Erasmus+ Partnerländer

Erasmus+ hat das Ziel, den Austausch und die akademische Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt voranzutreiben. Über die vollumfänglich teilnehmenden Erasmus+ Partnerländer können eine Vielzahl der Erasmus+ Programmlinien in vielen Erasmus+ Partnerländern umgesetzt werden. Hier finden Sie einen Überblick zur Gliederung dieser Partnerländern für Erasmus+.
Benachbarte Partnerländer der EU1,2
Westlicher Balkan (Region 1) |
Östliche Nachbarschaft (Region 2) |
Südliche Nachbarschaft (Region 3) | Russland (Region 4) |
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Albanien | Armenien | Algerien | Russland (völkerrechtlich anerkanntes Hoheitsgebiet) |
Bosnien und Herzegowina | Aserbaidschan | Ägypten | |
Kosovo3 | Belarus | Israel | |
Montenegro | Georgien | Jordanien | |
Moldau | Libanon | ||
Völkerrechtlich anerkanntes Hoheitsgebiet der Ukraine | Libyen | ||
Marokko | |||
Palästina4 | |||
Syrien | |||
Tunesien |
1 Die in der Bekanntmachung Nr. 2013/C 205/05 der Kommission (ABl. C 205 vom 19.7.2013, S. 9-11) aufgeführten Förderkriterien gelten für sämtliche Aktionen, die nach Maßgabe dieses Programmleitfadens durchgeführt werden, auch für den Fall, dass Dritte finanzielle Unterstützung für eine Maßnahme von einem Begünstigten im Sinne von Artikel 137 der Haushaltsordnung erhalten.
2 Serbien wird ab dem Aufruf 2019 als Erasmus+ Programmland geführt und ist damit in der Förderlinie KA103 förderfähig. Bereits laufende Projekte (aus dem Aufruf 2017 und 2018) in der Mobilität mit Partnerländern (KA107) behalten bis zum jeweiligen Projektende ihre Gültigkeit.
3 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
4 Diese Bezeichnung hat nicht die Anerkennung des Staates Palästina zur Folge und berührt nicht die individuellen Positionen der Mitgliedstaaten bezüglich dieser Angelegenheit.
Weitere Partnerländer
Region 6* - Asien
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*Im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) verwendete Klassifizierung.
Region 7* - Zentralasien
- Kasachstan
- Kirgisistan
- Tadschikistan
- Turkmenistan
- Usbekistan
*Im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) verwendete Klassifizierung.
Region 8* - Lateinamerika
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*Im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) verwendete Klassifizierung.
Region 9* - Mittlerer Osten
- Iran
- Irak
- Jemen
* Im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) verwendete Klassifizierung
Region 10* - Südafrika
- Südafrika
* Im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) verwendete Klassifizierung
Region 11* - AKP-Staaten
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Region 13* - Sonstige Industrieländer
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* Im Rahmen des Partnerschaftsinstruments (PI) verwendete Klassifizierung
Nicht förderfähige / eingeschränkt förderfähige Partnerländer
Region 5 (nicht förderfähig)
- Andorra
- Monaco
- San Marino
- Vatikanstaat
Region 12* - Industrieländer: Länder des Golfkooperationsrates (nicht förderfähig)
- Bahrain
- Kuwait
- Oman
- Katar
- Saudi-Arabien
- Vereinigte Arabische Emirate
* Im Rahmen des Partnerschaftsinstruments (PI) verwendete Klassifizierung
Region 14* (eingeschränkt förderfähig)
- Färöer Inseln
- Schweiz
* Im Rahmen des Partnerschaftsinstruments (PI) verwendete Klassifizierung