Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das neue Hinweisgeberschutzgesetz. Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie 2019/1937, die den Schutz von Personen gewährleistet, welche Verstöße gegen das Unionsrecht melden wollen. Die NA DAAD stellt zu diesem Zweck eine externe Kommunikationsplattform mit gesicherter Anonymitätswahrung zur Verfügung.
Die Ombudsstelle kann angerufen werden, falls zuvor ein Einwand zu einer Entscheidung der NA DAAD abgelehnt wurde und die Beschwerdeführenden damit nicht einverstanden sind.