Hier finden Sie die zentralen Informationen zu Vorgaben, zentralen Dokumenten, Richtlinien und Abläufen für die Mobilität mit Partnerländern (KA171) in der Erasmus+ Programmgeneration ab 2021.
Im Jahr 2025 feiern wir ein besonderes Jubiläum im Erasmus+ Programm: Seit 10 Jahren bietet die Förderlinie Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern (KA171) Studierenden und Hochschulpersonal die Möglichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln und grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten – auch mit Ländern außerhalb Europas.
Eine Übersicht über die Anzahl der Partnerländer, Chancen für deutsche Hochschulen und was deutsche Hochschulen schon alles bewirkt haben, ist auf dem neuen Factsheet zu 10 Jahre International Credit Mobility (ICM) zu lesen.
Mit Beginn des Erasmus+ Projekts 2021 wurden die Förderraten der Studierenden- und Personalmobilität in der Mobilität von Einzelpersonen (KA171) festgelegt.
Die Datenbanken der EU-Kommission für das Erasmus+ Programm helfen Ihnen bei der Beantragung, Durchführung und Abwicklung von Erasmus+ Projekten an Ihren Hochschulen.
Die NA DAAD ist gemäß den vertraglichen Vorgaben durch die Europäische Kommission dazu verpflichtet, verschiedene Monitoring-Maßnahmen im Hinblick auf das Projektmanagement mit den Projektträgern durchzuführen.