (Pro Projekt: 500.000-800.000 EUR)
- Topic 2: Förderung von max. 1 Projekt
- Die Höhe des Pauschalbetrags ist auf maximal 85% der Budgetkalkulation begrenzt
Laufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel 24 Monate.
Zusammensetzung des Projektkonsortiums
Für die Zusammensetzung des Projektkonsortiums gelten folgende Kriterien:
- European Degree Pathway Projects: mind. 2 unabhängige Einrichtungen aus 2 förderfähigen Ländern oder mind. 2 gemeinnützige internationale Vereinigungen im Bereich Qualitätssicherung
- Leadership Development Programme for higher education institutions' leaders: ein internationaler Verband oder mehrere Organisationen aus mind. 2 förderfähigen Ländern, koordiniert durch einen internationalen Verband
Antragsfrist
Die aktuelle Ausschreibung ist auf der Webseite des EU Funding and Tenders Portal der EU-Kommission zu finden. Die Einreichungsfrist endet am 03. März 2026 um 17:00 Uhr.
Antragstellung
Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal Electronic Submission System eingereicht. Um das Submission System nutzen zu können, müssen alle Teilnehmenden ein EU Login-Benutzerkonto einrichten. Sobald Sie ein EU Login-Konto besitzen, können Sie Ihre Organisation im Participant Register registrieren. Wenn Ihre Registrierung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen 9-stelligen Participant Identification Code (PIC). Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Participant Identification Code (PIC) verfügen müssen. Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Um für den Auswahlprozess berücksichtigt werden zu können, müssen die Anträge sämtliche erforderlichen Informationen enthalten sowie in einer EU-Amtssprache verfasst sein. Aus Gründen der Effizienz wird dringend empfohlen, den Projektantrag in Englisch zu verfassen.
Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der EACEA weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.
Hinweise zum Einsatz generativer KI-Tools für die Erstellung des Antrags
Beim Einsatz von KI-Tools ist ein verantwortungsvoller Umgang notwendig. Antragstellende tragen die volle Verantwortung für den Inhalt – auch für KI-generierte Teile – und müssen transparent offenlegen, welche Tools genutzt wurden und wie.
Wichtige Punkte:
- KI-generierte Inhalte und Zitate sorgfältig prüfen und Fehler korrigieren
- Alle verwendeten Quellen angeben, einschließlich der vom KI-Tool erzeugten
- Zitate auf korrekte Referenzierung überprüfen
- Plagiatsrisiken vermeiden, Originalquellen kontrollieren
- Grenzen von KI-Tools berücksichtigen, wie mögliche Fehler oder Wissenslücken
Zeitplan und Fristen
| Antragsfrist | 03. März 2026, 17 Uhr |
| Begutachtung | März - Mai 2026 |
| Benachrichtigung an die Antragstellenden | Juni - Juli 2026 |
| Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung | Juli - Oktober 2026 |
Projektauswahl
Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Ein Bewertungsausschuss, der von unabhängigen externen Sachverständigen unterstützt wird, wird alle Anträge prüfen. Die Vorschläge werden zunächst auf formale Anforderungen geprüft. Vorschläge, die für förderfähig befunden werden, werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und anschließend nach ihrer Punktzahl eingestuft. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Bewertung inklusive eines Bewertungsbogens informiert. Erfolgreiche Vorschläge erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. Die anderen Vorschläge werden auf die Reserveliste gesetzt oder abgelehnt.
Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
| Auswahlkriterien | Mindestpunktzahl | Maximale Punktzahl |
| Relevanz | 16 | 30 |
| Qualität - Projektkonzeption und -durchführung | 11 | 20 |
| Qualität - Partnerschaft und Kooperationsvereinbarungen | 11 | 20 |
| Wirkung | 16 | 30 |
| Gesamtpunktzahl | 60 | 100 |
Um in die engere Auswahl einer Förderungsmaßnahme zu kommen, muss der Projektantrag in seiner individuellen Bewertung insgesamt mindestens 60 Punkte und mindestens folgende Punkte pro Kriterium erreichen: 16/30, 11/20, 11/20 und 16/30.
Unser Informations- und Beratungsangebot
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
In unserem E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Politikunterstützung informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Politikunterstützung sowie der Zukunftsorientierten Projekte. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
