Europäische Hochschulen beantragen
Planungen für die Jahre 2026-2027
Für eine 2-jährige Verlängerung von bereits ausgewählten Europäischen Hochschulallianzen plant die Europäische Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Gewährleistung einer nachhaltigen Finanzierung der Allianzen bis 2028-2029. Die Ausschreibung 2026 wurde im November 2025 veröffentlicht.
Ausschreibung 2026
Die Erasmus+ Ausschreibung 2026 zu den „Europäischen Hochschulen“ Partnerships for Excellence – European Universities – Call for proposals 2026 richtet sich vor allem an bestehende Europäische Hochschulallianzen, die in der Auswahlrunde 2022 gefördert wurden. Die Teilnahme ist jedoch nicht auf diese Allianzen beschränkt.
Ziel ist es, Konsortien von Hochschulen, die bereits eine intensive transnationale Zusammenarbeit von mindestens zwei bis drei Jahren auf institutioneller Ebene pflegen, im Einklang mit der strategischen Umsetzung der Initiative „Europäische Hochschulen“ für einen Zeitraum von zwei Jahren finanziell zu unterstützen. Dafür steht ein Budget von insgesamt 145,6 Mio. EUR zur Verfügung.
Diese zweijährige Förderung soll die Finanzierung der Europäischen Hochschulallianzen bis zum Beginn des nächsten mehrjährigen Finanzierungszeitraums der EU im Jahr 2028 überbrücken.
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können von Hochschulen (ECHE-Inhaber) oder Organisationen von Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedsstaat, aus einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittstaat oder aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo¹ und Montenegro) gestellt werden. Die antragstellende Hochschule stellt den Antrag im Namen des gesamten Konsortiums. Das Konsortium einer Europäischen Hochschule besteht aus mindestens drei Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern (EU-Mitgliedsstaat, assoziierte Drittstaaten, o.g. Westbalkanstaaten).
Weitere akademische (aus EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Drittstaaten, o.g. Westbalkanstaaten) und dem Europäischen Hochschulraum/Länder aus dem Bologna-Prozess und nicht akademische Partner (aus EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Drittstaaten, o.g. Westbalkanstaaten) können als assoziierte Partner teilnehmen. Assoziierte Partner erhalten keine finanzielle Zuwendung.
Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?
Maßgebliche Unterlagen für die Antragstellung finden Sie im Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission auf der spezifischen Seite zum Aufruf.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Frist für die Antragsstellung ist am 4. März 2026 um 17 Uhr (Brüsseler Zeit).
Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) bot am 27. November 2025, 10 - 13 Uhr, eine Online-Info-Session zum Call an.
Die Veranstaltung wird einen Überblick zum politischen Rahmen und den Zielen der Ausschreibung sowie Tipps für einen qualitativ hochwertigen Antrag geben. Es schließt sich eine Frage-und-Antwort-Runde an.
Die NA DAAD bietet ergänzend am 30. Januar 2026 vormittags eine Online-Frage-und-Antwort-Runde speziell für deutsche Hochschulen an. Weitere Details folgen demnächst auf unserer Veranstaltungswebseite.
Wie reiche ich einen Antrag ein?
Die elektronischen Antragsunterlagen werden nach Veröffentlichung des Aufrufs im Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt. Um die Antragsformulare einzusehen und auszufüllen, betätigen Sie bitte den Button „Start submission“. Erläuterungen zur Handhabung des FTOP finden Sie hier.
Wo reiche ich einen Antrag ein?
Der Antrag wird nur elektronisch über das Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission eingereicht.
Damit wir unsere Beratung kontinuierlich verbessern können, schicken Sie uns gerne eine Kopie Ihres Antrags:
Deutscher Akademischer Austauschdienst, DAAD
Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit
Referat EU03 – Partnerschaften und Kooperationsprojekte
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Oder elektronisch per E-Mail.
Planungen ab 2028
Nach der Verabschiedung der Europäischen Hochschulstrategie haben die Europäische Kommission gemeinsam mit den Europäischen Hochschulallianzen, anderen Interessengruppen im Hochschulbereich und den EU-Ländern damit begonnen, einen Investitionspfad (investment pathway) für die Europäischen Hochschulallianzen über den Zeitraum 2028-2029 hinaus zu erarbeiten.
Wer kann einen Antrag stellen?*
Keine Antragstellung derzeit möglich, siehe Informationen oben.
Unser Informations- und Beratungsangebot
Die haben Fragen zu den Erasmus+ Europäischen Hochschulen?Gerne können Sie uns über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Über unseren E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften (Erasmus Mundus, Jean Monnet-Aktionen, Allianzen für Innovation, Teacher Academies, Kapazitätsaufbauprojekte und Europäische Hochschulen). Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
¹ Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
Weiterführende Informationen
- Online Info-Session der EACEA zur Ausschreibung 2026
- Auswahlergebnisse „Europäische Hochschulen“ Abgeschlossener Aufruf 2024 – Europäische Hochschulen
- Factsheet zur EU-Initiative der Europäischen Hochschulen [PDF, 561.3kb]
- Webseite der EU-Kommission zur Initiative Europäische Hochschulen
- Europäische Hochschulnetzwerke (EUN) - nationale Initiative des DAAD
- Aufruf 2026– Europäische Hochschulen (Version 1 vom 18.11.2025) [PDF, 930.11kb]
- Liste der 65 Allianzen [PDF, 599.43kb]
- EU-Datenbank der Allianzen
