Mobilität von Einzelpersonen (KA131)
Wer kann einen Antrag stellen?
Einzelne Hochschuleinrichtungen, wenn sie
- in einem Programmland ansässig sind
- über eine Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen
Mobilitätskonsortien, wenn
- die koordinierende Organisation in einem Programmland ansässig ist
- die koordinierende Organisation über eine Akkreditierung verfügt
- alle beteiligten Organisationen aus Programmländern eine gültige ECHE besitzen
Was kann beantragt werden?
Für die Mobilität mit Programmländern können Sie Erasmus+ Mittel beantragen. Für die internationale Mobilität können insgesamt (für SM und ST) bis zu 20 % des bewilligten Projektbudgets verwendet werden.
- Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)
- Studierendenmobilität zu Praktikazwecken (SMP)
- Personalmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA) und eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2)
- Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
- Blended Intensive Programmes (BIP)
Zudem können Teilnehmenden Top-ups und Zuschüsse für folgende Zwecke zugewiesen werden:
- Green travel/ grünes Reisen (2022 und 2023)
- Fewer opportunities/ benachteiligte Gruppen
- Inclusion support/ Zusatzförderung
Die Mittel zur organisatorischen Unterstützung (OS) richten sich wie bislang auch nach der Anzahl der bewilligten Mobilitäten und werden von der 1. - 100. Mobilität in Höhe von 400 Euro und für jede weitere bewilligte Mobilität in Höhe von 230 Euro gezahlt.
Weitere Informationen zu Top-ups und Förderraten finden Sie unter Förderraten. Detaillierte Erläuterungen zu den Mobilitätsaktivitäten der Förderlinie KA131 finden Sie zudem im Higher Education Mobility Handbook.
Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?
- Das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- Declaration of Honour (siehe Anleitung zum Antrag: drucken, vom Legal Representative unterschreiben lassen, scannen, hochladen)
- für private und kirchliche Einrichtungen:
Proof of Financial Capacity, wenn der antragstellenden Organisation über 60.000 Euro bewilligt werden:
a) zu mehr als 50 % öffentliche Förderung
b) keine, 50 % oder weniger als 50 % öffentliche Förderung
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfrist des Erasmus+ Programmaufrufs 2024 endet am 20. Februar 2024 um 12:00:00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit. Projektbeginn ist am 1. Juni 2024.
Wie und wo reiche ich einen Antrag ein?
Alle Anträge müssen über das Antragsportal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Hinweis: Um das Antragsportal zu öffnen, benötigen Sie einen Zugang über EU-Login. Es zählt dabei immer die zuletzt (fristgerecht) eingereichte Antragsversion.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an uns per E-Mail unter Angabe Ihres Erasmus-Codes.