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Auslandsstudium und -praktikum mit Kind

Eine Studentin sitzt mit ihrem Baby im Arm in dem International Office ihrer Hochschule und informiert sich über die Erasmus+ Sonderförderung für Studierende mit Kind
Jan von Allwörden

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Zudem kann – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) – eine Unterstützung zu anfallenden Mehrkosten gewährt werden. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA131 als auch KA171 und für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing).

Bitte beachten Sie, dass Art und Höhe der Förderung von dem jeweiligen Projekt abhängen, in dem Sie gefördert werden. Das akademische Jahr, in welchem Sie Ihre Auslandsmobilität durchführen, ist davon unabhängig. Ihre Erasmus+ Hochschulkoordinatoren können Ihnen weitere Auskunft über das Projektjahr geben.

Ab Projekt 2022

Abhängig von dem finanziellen Bedarf kann entweder ein pauschaler Zuschuss gewährt werden und/oder – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags - eine Unterstützung zu anfallenden Mehrkosten im Gastland gewährt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Bitte treten Sie mit den Erasmus+ Koordinatorinnen und -koordinatoren Ihrer Heimathochschule in Kontakt, um sich über die Bedingungen zum Erhalt des Aufstockungsbetrags und der hierfür erforderlichen Belege zu informieren.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?

Unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder beläuft sich der monatliche Zuschuss bei Langzeit-Mobilitäten auf 250 Euro. Bei Kurzzeit-Mobilitäten werden bei 5-14 Tage einmalig 100 Euro gewährt und bei 15-30 Tagen einmalig 150 Euro.

Wer kann die Förderung beantragen?

Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen und denen hierfür Aufwendungen entstehen, die nicht durch den pauschalen Aufstockungsbetrag gedeckt werden.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Die Zusatzförderung von in der Regel maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr beantragen Sie bei Ihrer Heimathochschule. Eine Übersicht der Erasmus+ Hochschulkoordinatoren finden Sie hier.

Die beantragte Summe wird nach Ihrem persönlichen Bedarf berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die

a) nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
b) Ihnen durch den Auslandsaufenthalt für Ihre Kinder entstehen. Hierzu zählen z. B. Reisekosten für Kind/er, Kosten für Unterkunft oder Betreuungskosten (in der Regel werden Kosten für die Betreuung in einer staatlichen Einrichtung übernommen, für Näheres siehe Hinweise im Antragsformular).

Um möglichst viele Geförderte gleichermaßen unterstützen zu können und um einen verantwortungsvollen Umgang öffentlicher Mittel zu gewährleisten, bitten wir Sie die Fördergelder möglichst wirtschaftlich einzusetzen und dies bei der Vergleichsberechnungen zu berücksichtigen.

Wann kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?

Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der kurz vor oder erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Planung eines Auslandsaufenthalts und die Beantragung zusätzlicher Mittel mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Bitte vertrauen Sie sich daher frühzeitig mit der Planung und Durchführung des Auslandsaufenthalts sowie mit den Vorgaben des Antrags und den erläuternden Hinweisen im Antragsformular. Wenden Sie sich hierzu bitte an die/den Erasmus+-Koordinatorin oder -koordinator Ihrer Heimathochschule, die/der Sie bei der Planung Ihres Erasmus+ Aufenthaltes und der Antragstellung unterstützt.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?

Die Fördermittel werden anhand der Mehrkosten und gemäß den Vorgaben berechnet. Als Nachweise dienen entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) und ergänzende Erläuterungen.

Bei wem kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?

Die Erstellung des Antrags nehmen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Heimathochschule vor. Über die Bewilligung der Mittel entscheidet die NA DAAD. Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Zusatzförderung ausgeschlossen sind, behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.

Was ist während bzw. nach dem Auslandsaufenthalt zu beachten?

Nach dem Ende Ihres Auslandsaufenthalts wird eine finale Abrechnung erstellt. Hierfür müssen Sie für alle Kosten Belege (Quittungen / Rechnungen) bei Ihrer Heimathochschule einreichen. Darüber hinaus ist ein formloser Erfahrungsbericht zu erstellen und ebenfalls bei Ihrer Hochschule einzureichen. Um weitere Interessierte über die Möglichkeiten im Ausland zu informieren, veröffentlichen wir die Berichte auch gerne auf unserer Webseite. Reichen Sie hierzu bitte auch die unterschriebene Datenschutzbestimmung ein.

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