Zwischenbericht
Im Zwischenbericht macht der Projektträger Angaben zu den bereits realisierten und bis zum Ende des Projekts noch geplanten Mobilitätsmaßnahmen.
Der Zwischenbericht ist bis zum 1. März (Jahr n+1) einzureichen und soll dazu dienen, die Nutzung der für Deutschland insgesamt zur Verfügung stehenden Erasmus+ Mittel zu optimieren. Außerdem ist er Grundlage zur Berechnung der zweiten Rate der finanziellen Fördermittel, welche mit Einreichung eines gültigen 70 Prozent-Nachweises beantragt werden kann. Andererseits fordert die NA DAAD überschüssige Mittel von Projektträgern zurück, die im Anschluss für die erste Mittelumverteilung genutzt werden.
Die notwendigen Unterlagen zum Zwischenbericht werden durch die NA DAAD im Downloadcenter sowie über das Erasmus+ Forum zur Verfügung gestellt.