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Auslandsstudium und -praktikum mit Kind

Eine Studentin sitzt mit ihrem Baby im Arm in dem International Office ihrer Hochschule und informiert sich über die Erasmus+ Sonderförderung für Studierende mit Kind
Jan von Allwörden

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird. Ab dem Projekt 2022 kann auch – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – eine Unterstützung zu real anfallenden Mehrkosten gewährt werden. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA103, KA131, KA107 und KA171 als auch für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing).

Bitte beachten Sie, dass Art und Höhe der Förderung von dem jeweiligen Projekt abhängen, in dem Sie gefördert werden. Das akademische Jahr, in welchem Sie Ihre Auslandsmobilität durchführen, ist davon unabhängig. Ihre Erasmus+ Hochschulkoordinatoren können Ihnen weitere Auskunft über das Projektjahr geben.

Wer kann die Förderung beantragen?

Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Sie müssen Ihre Heimathochschule schriftlich oder mündlich über Ihren Mehrbedarf informieren um ein "Top-up" zu erhalten.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?

Unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 200 EUR.

Wer kann die Förderung beantragen?

Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Sie müssen Ihre Heimathochschule schriftlich oder mündlich über Ihren Mehrbedarf informieren um ein "Top-up" zu erhalten.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?

Unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro.

Abhängig von dem finanziellen Bedarf kann entweder ein pauschaler Zuschuss gewährt werden oder – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags - eine Unterstützung zu anfallenden Mehrkosten gewährt werden.

  1. Förderung durch einen pauschalen Zuschuss (erst beim Aufklappen sollen die folgen Informationen erscheinen)

Wer kann die Förderung beantragen?

Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Sie müssen Ihre Heimathochschule schriftlich oder mündlich über Ihren Mehrbedarf informieren um den pauschalen Aufstockungsbetrag  zu erhalten.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?

Unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder beläuft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro.

  1. Förderung durch einen eigenständigen Antrag („Realkostenantrag“)

Wer kann die Förderung beantragen?

Studierende und Graduierte, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Die Sondermittel von maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr und pro Mobilität beantragen Sie bei Ihrer Heimathochschule. Eine Übersicht der Erasmus+ Hochschulkoordinatoren finden Sie hier.
Die Antragssumme wird nach Ihrem persönlichen Bedarf berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
a) nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
b) Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Reisekosten für Kind/er oder Betreuungskosten.

Um möglichst viele Geförderte gleichermaßen unterstützen zu können und um einen verantwortungsvollen Umgang öffentlicher Mittel zu gewährleisten, bitten wir Sie die Fördergelder möglichst wirtschaftlich einzusetzen und dies bei der Vergleichsberechnungen zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Realkostenanträge stets die Regelungen und erläuternden Hinweise im Antragsformular.

Wann kann ich die zusätzliche Förderung beantragen?

Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Ihres Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.

Wie hoch sind die zusätzlichen Fördermittel?

Die Fördermittel werden anhand entstehender Kosten und gemäß den Vorgaben berechnet und durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) nachgewiesen.

Wer entscheidet über eine Bewilligung meines Antrags?

Die Erstellung des Antrags nehmen Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Heimathochschule vor. Sollten Sie Fördermittel für Leistungen beantragen, die von der Zusatzförderung ausgeschlossen sind, behält sich die NA DAAD vor, die Antragssumme (nach Rücksprache mit Ihrer Heimathochschule) entsprechend zu kürzen.

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