Erwerbstätige Studierende und Graduierte
Studierende und Graduierte, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und ihre berufliche Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung.
Wer kann die Förderung beantragen?
Erwerbstätige Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können. Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen. Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Für genauere Informationen zu den Kriterien und den Nachweisen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Heimathochschule.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Bitte treten Sie mit den Erasmus+ Koordinatorinnen und Koordinatoren Ihrer Heimathochschule in Kontakt, um sich über die Bedingungen zum Erhalt des Aufstockungsbetrags und der hierfür erforderlichen Belege zu informieren.
Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?
Der monatliche Zuschuss beläuft sich bei Langzeit-Mobilitäten auf 250 Euro.
Bei Kurzzeit-Mobilitäten werden bei 5-14 Tage einmalig 100 Euro gewährt und bei 15-30 Tagen einmalig 150 Euro.
ACHTUNG:
Ab 2026 wird die Zusatzförderung von erwerbstätigen Studierenden optional – das heißt, Hochschulen entscheiden, ob sie diese Gruppe weiterhin mit einem Aufstockungsbetrag fördern oder nicht.
Warum diese Änderung?
Ziel ist es, Erasmus+ Auslandsaufenthalte chancengerecht zu gestalten. Um dies zu erreichen, bedarf es eines ausgewogenen Fördermodells, welches die Balance hält zwischen einer Förderung möglichst vieler Studierender und der gezielten Unterstützung Studierender mit Mobilitätshürden. Hierzu wurden 2022 die allgemeinen Förderraten für alle Studierenden angehoben und mit den Projekten des Aufrufes 2025 die Auszahlung von Reisekosten eingeführt. Daneben wurden 2022 die Zielgruppen für den Erhalt von Aufstockungsbeträgen ausgeweitet, um mehr Studierende mit finanziellen Hürden gezielt zu unterstützen.
Für 2026 wird ein geringeres Budget für Erasmus+ Mobilitätsprojekte erwartet als in den Vorjahren. Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen stetig gestiegenen Mobilitätskosten wird dies unweigerlich zu sinkenden Förderzahlen oder kürzeren Förderzeiträumen führen.
Um Hochschulen weiterhin die Förderung möglichst vieler Studierender ermöglichen zu können, wird ihnen mit der optionalen Förderung der Zielgruppe der erwerbstätigen Studierenden ein finanzieller Handlungsspielraum gegeben. Diesen können Hochschulen eigenverantwortlich nutzen, beispielsweise indem sie bei einem Verzicht auf die Förderung erwerbstätiger Studierender über einen Aufstockungsbetrag mit den eingesparten Mitteln weiteren Studierenden einen Auslandsaufenthalt ermöglichen.
Warum erwerbstätige Studierende und nicht eine der anderen Zielgruppen?
Hinsichtlich der Notwendigkeit und Art der Ausübung einer Erwerbstätigkeit bestehen erhebliche Ungleichheiten zwischen unterschiedlichen Studierendengruppen. So sind Erstakademikerinnen und Erstakademiker, Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung und Studierende mit Kindern öfter erwerbstätig als ihre Mitstudierenden und häufiger auf den Verdienst für ihren Lebensunterhalt angewiesen.
Dies bedeutet, dass mit einer fortgesetzten verpflichtenden Förderung dieser Zielgruppen weiterhin viele Studierende, die auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sind, einen Aufstockungsbetrag erhalten – auch dann, wenn ihre Hochschule erwerbstätige Studierende nicht mehr separat fördert.
Was bedeutet das für Studierende?
Ab 2026 entscheidet jede Hochschule selbst, ob sie erwerbstätige Studierende zusätzlich zu der Erasmus+ Grundförderung mit einem Aufstockungsbetrag unterstützt.
Bitte informieren Sie sich bei den Erasmus+ Koordinatorinnen und Koordinatoren an Ihrer Hochschule darüber, ob Ihre Hochschule ab 2026 erwerbstätige Studierende mit einem Aufstockungsbetrag fördert, oder nicht.
