20.11.2020 | Kategorie Mobilität
Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über Ihre Heimathochschule zusätzliche Erasmus-Fördermittel erhalten. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA103, KA131, KA107 und KA171 als auch für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing).
Abhängig von der Zielgruppe und dem finanziellen Bedarf kann entweder ein pauschaler Zuschuss gewährt werden oder – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – die Unterstützung real anfallender Mehrkosten gewährt werden.
Bitte beachten Sie, dass Art und Höhe der Förderung von dem jeweiligen Projekt abhängen, in dem Sie gefördert werden. Das akademische Jahr, in welchem Sie Ihre Auslandsmobilität durchführen, ist davon unabhängig. Ihre Erasmus+ Hochschulkoordinatoren können Ihnen weitere Auskunft über das Projektjahr geben.
Alle erforderlichen Dokumente zur Beantragung der Sonderförderungen finden Sie in unserem Downloadcenter.
Projekte 2020
1.) Förderung durch einen pauschalen Zuschuss
Wer kann die Förderung beantragen?
Studierende und Graduierte mit einem GdB von mindestens 30, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Sie müssen Ihre Heimathochschule schriftlich oder mündlich über Ihren Mehrbedarf informieren.
Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?
Unabhängig von dem Land, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen werden, beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 200 Euro.
2.) Förderung durch einen eigenständigen Antrag („Langantrag“)
Wer kann die Förderung beantragen?
Studierende und Graduierte mit einem GdB von mindestens 50, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Die Sondermittel von maximal 10.000 Euro pro Mobilität beantragen Sie bei Ihrer Heimathochschule. Eine Übersicht der Erasmus+ Hochschulkoordinatoren finden Sie hier.
Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
- nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
- Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein.
Wann kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?
Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.
Wie hoch sind die zusätzlichen Sondermittel?
Die Sondermittel werden anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet und durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) nachgewiesen.
Wer entscheidet über eine Bewilligung meines Antrags?
Die Erstellung des Antrags nehmen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Heimathochschule vor. Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Sonderförderung ausgeschlossen sind (z. B. die Neuanschaffung technischen Geräts), behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.
Ab Projekt 2021
1.) Förderung durch einen pauschalen Zuschuss
Wer kann die Förderung beantragen?
Studierende und Graduierte
- mit einem GdB von 20 oder mehr
- mit einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland mit sich bringt.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Sie müssen Ihre Heimathochschule schriftlich oder mündlich über Ihren Mehrbedarf informieren.
Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?
Unabhängig von dem Land, in dem Sie Ihren Auslandsaufenthalt verbringen werden, beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro.
Bei einer Short term Mobilität erhalten Sie bei einem Aufenthalt von 5-14 Tagen einen Zuschuss von einmalig 100 EUR und bei einem Aufenthalt von 15-30 Tagen einen Zuschuss von einmalig 150 EUR.
2.) Förderung durch einen eigenständigen Antrag („Realkostenantrag“)
Wer kann die Förderung beantragen?
Studierende und Graduierte mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium oder -praktikum erhalten haben.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Die Sondermittel von maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr und pro pro Mobilität beantragen Sie bei Ihrer Heimathochschule. Eine Übersicht der Erasmus+ Hochschulkoordinatoren finden Sie hier.
Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
a) nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
b) Ihnen nachweislich durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein.
Wann kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?
Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.
Wie hoch sind die zusätzlichen Sondermittel?
Die Sondermittel werden anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet und durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) nachgewiesen.
Wer entscheidet über eine Bewilligung meines Antrags?
Die Erstellung des Antrags nehmen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Heimathochschule vor. Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Sonderförderung ausgeschlossen sind (z. B. die Neuanschaffung technischen Geräts), behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.