Auslandsstudium und -praktikum mit Kind

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.
Projekt 2018
Wer kann die Förderung beantragen?
Studierende, die für eine Erasmus-Förderung ausgewählt worden sind und mit ihrem Kind/ihren Kindern ausreisen.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Die Sondermittel beantragen Sie bei Ihrer Heimathochschule. Die an Ihrer Hochschule zuständigen Ansprechpartner stellen Ihnen gern das einseitige Antragsformular zur Verfügung.
Wann kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?
Den Antrag stellen Sie nach der Förderzusage Ihrer Heimathochschule und Beginn Ihrer Auslandsmobilität.
Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?
Die pauschale Fördersumme beträgt (unabhängig von der Anzahl der Kinder) monatlich 200 Euro.
Wer entscheidet über eine Bewilligung meines Antrags?
Die Bearbeitung des Antrags und die Entscheidung über eine Bewilligung liegen bei Ihrer Heimathochschule.
Projekt 2019
Wer kann die Förderung beantragen?
Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Sie müssen Ihre Heimathochschule schriftlich oder mündlich über Ihren Mehrbedarf informieren um ein "Top-up" zu erhalten.
Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?
Unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 200 EUR.