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Zusatzförderung für Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten

Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule ab dem Projekt 2022 – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – die Unterstützung real anfallender Mehrkosten beantragen. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA131 und KA171 als auch für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing).

Wer kann die Förderung beantragen?

Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Die Sondermittel von maximal 15.000 Euro pro Mobilität beantragen Sie bei Ihrer Heimathochschule. Eine Übersicht der Erasmus+ Hochschulkoordinatoren finden Sie hier.

Die Antragssumme wird nach Ihren persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die

a. nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.

b. Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Reisekosten für Kind/er oder Betreuungskosten.

Wann kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?

Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Ihrer Auslandsmobilität eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Wie hoch sind die zusätzlichen Sondermittel?

Die Sondermittel werden anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet und durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) nachgewiesen.

Wer entscheidet über eine Bewilligung meines Antrags?

Die Erstellung des Antrags nehmen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Heimathochschule vor. Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Zusatzförderung ausgeschlossen sind, behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.

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