Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups) in der Mobilität von Einzelpersonen (KA131)
Im Nachfolgenden finden Sie die Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups).
Förderraten für die Mobilität
Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum
Gruppe | Zielland | Förderraten im Aufruf 2021 | Förderraten im Aufruf 2022 und 2023 |
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Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten |
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) |
450 EUR / Monat | 600 EUR / Monat |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten |
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat), diese Region entspricht im Projekt 2021 noch Region 5. |
390 EUR / Monat | 540 EUR / Monat |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten |
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 330 EUR / Monat | 490 EUR / Monat |
Aufstockungsbeträge (top-ups) | |
---|---|
für Praktika-Aufenthalte: | 150 EUR / Monat |
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: | 250 EUR / Monat |
für nachhaltiges Reisen: | 50 EUR einmalig |
Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung (Stückkosten für Aufenthaltstage)
Gruppe | Zielland | Förderraten in den Aufrufen 2021, 2022 und 2023** |
---|---|---|
Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten |
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 EUR / Tag |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten |
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien | 160 EUR / Tag |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten |
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 140 EUR / Tag |
Partnerländer | 180 EUR / Tag |
** Die Tagessätze gelten bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis zum 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.
Reisekosten für Hin- und Rückfahrt
KA131 und KA131 International:
alle ST-Mobilitäten
KA131 und KA131 International:
SM-Mobilitäten mit fewer opportunities bei einer short-term (Blended)-Mobilität
KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
SM-Mobiltäten mit fewer opportunities
KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
alle SM-Mobilitäten sofern sich Hochschule dafür entscheidet
Reisedistanz |
Standardreise |
Green Travel |
10 und 99 KM |
23 EUR |
- |
100 und 499 KM |
180 EUR |
210 EUR |
500 und 1999 KM |
275 EUR |
320 EUR |
2000 und 2999 KM |
360 EUR |
410 EUR |
3000 und 3999 KM |
530 EUR |
610 EUR |
4000 und 7999 KM |
820 EUR |
- |
8000 KM oder mehr |
1.500 EUR |
- |
Förderraten für die internationale Mobilität (KA131 international)
Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum
Mobilitätsrichtung | Wieviel? | Mögliche Aufstockungsbeträge (top-ups) |
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Outgoing-Studierende in Partnerländer außer Region 5 und 14 (Projekt 2021) und Region 13 und 14 (Projekt 2022 und 2023) |
700 EUR / Monat |
|
Förderraten für blended short-term mobilities
Förderraten für blended short-term mobilities
Studierende, Graduierte und Doktoranden, die im Rahmen einer Studierendenmobilität gefördert werden.
Mobilitätsdauer | Wieviel? | Mögliche Aufstockungsbeträge (top-ups) |
---|---|---|
Tag 1-14 |
Im Aufruf 2021 und im Aufruf 2022: |
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 100 EUR einmalig |
Tag 15-30 |
Im Aufruf 2021 und im Aufruf 2022 |
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 150 EUR einmalig |
für nachhaltiges Reisen: 50 EUR + bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig |
Der zusätzliche Betrag für Praktika in Höhe von 150 EUR gilt in diesem Fall nicht |
Blended Intensive Programmes (BIPs)
Die Förderraten für die physische Mobilitätsphase eines BIPs erhalten Geförderten von der jeweiligen entsendenden Hochschule.
An einem BIP können nur lernende Teilnehmende (SMS- und STT-Mobilitäten) im Rahmen von einer short-term Blended-Mobilität gefördert werden. Die koordinierende Hochschule beantragt Hochschulen Mittel für die Organisation und Durchführung des BIP (BIP-OS-Mittel). Diese werden für minimal 15 und max. 20 Teilnehmende gezahlt und liegen bei 400 Euro pro Teilnehmenden.
Finanzielle Zusatzförderung über Realkostenantrag
Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:
- Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
- oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
- oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).
Sowie
- Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen
Aufstockungsbeträge (top-ups) für Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen
Studierende mit geringeren Chancen erhalten 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat.
Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen
Studierende, Graduierte und Hochschulpersonal können unterschiedliche Fördermaßnahmen für nachhaltiges Reisen erhalten. Eine Darstellung der Fördermaßnahmen finden Sie unsere Webseite Fördermöglichkeiten für green travel.
Organisatorische Unterstützung
Für die Organisation von Mobilitäten erhalten Hochschulen bis zur 100sten Mobilität: 400 Euro und ab der 101sten Mobilität: 230 Euro.