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Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups) in der Mobilität von Einzelpersonen (KA131)

Im Nachfolgenden finden Sie die Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups).

Für die Organisation von Mobilitäten erhalten Hochschulen bis zur 100sten Mobilität: 400 Euro und ab der 101sten Mobilität: 230 Euro.

Für Mobilitäten mit einem Realkostenantrag erhalten Hochschulen zusätzlich 100 EUR (Projekt 2022 und Projekt 2023) bzw. 125 EUR (ab Projekt 2024).

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

Aufruf 2024 und 2025
 

Ländergruppe

Zielland

Förderbetrag für Studierende je Monat

Ländergruppe 1
Länder mit höheren Lebenshaltungskosten

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

inkl. Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

600 EUR

Ländergruppe 2
Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

540 EUR

Ländergruppe 3
Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten

Durch Entscheid der deutschen NA 2024 sind die Förderraten für Ländergruppe 2 und 3 vereinheitlicht.

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

-

Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1-12 (2024) / 1-3 und 5-12 (2025)

700 EUR

Aufruf 2022 und 2023

Ländergruppe Zielland Förderraten im Aufruf 2022 und 2023
Gruppe 1
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
600 EUR / Monat
Gruppe 2
Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat), diese Region entspricht im Projekt 2021 noch Region 5.
540 EUR / Monat
Gruppe 3
Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 490 EUR / Monat

Aufstockungsbeträge (top-ups)
für Praktika-Aufenthalte: 150 EUR / Monat
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 250 EUR / Monat
für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig (Aufruf 2022 und 2023)

Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung (Stückkosten für Aufenthaltstage)

Aufruf 2024 und 2025

Zielland

Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität

Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15. – 60. Tag der Aktivität

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

inkl. Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

180 EUR / Tag

126 EUR

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

160 EUR / Tag

112 EUR

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

140 EUR / Tag

98 EUR

Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1-12 (2024) / 1-3 und 5-12 (2025)

190 EUR / Tag

133 EUR

Aufruf 2022 und 2023

Zielland Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15.-60. Tag der Aktivität
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 EUR / Tag 126 EUR
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien 160 EUR / Tag 112 EUR
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 140 EUR / Tag 98 EUR
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 180 EUR / Tag 126 EUR

Aufruf 2025

Welche Personengruppen erhalten eine Fahrkostenpauschale?

  1. KA131 (inkl. KA131 International inkl. Region 13 und 14)
    alle SM- und ST-Mobilitäten
  2. KA171 (Regionen 1-12)
    alle SM- und ST-Mobilitäten

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 und 99 KM

28 EUR

56 EUR

100 und 499 KM

211 EUR

285 EUR

500 und 1999 KM

309 EUR

417 EUR

2000 und 2999 KM

395 EUR

535 EUR

3000 und 3999 KM

580 EUR

785 EUR

4000 und 7999 KM

1.188 EUR

1.188 EUR

8000 KM oder mehr

1.735 EUR

1.735 EUR

Welche Personengruppen erhalten KEINE Fahrkostenpauschale?

./.


Aufruf 2024

Welche Personengruppen erhalten eine Fahrkostenpauschale?

  1. KA171 (Regionen 1-12)
    alle SM- und ST-Mobilitäten
  2. KA131 (inkl. KA131 International)
    alle ST-Mobilitäten
  3. KA131 (inkl. KA131 International)
    Studierende, die an einer short-term Mobilität teilnehmen
  4. KA131 International (Regionen 1-12)
    alle SM- und ST-Mobilitäten

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 und 99 KM

28 EUR

56 EUR

100 und 499 KM

211 EUR

285 EUR

500 und 1999 KM

309 EUR

417 EUR

2000 und 2999 KM

395 EUR

535 EUR

3000 und 3999 KM

580 EUR

785 EUR

4000 und 7999 KM

1.188 EUR

1.188 EUR

8000 KM oder mehr

1.735 EUR

1.735 EUR

Welche Personengruppen erhalten KEINE Fahrkostenpauschale?

KA131 (Programmländer und Regionen 13 und 14)
Studierende, die an einer innereuropäischen long-term Mobilität teilnehmen erhalten KEINE Fahrtkostenpauschale

Aufruf 2022 und 2023

KA131 und KA131 International:
alle ST-Mobilitäten

KA131 und KA131 International:
SM-Mobilitäten mit fewer opportunities bei einer short-term (Blended)-Mobilität

KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
SM-Mobiltäten mit fewer opportunities

KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
alle SM-Mobilitäten sofern sich Hochschule dafür entscheidet

Reisedistanz Standardreise Green Travel
10 und 99 KM 23 EUR -
100 und 499 KM 180 EUR 210 EUR
500 und 1999 KM 275 EUR 320 EUR
2000 und 2999 KM 360 EUR 410 EUR
3000 und 3999 KM 530 EUR 610 EUR
4000 und 7999 KM 820 EUR -
8000 KM oder mehr 1.500 EUR -

Aufruf 2025

Aufruf 2025 sind für alle Teilnehmenden (SM und ST, inkl. KA131 International und Regionen 13 und 14) Fahrtkostenpauschalen (travel support) und Reisetage nach Bedarf und Notwendigkeit allgemein parallel verpflichtend zu fördern.

Für Reisen mit Standardverkehrsmitteln sind bis zu zwei Reisetage (0-2) und für grüne Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) zu finanzieren. Für grünes Reisen gilt ferner, dass der Bedarf durch die Teilnehmenden mit einer ehrenwörtlichen Erklärung zu dokumentieren ist.

Grundsätzlich muss über die Gewährung von Reisetagen auf Grundlage des Bedarfes der Teilnehmenden entschieden werden. Eine pauschale Verneinung von Bedarfen bzw. Reisetagen ist nicht möglich. Weitere Infos finden Sie in der Mitteilung NA EU 2025_02 im Downloadcenter oder hier.

Aufruf 2024

Im Aufruf 2024 sind für alle Teilnehmenden (SM und ST, inkl. KA131 International und Regionen 13 und 14) Reisetage nach Bedarf und Notwendigkeit allgemein verpflichtend zu fördern. 

Für Reisen mit Standardverkehrsmitteln sind bis zu zwei Reisetage (0-2) und für grüne Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) zu finanzieren. Für grünes Reisen gilt ferner, dass der Bedarf durch die Teilnehmenden mit einer ehrenwörtlichen Erklärung zu dokumentieren ist.

Grundsätzlich muss über die Gewährung von Reisetagen individuell auf Grundlage des Bedarfes der Teilnehmenden entschieden werden. Eine pauschale Verneinung von Bedarfen bzw. Reisetagen ist nicht möglich. Weitere Infos finden Sie in der Mitteilung NA EU 2024_011 im Downloadcenter oder hier.

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

Mobilitätsrichtung Wieviel? Mögliche Aufstockungsbeträge (top-ups)

Outgoing-Studierende in Partnerländer der Regionen 1-12 (2024) / 1-3 und 5-12 (2025)*

700 EUR / Monat
  • für Langzeitaufenthalte von Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen: 250 EUR / Monat
  • der Aufstockungsbetrag zur individuellen Unterstützung von Langzeitpraktika in Höhe von 150 EUR / Monat gilt nur bei Mobilität in Partnerländer der Regionen 13 und 14.

Achtung: *Ab dem Aufruf 2025 sind keine Mobilitäten (Outgoing SM- und ST-Mobilitäten) mit Russland und Belarus über KA131 International förderfähig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der NA-Mitteilung 025/2024 im Downloadcenter oder hier.

Förderraten für blended short-term mobilities: Studierende, Graduierte und Promovierende, die im Rahmen einer Studierendenmobilität gefördert werden.

Mobilitätsdauer Wieviel? Mögliche Aufstockungsbeträge
(top-ups)
Tag 1-14 Im Aufruf 2025, 2024:
79 EUR / Tag

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 100 EUR einmalig

Tag 15-30 Im Aufruf 2025, 2024:
56 EUR / Tag

für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 150 EUR einmalig

Der Aufstockungsbetrag für Langzeitpraktika in Höhe von 150 EUR gilt in diesem Fall nicht.

Die Förderraten für die physische Mobilitätsphase eines BIPs erhalten Geförderten von der jeweiligen entsendenden Hochschule.

An einem BIP können nur lernende Teilnehmende (SMS- und STT-Mobilitäten) im Rahmen von einer short-term Blended-Mobilität gefördert werden. Die koordinierende Hochschule beantragt Hochschulen Mittel für die Organisation und Durchführung des BIP (BIP-OS-Mittel). Diese werden seit dem Aufruf 2024 für minimal 10 und max. 20 Teilnehmende gezahlt und liegen bei 400 Euro pro Teilnehmenden.

Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:

  • Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
  • oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
  • oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).

Sowie

  • Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen

Studierende mit geringeren Chancen erhalten im Rahmen einer Langzeitmobilität 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat (für Langzeitaufenthalte).

Studierende mit geringeren Chancen erhalten für blended short-term Mobilitäten einmalig 100 EUR bei Aufenthalten bis zu 14 Tagen bzw. 150 EUR bei Aufenthalten ab 15 Tagen.

Studierende, Graduierte und Hochschulpersonal können unterschiedliche Fördermaßnahmen für nachhaltiges Reisen erhalten. Eine Darstellung der Fördermaßnahmen finden Sie unserer Webseite Fördermöglichkeiten für green travel.

* Kriterienkatalog geringere Chancen

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