Mobilität mit Partnerländern (KA171)

Die Mobilität mit Partnerländern (KA171) bietet deutschen Hochschulen die Möglichkeit von akademischem Austausch und Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt – den Partnerländern.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einzelne Hochschuleinrichtungen, wenn sie
- in einem Programmland ansässig sind
- über eine Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen
Mobilitätskonsortien, wenn
- die koordinierenden Organisationen in einem Programmland ansässig ist
- die koordinierende Organisation über eine Akkreditierung verfügt
- alle beteiligten Organisationen aus Programmländern eine gültige ECHE besitzen
Was kann beantragt werden?
- Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)
- Studierendenmobilität zu Praktikazwecken (SMP) (inklusive Graduierte im ersten Jahr nach Studienabschluss)
- Personalmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA)
- Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Zudem können Top-ups und Zuschüsse für folgende Zwecke beantragt werden:
- Green travel/ grünes Reisen
- Fewer opportunities/ benachteiligte Gruppen
- Inclusion support/ Sonderförderung für Teilnehmer mit Behinderung
Budget im Aufruf 2022
Die verfügbaren Teilbudgets in der Förderlinie Mobilität mit Partnerländern (KA171) werden von der Europäischen Kommission festgelegt und veröffentlicht. Der deutsche Anteil am europäischen Gesamtbudget der Förderlinie liegt im Aufruf 2022 bei rund 14%. Die Tabelle der Teilbudgets listet alle im Aufruf 2022 verfügbaren, regionalen Teilbudgets auf. Die Budgets speisen sich aus den beiden externen Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Kommission NDICI (Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt) und IPA III (Instrument für Heranführungshilfe).
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung auch die Ziele und Prioritäten der Europäischen Kommission (siehe Erasmus+ Programmleitfaden 2022, Seite 65):
- Region 5: Asien:
- Min. 25% des Budgets sollten auf die Mobilität mit den LDCs (least developed countries) der Region entfallen: Bangladesch, Bhutan, Kambodscha, Laos, Myanmar und Nepal
- Nicht mehr als 25% des Budgets sollten auf die Mobilität mit den HICs (high income countries) der Region entfallen: Brunei, Hong Kong, Japan, Korea, Macao, Singapur und Taiwan
- Nicht mehr als 15% des Budgets sollten für die Mobilität mit dem Partnerland China verausgabt werden
- Nicht mehr als 10% des Budgets sollten für die Mobilität mit dem Partnerland Indien verausgabt werden
- Region 8: Pazifik: Nicht mehr als 86,5% des Budgets sollten insgesamt für die Mobilität mit den Partnerländern Australien und Neuseeland verausgabt werden
- Region 9: Subsahara-Afrika:
- Min. 35% des Budgets sollten auf die Mobilität mit den LDCs der Region entfallen, mit besonderem Schwerpunkt auf den prioritären Migrationsländern: Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Kongo - Demokratische Republik, Dschibuti, Eritrea, Äthiopien, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Niger, Ruanda, Sao Tome und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Südsudan, Sudan, Tansania, Togo, Uganda, Sambia
- nicht mehr als 8% des Budgets sollten auf die Mobilität mit jedem beliebigen anderen Land entfallen
- Region 10: Lateinamerika: Nicht mehr als 30% des Budgets sollten für die Mobilität mit den Partnerländern Brasilien und Mexiko verausgabt werden
- Region 2: Östliche Partnerschaft: Mindestens 40% des Budgets sollten auf Studierende mit geringeren Chancen entfallen.
- Region 3: Südliche Nachbarschaft:
- Nicht mehr als 15% des Budgets sollten auf die Mobilität mit jedem einzelnen Land entfallen.
- Mindestens 65% des Budgets sollten auf Studierende entfallen, davon 50% auf Studierende mit geringeren Chancen.
- Region 1: Westbalkan: Der Schwerpunkt sollte auf der Mobilität der Studierenden liegen.
Aufstellung der Teilbudgets 2022 (Stand: 01.04.2022)
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern (KA171) – Teilbudgets im Aufruf 2022
Region | Förderfähige Partnerländer¹ | Budget 2022 Deutschland |
Region 1 – Western Balkans | Albania, Bosnia and Herzegovina, Kosovo, Montenegro | 5.034.548 € |
Region 2 – Neighbourhood East | Armenia, Azerbaijan, Belarus, Georgia, Moldova, Territory of Ukraine as recognised by international law | 5.376.372 € |
Region 3 – South-Mediterranean | Algeria, Egypt, Israel, Jordan, Lebanon, Libya, Morocco, Palestine (West Bank and Gaza Strip), Syria, Tunisia | 4.172.590 € |
Region 4 – Russian Federation | Territory of Russia as recognised by international law | 1.561.144 € |
Region 5 – Asia | Bangladesh, Bhutan, Cambodia, China, DPR Korea, India, Indonesia, Laos, Malaysia, Maldives, Mongolia, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippines, Sri Lanka, Thailand and Vietnam High income countries: Brunei, Hong Kong, Japan, Korea, Macao, Singapore and Taiwan |
2.380.089 € |
Region 6 – Central Asia | Afghanistan, Kazakhstan, Kyrgyzstan, Tajikistan, Turkmenistan, Uzbekistan | 625.857 € |
Region 7 – Middle East | Iran, Iraq, Yemen High income countries: Bahrain, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi Arabia, United Arab Emirates |
183.311 € |
Region 8 – Pacific | Cook Islands, Fiji, Kiribati, Marshall Islands, Micronesia, Nauru, Niue, Palau, Papua New Guinea, Samoa, Solomon Islands, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu, Vanuatu High income countries: Australia, New Zealand |
218.983 € |
Region 9 – Sub-Saharan Africa | Angola, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Cameroon, Cape Verde, Central African Republic, Chad, Comoros, Congo, Congo - Democratic Republic of the, Côte d’Ivoire, Djibouti, Equatorial Guinea, Eritrea, Eswatini, Ethiopia, Gabon, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kenya, Lesotho, Liberia, Madagascar, Malawi, Mali, Mauritania, Mauritius, Mozambique, Namibia, Niger, Nigeria, Rwanda, Sao Tome and Principe, Senegal, Seychelles, Sierra Leone, Somalia, South Africa, South Sudan, Sudan, Tanzania, Togo, Uganda, Zambia, Zimbabwe | 6.077.412 € |
Region 10 – Latin America |
Argentina, Bolivia, Brazil, Chile, Colombia, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexico, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay and Venezuela | 793.880 € |
Region 11 – Carribean | Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Cuba, Dominica, Dominican Republic, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaica, St Kitts and Nevis, St Lucia, St Vincent & Grenadines, Suriname and Trinidad & Tobago | 143.180 € |
Region 12 – US and Canada | United States of America, Canada | 798.271 € |
Summe |
27.365.636 € |
Erläuterung: Die rote Kennzeichnung hebt die Partnerländer hervor, die seitens der OECD als Empfänger für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) eingestuft werden. Outgoing-Mobilitäten sind in diese Partnerländer nur für Doktoranden und Personal förderfähig, Outgoing-Mobilitäten für Studierende des ersten und zweiten Zyklus sind in diese Partnerländer nicht förderfähig.²
Mobilitätsprojekte mit Partnerländern der Regionen 13 und 14 sind in der Förderlinie Erasmus+ KA171 nicht förderfähig.
¹Es gelten die Bestimmungen zu Ländern bzw. Gebieten des Programme Guide in der jeweils letzten Fassung.
²Siehe Programme Guide 2022, englische Fassung, Seite 60.
Zeitraum/Vertragsdauer
Die Projekte haben eine Dauer von 24 oder 36 Monaten.
Projektstart ist der 1. August 2022
Welche Länder können teilnehmen?
- alle Programmländer und
- alle Partnerländer weltweit, mit Ausnahme der folgenden Länder: Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat) sowie Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich)
Förderfähige teilnehmende Organisationen
- Hochschulen aus Programmländern mit einer gültigen ECHE
- Hochschulen aus Partnerländern, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind
- Öffentliche oder private Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt tätig sind ("nicht-akademische Partner")
Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?
- Das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- Declaration of Honour (siehe Anleitung zum Antrag: drucken, vom Legal Representative unterschreiben lassen, scannen, hochladen)
- für private und kirchliche Einrichtungen:
Proof of Financial Capacity, wenn der antragstellenden Organisation über 60.000 Euro bewilligt werden:
a) zu 50% oder mehr öffentliche Förderung
b) keine oder unter 50% öffentliche Förderung
Sicherheitshinweise
Hochschulen müssen für die Sicherheit ihrer Erasmus+ Geförderten Sorge tragen. Die Entscheidung, ob im Falle aktueller Reisewarnungen Auslandsaufenthalte im Rahmen von Erasmus+ genehmigt werden, obliegt den projektverantwortlichen Hochschulen.
Der DAAD fordert Reisende dringend dazu auf, sich vor Reiseantritt über eventuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amts zu informieren:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen
In jedem Fall sollten sich deutsche Staatsbürger im elektronischen Erfassungssystem des Auswärtigen Amts von Deutschen im Ausland registrieren („Elefand“). Die Registrierung liegt in der individuellen Verantwortung des Reisenden:
https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Antragsfrist 23. Februar 2022
Projektstart 01. August 2022
Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfrist des Erasmus+ Programmaufrufs 2022 endet am 23. Februar 2022 um 12:00:00 Uhr Brüsseler Ortszeit.
Wie und wo reiche ich einen Antrag ein?
Alle Anträge müssen über das Antragsportal der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Um das Antragsportal zu öffnen, benötigen Sie einen Zugang über EU-Login. Es zählt dabei immer die zuletzt (fristgerecht) eingereichte Antragsversion.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Erasmus-Codes per E-Mail an Michaela Lanaro.
Erläuterungen zur Antragsstellung
Das folgende Video unterstützt Sie sowohl inhaltlich als auch technisch bei der Antragstellung.

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