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Erwerbstätige Studierende und Graduierte

Jan von Allwörden/DAAD

Ab dem Projekt 2022 haben Studierende und Graduierte, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden, und ihre berufliche Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA131 und KA171 als auch für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing).

Bitte beachten Sie, dass die Option der Förderung von dem jeweiligen Projekt abhängt, in dem Sie gefördert werden. Das akademische Jahr, in welchem Sie Ihre Auslandsmobilität durchführen, ist davon unabhängig. Ihre Erasmus+ Hochschulkoordinatoren können Ihnen weitere Auskunft über das Projektjahr geben.

Wer kann die Förderung beantragen?

Erwerbstätige Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können. Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen. Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Für genauere Informationen zu den Kriterien und den Nachweisen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Heimathochschule.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Bitte treten Sie mit den Erasmus+ Koordinatorinnen und -koordinatoren Ihrer Heimathochschule in Kontakt, um sich über die Bedingungen zum Erhalt des Aufstockungsbetrags und der hierfür erforderlichen Belege zu informieren.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?

Der monatliche Zuschuss beläuft sich bei Langzeit-Mobilitäten auf 250 Euro.

Bei Kurzzeit-Mobilitäten werden bei 5-14 Tage einmalig 100 Euro gewährt und bei 15-30 Tagen einmalig 150 Euro.

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