Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Diese Gleichbehandlung von Geförderten mit Behinderung ist auch der NA DAAD ein ständiges Anliegen. Seit 1999 fördert die Nationale Agentur die Mobilität von Teilnehmern mit Beeinträchtigung am Erasmus-Programm.
Studierende und Graduierte mit einer Behinderung, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über Ihre Heimathochschule zusätzliche Fördermittel für ihren Auslandsaufenthalt beantragen.
Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule zusätzlich eine monatliche Pauschale beantragen.