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FAQ neue Programmgeneration 2021-2027 – Leitaktion 1 (Mobilität von Einzelpersonen KA131)

Ein-(Blick) in die Zukunft

Diese allgemeinen Fragen und Antworten werden wir weiterhin sukzessiv anpassen, um Sie als Hochschulen auf dem Weg zur neuen Programmgeneration bestmöglich zu informieren.

Diese Informationen sollen eine erste Orientierung ermöglichen.

Die Förderlinie KA171 – Mobilität mit Partnerländern wird in der neuen Programmgeneration erstmals mit dem Aufruf für die Antragstellung 2022 beantragbar sein.

Neben dem bereits bekannten Schwerpunkt der Anerkennung von Studienleistungen stellt die neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 als horizontale Themen die Digitalisierung, Green Erasmus, Inklusion und Civic Engagement in den Fokus des Programms. Hier eine kurze Zusammenfassung der Inhalte dieser Kernthemen:

Neue Programmgeneration

Um den Digitalisierungsprozess des Erasmus+ Programms weiter voranzutreiben, haben sich Projektträger mit der Unterzeichnung der ECHE (Erasmus Charter for Higher Education) dazu verpflichtet, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, welche die die Umsetzung der Mindestanforderungen an das digitale Management der Mobilität sicherstellen. Darüber hinaus werden mit der Förderung von „blended mobility“ und „blended Intensive Programms“ digitale Lern- und Austauschformate unterstützt.

Alle relevanten Informationen von der European Student Card Initiative (ESCI) bis zu Erasmus without Paper (EWP) und der zeitlichen Einführung finden Sie hier.

Mit der Verabschiedung des European Green Deals steht fest, dass alle EU-Maßnahmen und Strategien zur Verwirklichung des Green Deals beitragen müssen. Damit die Ziele des Green Deals (nachhaltiges und integratives Wachstum, Klimaneutralität bis 2050, die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Ziele für nachhaltige Entwicklung) erreicht werden können, bedarf es eines entsprechenden Einstellungswandels und der dazugehörigen Bildung und Sensibilisierung für Ressourcenverwendung.

Für die am Erasmus+ Programm teilnehmenden Hochschulen bedeutet dies, dass sie neben der Bewerbung und Unterstützung umweltfreundlicher Maßnahmen auch selbst Maßnahmen einführen, um die negativen Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt zu verringern. Die Europäische Kommission unterstützt daher zukünftig umweltfreundliches „grünes“ Reisen im Erasmus+ Programm mit finanziellen Zuschüssen aus Programmmitteln.

Damit ein gleichberechtigter und gerechter Zugang zum Programm und gleiche Chancen für Teilnehmende aus allen Bereichen gewährleistet wird, sind Hochschulen aufgefordert, Teilnehmende mit potenziellen Hürden (wie Teilnehmende mit Behinderungen und gesundheitlichen Problemen, arbeitende Studierende, Studierende mit Kind/ern, professionelle SportlerInnen, Studierende aus wenig mobilen Studiengängen) bestmöglich zu unterstützen. Eine Festlegung der Berechtigten auf nationaler Ebene wird derzeit erarbeitet. Die zukünftig darunter gefasste Teilnehmergruppe wird durch finanzielle Zuschüsse aus Programmmitteln bei Ihrem Vorhaben unterstützt.

Um die demokratische Teilhabe und das bürgerschaftliche Engagement in der Zivilgesellschaft zu stärken, sind Hochschulen aufgefordert, Aktivitäten zu unterstützen und zu organisieren, die es Studierenden ermöglichen, sich zivilgesellschaftlich zu engagieren und sich aktiv an ihrer lokalen Gesellschaft zu beteiligen.

In der Empfehlung des Rates zur Anerkennung wird den Mitgliedstaaten empfohlen, bis 2025 die erforderlichen Schritte einzuleiten, um eine „automatische gegenseitige Anerkennung“ zu gewährleisten, ohne ein gesondertes Anerkennungsverfahren durchlaufen zu müssen.

Nach vorheriger Vereinbarung im Learning Agreement und auf Nachweis durch das Transcript of Records soll Geförderten gemäß European Credit Transfer eine vollständige Anerkennung ihrer Leistungen ermöglicht werden. Das digitale Learning Agreement, wird den Prozess der automatischen Anerkennung unterstützen. Ab Juni 2021 beginnend, müssen spätestens zum akademischen Jahr 2022/2023 alle innereuropäischen studentischen Mobilitäten über ein digitales Learning Agreement verfügen.

1. Welche Aktivitäten wird es in der neuen Programmgeneration in der Förderlinie KA131 geben und zu welchen Bedingungen?

Wie bereits angekündigt nimmt die neue Programmgeneration eher eine evolutionäre als revolutionäre Form an.
Die bekannten Aktivitäten (Studierendenmobilität zu Studienzwecken, Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken, Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken und Personalmobilität zu Lehrzwecken) bleiben daher in Ihrer bekannten Ausgestaltung weitestgehend erhalten. Dabei wird die Mindestförderdauer der Studierendenmobilität zu Studienzwecken an die Mindestförderdauer für Praktika angeglichen und -auf 2 Monate (vorher 3 Monate) gesenkt. Auch Studienaufenthalte können nun bereits im ersten Studienjahr gefördert werden.
Darüber hinaus können erstmals alle Mobilitäten als blended mobility durchgeführt werden.

Weitere Informationen zu den neuen Mobilitätsaktivitäten der Förderlinie KA131 finden Sie bald auch im Higher Education Mobility Handbook.

Die Höhe der monatlichen Förderung orientiert sich weiterhin an Ländergruppen, die durch die EU-Kommission vorgegeben werden. Die monatliche Förderung in diesen Ländergruppen wird innerhalb eines vorgegebenen Rahmens auf nationaler Ebene in Abstimmung mit dem BMBF festgelegt. Die Fördersätze aus den Calls 2019 und 2020 werden für den Call 2021 fortgeschrieben.

Die Höhe der monatlichen Förderung orientiert sich weiterhin an Ländergruppen, die durch die EU-Kommission vorgegeben werden. Die monatliche Förderung in diesen Ländergruppen wird innerhalb eines vorgegebenen Rahmens auf nationaler Ebene in Abstimmung mit dem BMBF festgelegt. Die Fördersätze aus den Calls 2019 und 2020 werden für den Call 2021 fortgeschrieben.

Die Mobilität von Doktoranden wird sowohl in der Studierendenmobilität zu Studienzwecken als auch in der Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken weiterhin gefördert. Doktorandenmobilität kann sowohl klassisch als Langzeitmobilität (2-12 Monate physisch) sowie ab dem Projekt 2021 als eigene neue Förderaktivität als short term Mobilität (5-30 Tage physisch) durchgeführt werden. Darüber hinaus besteht die neue Möglichkeit einer blended Mobilität (5-30 Tage physisch kombiniert mit einer mit einer virtuellen Komponente).

Neu eingeführt wird die Möglichkeit Mobilitäten (SM und ST) zukünftig auch im blended Format durchzuführen. Durch die Erfahrungen der letzten Monate haben viele Hochschulen bereits Erfahrungen in der virtuellen Ausgestaltung und Umsetzung des Programms sammeln können.
Zudem besteht für Studierende, die nicht an einer regulären physischen Mobilität von mindestens 2 Monaten teilnehmen können, die Möglichkeit, eine kürzere physische Mobilität (5-30 Tage) mit einer virtuellen Komponente zu kombinieren. Der Zeitraum der virtuellen Komponente ist nicht vorgeschrieben. Ziel ist es, Geförderten flexibles und innovatives Lernen und Lehren zu ermöglichen. Gemeinschaftliches online Lernen, Austausch und Teamwork sollen im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder online Kursen gefördert werden. Dabei müssen Studierende mindestens 3 ECTS Punkte erreichen.

Eine weitere Neuerung des nächsten Aufrufes stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar.

Die Entwicklung kurzer, intensiver und gemeinsamer Mobilitätscurricula und -Aktivitäten soll Studierenden (SM) und Hochschulmitarbeitern (ST) die Möglichkeit bieten, an einer kurzen physischen Gruppenmobilität kombiniert mit virtueller Phase nicht definierter Dauer teilzunehmen. Voraussetzung für Studierendenmobilität ist das Erreichen von 3 ECTS. Die Mindestteilnehmerzahl für ein BIP beträgt 15 Teilnehmende.

Für die konzeptionelle Ausarbeitung bedarf es mindestens dreier ECHE Hochschulen aus drei unterschiedlichen Programmländern. Weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern können optional an einem BIP teilnehmen. Die Teilnahme von Teilnehmenden aus Partnerländern wird seitens des Programms nicht finanziert.

Alle Informationen zu den Blended-Intensive-Programmes finden sind auch hier zu finden.

Um Hochschuleinrichtungen dabei zu unterstützen, langfristig nachhaltige Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen auf- und auszubauen und Studierenden und Mitarbeitenden mehr Möglichkeiten zu bieten, internationale Erfahrungen zu sammeln, können in der Leitaktion KA131 bis zu 20% des bewilligten Projektbudgets in die Förderung der Mobilität von Programm- in Partnerländer eingesetzt werden (im Call 2021 nur für Outgoings).

Zur Gruppe der Studierenden mit geringeren Chancen („fewer opportunities“) zählen für das Projekt 2021 Studierende und Graduierte mit einem GdB von 20 oder mehr, Studierende und Graduierte mit einer chronischen Erkrankung aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht und, Studierende und Graduierte, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kindern durchführen.

Studierende und Graduierte dieser Gruppe haben die Möglichkeit, ein Top-up zu erhalten (siehe unten). Zudem gibt  es für Teilnehmende (Studierende und Hochschulmitarbeitende) mit einem festgestellten GdB von 20 oder mehr und für Teilnehmende (Studierende und Hochschulmitarbeitende) mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, die Möglichkeit, im Rahmen eines Langantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität bis zu 15.000 Euro pro Semester und bis zu 30.000 Euro pro Jahr zu beantragen.

für Personalmobilität und Teilnehmer der Gruppe fewer opportunities für die Durchführung von short-term Mobilitäten und Mobilitäten in Partnerländer.
Optional können sich Hochschulen entscheiden, allen anderen Outgoing-Mobilitäten in Partnerländer den Reisekosten-Zuschuss zu gewähren. Details zu Förderraten finden Sie hier.

2. Welche Organisatorische Unterstützung gibt es für Hochschulen?

Die Pauschale für die Organisatorische Unterstützung (OS-Mittel) bleibt bestehen und wird für die ersten 100 Mobilitäten um 50 EUR auf 400 EUR und ab dem 101sten Mobilität auf 230 EUR angehoben.

Im Falle der Blended-Intensive-Programmes (BIP) beträgt die Höhe der OS-Mittel, die die koordinierende Hochschule pro Erasmus-TeilnehmerIn erhält, 400 EUR. Die Mindestteilnehmerzahl von Erasmus-Geförderten beträgt 15 Teilnehmende (Lernende, Studiererende und/oder Hochschulpersonal) die maximale Teilnehmerzahl, für welche Hochschulen OS Mittel erhalten, beträgt 20. Die maximale Höhe der organisatorischen Unterstützung ist somit für ein BIP auf 8.000 EUR (20 Teilnehmende) begrenzt.

Zusätzliche organisatorische Mittel in Höhe von 100 Euro erhalten Hochschulen für Inclusion Support, also für die Anzahl der Teilnehmenden mit fewer opportunities, welche von der Unterstützung durch Realkosten der inclusion support category Gebrauch machen.

3. Welche Top-ups wird es in der neuen Programmgeneration für Studierende geben?

Das Top-up für Praktikantinnen und Praktikanten für Mobilitäten in Programmländer bleibt erhalten und beläuft sich auf 150,- Eur pro Monat.

Für Studierende und Graduierte geringeren Chancen wird in den Projekten 2021 und 2022 ein Top Up von 250,- EUR/ Monat in der Mobilität mit Programmländern und der Mobilität zwischen Programm- und Partnerländern gezahlt. In den Projekten 2021 gilt dies für Studierende und Graduierte, die mit Kind ins Ausland gehen, und für Studierende und Graduierte  mit einem festgestellten GdB von 20 oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht. Im Projekt 2022 wird die Zielgruppeum zwei weitere Gruppen erweitert. Hinzu kommen Studierende und Graduierte aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker:innen) und erwerbstätige Studierende. Zu beachten sind auch die Top-ups für Short term-Mobilitäten: einmalig für 5-14 Tage 100 EUR bzw. für 15-30 Tage einmalig 150 EUR.

Neu: Diese beiden Top-ups (Praktikanten/ fewer opportunities) sind kombinierbar.

Für grünes Reisen bei der Mobilität zwischen Programmländern (Studierendenmobilität und Graduierte)

In der Mobilität mit Programmländern können Studierendenmobilitäten (SM) ein einmaligen Top-ups von 50 EUR erhalten und zudem 4 Reisetage geltend machen.
Personalmobilitäten (ST) können eine erhöhte Reisekostenpauschale erhalten. Details zu Förderraten finden Sie hier.

Ebenfalls kombinierbar mit dem Top-up für SMP und fewer opportunities.

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