Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups) in der Mobilität mit Partnerländern (KA171)

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum mit Partnerländern (KA171)


Individuelle Unterstützung für Langzeitmobilitäten (2-12 Monate)

Herkunftsland

Zielland

Förderung

Deutschland

Förderfähiges Partnerland:

  • Aufruf 2024: Regionen 1-12
  • Aufruf 2025: Regionen 1-3 und 5-12; für Region 4 gelten Beschränkungen*

700 EUR / Monat

Förderfähiges Partnerland

Deutschland

900 EUR / Monat

Achtung: *Im Aufruf 2025 sind über KA171 nur Incoming SM-Mobilitäten aus Region 4 nach Deutschland förderbar.  

Blended short-term Mobilitäten - SM
Stückkosten für Aufenthaltstage für Studierende, Graduierte und Promovierende* im Rahmen einer Studierendenmobilität

Mobilitätsdauer

Förderung

Mögliche Aufstockungsbeiträge (top-ups)

Tag 5 - 14

79 EUR / Tag

Für Teilnehmende mit geringen Chancen: 100 EUR einmalig

Tag 15 - 30

56 EUR / Tag

Für Teilnehmende mit geringen Chancen: 150 EUR einmalig

(*Für Promovierende, die über eine Studierendenmobilität (SM) gefördert werden, ist die virtuelle Phase bei einer short-term Mobilität nicht verpflichtend.)

Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung
Stückkosten für Aufenthaltstage

Herkunftsland

Zielland

Förderung

Deutschland

Förderfähiges Partnerland:

  • Aufruf 2024: Regionen 1-12
  • Aufruf 2025: Regionen 1-3 und 5-12; für Region 4 gelten Beschränkungen*

Bis zum 14. Tag der Mobilität:
190 EUR / Tag
Ab dem 15. Tag der Mobilität:
133 EUR / Tag

Förderfähiges Partnerland

  •  Aufruf 2024: Regionen 1-12
  • Aufruf 2025: Regionen 1-3 und 5-12; für Region 4 gelten Beschränkungen*

Deutschland

Bis zum 14. Tag der Mobilität:
190 EUR / Tag
Ab dem 15. Tag der Mobilität:
133 EUR / Tag

Achtung: *Im Aufruf 2025 sind über KA171 nur Incoming SM-Mobilitäten aus Region 4 nach Deutschland förderbar.

Reisekosten für Hin- und Rückfahrt (Fahrtkostenpauschalen)
Aufruf 2024 und 2025

In der Förderlinie KA171 ist die Auszahlung der Fahrtkostenpauschale an alle Geförderten, Studierende wie Personal, vorgesehen.

Distanz

Wie viel?

Wie viel für grünes Reisen?

10 und 99 KM

28 EUR

56 EUR

100 und 499 KM

211 EUR

285 EUR

500 und 1999 KM

309 EUR

417 EUR

2000 und 2999 KM

395 EUR

535 EUR

3000 und 3999 KM

580 EUR

785 EUR

4000 und 7999 KM

1188 EUR

1188 EUR

8000 KM oder mehr

1735 EUR

1735 EUR

Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum mit Partnerländern (KA171)

Individuelle Unterstützung für Langzeitmobilitäten (2-12 Monate)

Herkunftsland Zielland Förderung
Deutschland Förderfähiges Partnerland 700 EUR / Monat
Förderfähiges Partnerland Deutschland 850 EUR / Monat

Blended short-term Mobilitäten SM

Stückkosten für Aufenthaltstage für Studierende, Graduierte und Doktoranden* im Rahmen einer Studierendenmobilität

Mobilitätsdauer Förderung
Tag 5 - 14 Im Aufruf 2022: 70 EUR / Tag
Im Aufruf 2023: 79 EUR / Tag
Tag 15 - 30 Im Aufruf 2022: 50 EUR / Tag
Im Aufruf 2023: 56 EUR / Tag

Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung

Stückkosten für Aufenthaltstage

Herkunftsland Zielland Förderung
Deutschland Förderfähiges Partnerland Bis zum 14. Tag der Mobilität: 180 EUR / Tag
Ab dem 15. Tag der Mobilität: 126 EUR / Tag
Förderfähiges Partnerland Deutschland Bis zum 14. Tag der Mobilität: 160 EUR / Tag
Ab dem 15. Tag der Mobilität: 112 EUR / Tag

(*Für Doktoranden, die über eine Studierendenmobilität (SM) gefördert werden, ist die virtuelle Phase bei einer shortterm Mobilität nicht verpflichtend.)

Reisekosten für Hin- und Rückfahrt
Wer kann einen Reisekostenzuschuss beantragen?

In der Förderlinie KA171 ist die Auszahlung der Reiskostenpauschale an alle Geförderten, Studierende wie Personal, vorgesehen.

Distanz Wie viel? Wie viel für grünes Reisen?
10 und 99 KM 23 EUR -
100 und 499 KM 180 EUR 210 EUR
500 und 1999 KM 275 EUR 320 EUR
2000 und 2999 KM 360 EUR 410 EUR
3000 und 3999 KM 530 EUR 610 EUR
4000 und 7999 KM 820 EUR -
8000 KM oder mehr 1500 EUR -

Es können zusätzlich bis zu vier Tage aus der Kostenkategorie “individual support” für die umweltfreundliche Reise gefördert werden. Das bedeutet in besonderen begründeten Fällen können insgesamt bis zu 6 Reisetage bewilligt werden

Aufruf 2024 und 2025

Im Aufrufen 2024 und 2025 sind für alle Teilnehmenden (SM und ST, inkl. KA131 International und Regionen 13 und 14) Fahrtkostenpauschalen (travel support) und Reisetage nach Bedarf und Notwendigkeit allgemein parallel verpflichtend zu fördern.

Für Reisen mit Standardverkehrsmitteln sind bis zu zwei Reisetage (0-2) und für grüne Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) zu finanzieren. Für grünes Reisen gilt ferner, dass der Bedarf durch die Teilnehmenden mit einer ehrenwörtlichen Erklärung zu dokumentieren ist.

Grundsätzlich muss über die Gewährung von Reisetagen auf Grundlage des Bedarfes der Teilnehmenden entschieden werden. Eine pauschale Verneinung von Bedarfen bzw. Reisetagen ist nicht möglich.

Weitere Infos zu Aufruf 2025 finden Sie in der Mitteilung NA EU 2025_02 im Downloadcenter oder hier.

Weitere Infos zu Aufruf 2024 finden Sie in der Mitteilung NA EU 2024_011 im Downloadcenter oder hier.

Aufstockungsbeträge (top-ups) für Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen

Studierende mit geringeren Chancen, erhalten für Langzeitmobilitäten 250 Euro zusätzlich pro Monat zu ihrem Erasmus-Zuschuss. Für blended short-term Mobilitäten einmalig 100 EUR bei Aufenthalten bis zu 14 Tagen bzw. 150 EUR bei Aufenthalten ab 15 Tagen.

Green travel - Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen

Studierende, Graduierte und Hochschulpersonal können zusätzliche Fördermaßnahmen für nachhaltiges Reisen erhalten.

Organisatorische Unterstützung

Für die Organisation von Mobilitäten erhalten Hochschulen 500 Euro je Mobilität.

Nach oben