Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups) in der Mobilität von Einzelpersonen (KA131)
Im Nachfolgenden finden Sie die Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups).
Organisatorische Unterstützung
Für die Organisation von Mobilitäten erhalten Hochschulen bis zur 100sten Mobilität: 400 Euro und ab der 101sten Mobilität: 230 Euro.
Für Mobilitäten mit einem Realkostenantrag erhalten Hochschulen zusätzlich 100 EUR (Projekt 2022 und Projekt 2023) bzw. 125 EUR (ab Projekt 2024).
Förderraten für die Mobilität
Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum
Aufruf 2024 und 2025
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Ländergruppe |
Zielland |
Förderbetrag für Studierende je Monat |
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Ländergruppe 1 |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
600 EUR |
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Ländergruppe 2 |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
540 EUR |
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Ländergruppe 3 Durch Entscheid der deutschen NA 2024 sind die Förderraten für Ländergruppe 2 und 3 vereinheitlicht. |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
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- |
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1-12 (2024) / 1-3 und 5-12 (2025) |
700 EUR |
Aufruf 2022 und 2023
| Ländergruppe | Zielland | Förderraten im Aufruf 2022 und 2023 |
|---|---|---|
| Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten |
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) |
600 EUR / Monat |
| Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten |
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat), diese Region entspricht im Projekt 2021 noch Region 5. |
540 EUR / Monat |
| Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten |
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 490 EUR / Monat |
| Aufstockungsbeträge (top-ups) | |
|---|---|
| für Praktika-Aufenthalte: | 150 EUR / Monat |
| für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: | 250 EUR / Monat |
| für nachhaltiges Reisen: | 50 EUR einmalig (Aufruf 2022 und 2023) |
Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung (Stückkosten für Aufenthaltstage)
Aufruf 2024 und 2025
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Zielland |
Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität |
Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15. – 60. Tag der Aktivität |
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Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
180 EUR / Tag |
126 EUR |
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Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
160 EUR / Tag |
112 EUR |
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Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
140 EUR / Tag |
98 EUR |
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Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1-12 (2024) / 1-3 und 5-12 (2025) |
190 EUR / Tag |
133 EUR |
Aufruf 2022 und 2023
| Zielland | Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität | Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15.-60. Tag der Aktivität |
|---|---|---|
| Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 EUR / Tag | 126 EUR |
| Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien | 160 EUR / Tag | 112 EUR |
| Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 140 EUR / Tag | 98 EUR |
| Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 | 180 EUR / Tag | 126 EUR |
Reisekosten für Hin- und Rückfahrt (Fahrtkostenpauschalen)
Aufruf 2025
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Welche Personengruppen erhalten eine Fahrkostenpauschale? |
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Reisedistanz |
Standardreise |
Green Travel |
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10 und 99 KM |
28 EUR |
56 EUR |
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100 und 499 KM |
211 EUR |
285 EUR |
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500 und 1999 KM |
309 EUR |
417 EUR |
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2000 und 2999 KM |
395 EUR |
535 EUR |
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3000 und 3999 KM |
580 EUR |
785 EUR |
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4000 und 7999 KM |
1.188 EUR |
1.188 EUR |
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8000 KM oder mehr |
1.735 EUR |
1.735 EUR |
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Welche Personengruppen erhalten KEINE Fahrkostenpauschale? |
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./. |
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Aufruf 2024
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Welche Personengruppen erhalten eine Fahrkostenpauschale? |
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Reisedistanz |
Standardreise |
Green Travel |
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10 und 99 KM |
28 EUR |
56 EUR |
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100 und 499 KM |
211 EUR |
285 EUR |
|
500 und 1999 KM |
309 EUR |
417 EUR |
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2000 und 2999 KM |
395 EUR |
535 EUR |
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3000 und 3999 KM |
580 EUR |
785 EUR |
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4000 und 7999 KM |
1.188 EUR |
1.188 EUR |
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8000 KM oder mehr |
1.735 EUR |
1.735 EUR |
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Welche Personengruppen erhalten KEINE Fahrkostenpauschale? |
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KA131 (Programmländer und Regionen 13 und 14) |
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Aufruf 2022 und 2023
KA131 und KA131 International:
alle ST-Mobilitäten
KA131 und KA131 International:
SM-Mobilitäten mit fewer opportunities bei einer short-term (Blended)-Mobilität
KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
SM-Mobiltäten mit fewer opportunities
KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
alle SM-Mobilitäten sofern sich Hochschule dafür entscheidet
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
| 10 und 99 KM | 23 EUR | - |
| 100 und 499 KM | 180 EUR | 210 EUR |
| 500 und 1999 KM | 275 EUR | 320 EUR |
| 2000 und 2999 KM | 360 EUR | 410 EUR |
| 3000 und 3999 KM | 530 EUR | 610 EUR |
| 4000 und 7999 KM | 820 EUR | - |
| 8000 KM oder mehr | 1.500 EUR | - |
Reisetage (inkl. Finanzierung nach Bedarf/Notwendigkeit)
Aufruf 2025
Aufruf 2025 sind für alle Teilnehmenden (SM und ST, inkl. KA131 International und Regionen 13 und 14) Fahrtkostenpauschalen (travel support) und Reisetage nach Bedarf und Notwendigkeit allgemein parallel verpflichtend zu fördern.
Für Reisen mit Standardverkehrsmitteln sind bis zu zwei Reisetage (0-2) und für grüne Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) zu finanzieren. Für grünes Reisen gilt ferner, dass der Bedarf durch die Teilnehmenden mit einer ehrenwörtlichen Erklärung zu dokumentieren ist.
Grundsätzlich muss über die Gewährung von Reisetagen auf Grundlage des Bedarfes der Teilnehmenden entschieden werden. Eine pauschale Verneinung von Bedarfen bzw. Reisetagen ist nicht möglich. Weitere Infos finden Sie in der Mitteilung NA EU 2025_02 im Downloadcenter oder hier.
Aufruf 2024
Im Aufruf 2024 sind für alle Teilnehmenden (SM und ST, inkl. KA131 International und Regionen 13 und 14) Reisetage nach Bedarf und Notwendigkeit allgemein verpflichtend zu fördern.
Für Reisen mit Standardverkehrsmitteln sind bis zu zwei Reisetage (0-2) und für grüne Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) zu finanzieren. Für grünes Reisen gilt ferner, dass der Bedarf durch die Teilnehmenden mit einer ehrenwörtlichen Erklärung zu dokumentieren ist.
Grundsätzlich muss über die Gewährung von Reisetagen individuell auf Grundlage des Bedarfes der Teilnehmenden entschieden werden. Eine pauschale Verneinung von Bedarfen bzw. Reisetagen ist nicht möglich. Weitere Infos finden Sie in der Mitteilung NA EU 2024_011 im Downloadcenter oder hier.
Förderraten für die internationale Mobilität (KA131 international)
Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum
| Mobilitätsrichtung | Wieviel? | Mögliche Aufstockungsbeträge (top-ups) |
|---|---|---|
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Outgoing-Studierende in Partnerländer der Regionen 1-12 (2024) / 1-3 und 5-12 (2025)* |
700 EUR / Monat |
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Achtung: *Ab dem Aufruf 2025 sind keine Mobilitäten (Outgoing SM- und ST-Mobilitäten) mit Russland und Belarus über KA131 International förderfähig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der NA-Mitteilung 025/2024 im Downloadcenter oder hier.
Förderraten für blended short-term mobilities
Förderraten für blended short-term mobilities: Studierende, Graduierte und Promovierende, die im Rahmen einer Studierendenmobilität gefördert werden.
| Mobilitätsdauer | Wieviel? | Mögliche Aufstockungsbeträge (top-ups) |
|---|---|---|
| Tag 1-14 | Im Aufruf 2025, 2024: 79 EUR / Tag |
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 100 EUR einmalig |
| Tag 15-30 | Im Aufruf 2025, 2024: 56 EUR / Tag |
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 150 EUR einmalig |
Der Aufstockungsbetrag für Langzeitpraktika in Höhe von 150 EUR gilt in diesem Fall nicht.
Blended Intensive Programmes (BIPs)
Die Förderraten für die physische Mobilitätsphase eines BIPs erhalten Geförderten von der jeweiligen entsendenden Hochschule.
An einem BIP können nur lernende Teilnehmende (SMS- und STT-Mobilitäten) im Rahmen von einer short-term Blended-Mobilität gefördert werden. Die koordinierende Hochschule beantragt Hochschulen Mittel für die Organisation und Durchführung des BIP (BIP-OS-Mittel). Diese werden seit dem Aufruf 2024 für minimal 10 und max. 20 Teilnehmende gezahlt und liegen bei 400 Euro pro Teilnehmenden.
Finanzielle Zusatzförderung über Realkostenantrag
Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:
- Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
- oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
- oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).
Sowie
- Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen
Aufstockungsbeträge (top-ups) für Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen
Studierende mit geringeren Chancen erhalten im Rahmen einer Langzeitmobilität 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat (für Langzeitaufenthalte).
Studierende mit geringeren Chancen erhalten für blended short-term Mobilitäten einmalig 100 EUR bei Aufenthalten bis zu 14 Tagen bzw. 150 EUR bei Aufenthalten ab 15 Tagen.
Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen
Studierende, Graduierte und Hochschulpersonal können unterschiedliche Fördermaßnahmen für nachhaltiges Reisen erhalten. Eine Darstellung der Fördermaßnahmen finden Sie unserer Webseite Fördermöglichkeiten für green travel.
