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Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups) in der Mobilität von Einzelpersonen (KA131)

Im Nachfolgenden finden Sie die Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups).

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

 
Gruppe Zielland Förderraten im Aufruf 2021 Förderraten im Aufruf 2022 und 2023
Gruppe 1
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
450 EUR / Monat 600 EUR / Monat
Gruppe 2
Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat), diese Region entspricht im Projekt 2021 noch Region 5.
390 EUR / Monat 540 EUR / Monat
Gruppe 3
Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 330 EUR / Monat 490 EUR / Monat
Aufstockungsbeträge (top-ups)
für Praktika-Aufenthalte: 150 EUR / Monat
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 250 EUR / Monat
für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig

Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung (Stückkosten für Aufenthaltstage)

Gruppe Zielland Förderraten in den Aufrufen 2021, 2022 und 2023**
Gruppe 1
Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 EUR / Tag
Gruppe 2
Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien 160 EUR / Tag
Gruppe 3
Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 140 EUR / Tag
Partnerländer 180 EUR / Tag

** Die Tagessätze gelten bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis zum 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 % des Tagessatzes.

KA131 und KA131 International:
alle ST-Mobilitäten

KA131 und KA131 International:
SM-Mobilitäten mit fewer opportunities bei einer short-term (Blended)-Mobilität

KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
SM-Mobiltäten mit fewer opportunities

KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
alle SM-Mobilitäten sofern sich Hochschule dafür entscheidet

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 und 99 KM

23 EUR

-

100 und 499 KM

180 EUR

210 EUR

500 und 1999 KM

275 EUR

320 EUR

2000 und 2999 KM

360 EUR

410 EUR

3000 und 3999 KM

530 EUR

610 EUR

4000 und 7999 KM

820 EUR

-

8000 KM oder mehr

1.500 EUR

-

 

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum

Mobilitätsrichtung Wieviel? Mögliche Aufstockungsbeträge (top-ups)

Outgoing-Studierende in Partnerländer außer Region 5 und 14 (Projekt 2021) und Region 13 und 14 (Projekt 2022 und 2023)

700 EUR / Monat
  • für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringen Chancen*: 250 EUR / Monat

  • für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig + bis zu 4 zusätzliche Tage

  • der zusätzliche Betrag zur individuellen Unterstützung für Praktika in Höhe von 150 EUR pro Monat gilt nur bei Mobilität in Partnerländer der Regionen 5 und 14 (Projekt 2021) und der Regionen 13 und 14 (Projekt 2022 & 2023)

Förderraten für blended short-term mobilities
Studierende, Graduierte und Doktoranden, die im Rahmen einer Studierendenmobilität gefördert werden.

Mobilitätsdauer Wieviel? Mögliche Aufstockungsbeträge
(top-ups)
Tag 1-14

Im Aufruf 2021 und im Aufruf 2022:
70 EUR / Tag

Im Aufruf 2023:
79 EUR / Tag

für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 100 EUR einmalig

Tag 15-30

Im Aufruf 2021 und im Aufruf 2022
50 EUR / Tag

Im Aufruf 2023:
56 EUR / Tag

für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 150 EUR einmalig

für nachhaltiges Reisen:
50 EUR + bis zu 4 zusätzliche Tage einmalig

Der zusätzliche Betrag für Praktika in Höhe von 150 EUR gilt in diesem Fall nicht
Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen* erhalten bei der short-term mobility Reisekostenzuschüsse (s. Reisekosten für Hin- und Rückfahrt)
Ein Reisetag vor der Aktivität und ein Reisetag nach der Aktivität können durch die individuelle Unterstützung abgedeckt werden (unabhängig vom nachhaltigen Reisen)

Die Förderraten für die physische Mobilitätsphase eines BIPs erhalten Geförderten von der jeweiligen entsendenden Hochschule.

An einem BIP können nur lernende Teilnehmende (SMS- und STT-Mobilitäten) im Rahmen von einer short-term Blended-Mobilität gefördert werden. Die koordinierende Hochschule beantragt Hochschulen Mittel für die Organisation und Durchführung des BIP (BIP-OS-Mittel). Diese werden für minimal 15 und max. 20 Teilnehmende gezahlt und liegen bei 400 Euro pro Teilnehmenden.

Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:

  • Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
  • oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
  • oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).

Sowie

  • Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen

Studierende, Graduierte und Hochschulpersonal können unterschiedliche Fördermaßnahmen für nachhaltiges Reisen erhalten. Eine Darstellung der Fördermaßnahmen finden Sie unsere Webseite Fördermöglichkeiten für green travel.

Für die Organisation von Mobilitäten erhalten Hochschulen bis zur 100sten Mobilität: 400 Euro und ab der 101sten Mobilität: 230 Euro.

* Kriterienkatalog geringere Chancen

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