Europäische Hochschulen beantragen

Der Aufruf 2024 umfasst zwei Förderbereiche: Die Förderung von Europäischen Hochschulallianzen (Topic 1) sowie die Schaffung einer Community of Practice (Topic 2) der Europäischen Allianzen.
Topic 1: Development of a deep institutional transnational cooperation
Dieses Topic bietet Unterstützung für neue Hochschulallianzen, die eine tiefgreifende institutionelle transnationale Zusammenarbeit hin zu einer "Europäische Hochschule" aufbauen wollen. Geplant ist die Auswahl von rund 10 Allianzen im Jahr 2024, um die Gesamtzahl von mindestens 60 Allianzen zu erreichen.
Verfügbares Budget: 187,7 Mio. Euro
Topic 2: Community of Practice for European Universities Alliances
Hierbei wird ein Projekt zur Schaffung einer Praxisgemeinschaft von Europäischen Hochschulallianzen gefördert. Ziel ist der Austausch bewährter Praxis und die Verbreitung von Ergebnissen zwischen den Hochschulallianzen und darüber hinaus, um einen Nutzen für den gesamten Hochschulsektor zu erreichen.
Verfügbares Budget: 1,5 Mio. Euro
Wer kann einen Antrag stellen?*
Anträge können von Hochschulen (ECHE-Inhaber) aus einem EU-Mitgliedsstaat, aus einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittstaat oder aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo¹ und Montenegro) gestellt werden. Die antragstellende Hochschule stellt den Antrag im Namen des gesamten Konsortiums. Das Konsortium besteht aus mindestens drei Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern (EU-Mitgliedsstaat, assoziierte Drittstaaten, Westbalkan (Länder s.o.).
Weitere akademische (aus EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Drittstaaten, Westbalkan (Länder s.o.) und dem Europäischen Hochschulraum/Länder aus dem Bologna-Prozess und nicht akademische Partner (aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Drittstaaten) können als assoziierte Partner teilnehmen. Assoziierte Partner erhalten keine finanzielle Zuwendung.
Kompetitive Antragstellung
Die Antragstellung im Aufruf „Europäische Hochschulen“ ist ein sehr arbeitsintensiver Prozess, in den viele Bereiche aller beteiligten Hochschulen eingebunden werden müssen. Wir empfehlen, nur gut vorbereitete Anträge einzureichen.
Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?
- Administrative Forms (Part A und Part C) (Part C nur relevant für Topic 1)
- Project Technical Description (Part B)
- Detailed budget table
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar) (nur relevant für Topic 1)
- Andere Anhänge: Mission Statement European Universities (nur relevant für Topic 1)
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Frist für die Antragstellung ist am 6. Februar 2024 um 17:00 Uhr. Diese Ausschreibung wird voraussichtlich die letzte für neue Allianzen in der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration (2021-2027) sein.
Wie reiche ich einen Antrag ein?
Die elektronischen Antragsunterlagen sind im Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission verfügbar.
Die Antragsunterlagen für Topic 1 (neue Allianzen) finden Sie hier.
Die Antragsunterlagen für Topic 2 (Community of Practice) hier.
Erläuterungen zur Handhabung des Funding & Tender Portals finden Sie hier.
Damit wir unsere Beratung kontinuierlich verbessern können, schicken Sie gerne eine Kopie Ihres Antrags an die NA DAAD per E-Mail.
Unser Informations- und Beratungsangebot
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Über unseren E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften (Erasmus Mundus, Jean Monnet-Aktionen, Allianzen für Innovation, Teacher Academies, Kapazitätsaufbauprojekte und Europäische Hochschulen). Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Die EU-Kommission wird zusammen mit der Exekutivagentur EACEA am 10. November 2023 (14.30 -17.00 Uhr) eine Online-Informationsveranstaltung für Antragstellende durchführen. Weitere Informationen, einschließlich des Links zum Livestream, finden Sie auf der Event-Seite der EACEA.
Die NA DAAD wird für deutsche Hochschulen am 28. November 2023 (nachmittags) ein Online-Seminar zur Antragstellung anbieten. Näheres dazu werden Sie in nächster Zeit auf unserer Veranstaltungsseite finden.
¹ Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Weiterführende Informationen
- Online-Info-Session der EU-Kommission / EACEA am 10. November 2023 zum aktuellen Aufruf
- Mehr Informationen zu den Auswahlergebnissen 2023
- Seite der EU-Kommission zum aktuellen Aufruf
- Aufruf 2024 – Europäische Hochschulen (Version 1 vom 22.09.2023) [PDF, 606.27kb]
- Funding and Tenders Portal – hier stellen Sie den Antrag
- Webseite der EU-Kommission zur Initiative Europäische Hochschulen
- Europäische Hochschulnetzwerke (EUN) - nationale Initiative des DAAD
- Factsheet zu den Europäischen Hochschulallianzen (Call 2019 und Call 2020)
- Liste der ausgewählten 50 Allianzen 2022 und 2023 [PDF, 358.39kb]