Blended Intensive Programmes (BIP)

Blended Intensive Programmes (BIPs) bieten Lehrenden und Lernenden neue und kreative Möglichkeiten der internationalen Bildungszusammenarbeit und Teilnahme an gemeinsam konzipierten Lehrveranstaltungen.
Was kann gefördert werden?
BIPs sollen einen kurzen Studien- bzw. Fortbildungsaufenthalt im Ausland ermöglichen, der im Rahmen einer gemeinsam angebotenen Veranstaltung durchgeführt wird. Die Aktion unterstützt damit die Entwicklung gemeinsamer Kurzzeitprogramme, die idealerweise in die Curricula der zusammenarbeitenden Hochschulen eingebettet sind. BIPs können Teil der bereits existierenden Lehrpläne der Hochschulen sein oder diese sinnvoll ergänzen. Sie können als neues Lehrformat etabliert oder als eine Erweiterung der bestehenden Formate mit zusätzlichen Merkmalen interpretiert werden.
Ein zentrales Element der BIPs ist die verpflichtende virtuelle Komponente, die eine inhaltliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der kurzen Mobilitätsphase ermöglicht. Umfang und Häufigkeit der virtuellen Komponente liegen im Ermessen der ausrichtenden Hochschulen und sind abhängig von den Lernzielen der jeweiligen Veranstaltung.
Die Förderlinie der BIPs kann und soll auch Mitarbeitende und Hochschulen ansprechen und ermutigen, mit Kolleginnen und Kollegen im Ausland Lerneinheiten zu konzipieren, die bisher wenig Erfahrung mit dieser Form der Zusammenarbeit gesammelt haben. Zugleich bietet das Format auch einen möglichen Zugang zur Auslandserfahrung für Studierende, denen längere Auslandsaufenthalte aus unterschiedlichen Gründen gegebenenfalls nicht möglich sind. Für die Organisation und Umsetzung der BIPs stehen den zusammenarbeitenden Hochschulen Organisationsmittel zur Verfügung, die flexibel einsetzbar sind.
Um für ein BIP förderfähig zu sein, müssen Hochschulen und Konsortien verschiedene Kriterien erfüllen, die unten näher beschrieben werden. Insgesamt werden qualitativ und administrativ dieselben Anforderungen an teilnehmende Hochschulen gestellt, die bereits aus den regulären Erasmus+ Semester- und Jahresaufenthalten bekannt sind.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfrist des Erasmus+ Programmaufrufs 2023 wird voraussichtlich im Februar 2023 sein.
Wie und wo reiche ich einen Antrag ein?
Alle Anträge müssen über das Antragsportal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Hinweis: Um das Antragsportal zu öffnen, benötigen Sie einen Zugang über EU-Login. Es zählt dabei immer die zuletzt (fristgerecht) eingereichte Antragsversion.
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an uns per E-Mail unter Angabe Ihres Erasmus-Codes.
Ausführliche Informationen zu den Blended Intensive Programmes finden Sie in Deutsch sowie Englisch.