Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups) in der Mobilität mit Partnerländern (KA171)
Förderraten Aufruf 2024 und 2025
Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum mit Partnerländern (KA171)
Individuelle Unterstützung für Langzeitmobilitäten (2-12 Monate)
Herkunftsland |
Zielland |
Förderung |
Deutschland |
Förderfähiges Partnerland:
|
700 EUR / Monat |
Förderfähiges Partnerland |
Deutschland |
900 EUR / Monat |
Achtung: *Im Aufruf 2025 sind über KA171 nur Incoming SM-Mobilitäten aus Region 4 nach Deutschland förderbar.
Blended short-term Mobilitäten - SM
Stückkosten für Aufenthaltstage für Studierende, Graduierte und Promovierende* im Rahmen einer Studierendenmobilität
Mobilitätsdauer |
Förderung |
Mögliche Aufstockungsbeiträge (top-ups) |
Tag 5 - 14 |
79 EUR / Tag |
Für Teilnehmende mit geringen Chancen: 100 EUR einmalig |
Tag 15 - 30 |
56 EUR / Tag |
Für Teilnehmende mit geringen Chancen: 150 EUR einmalig |
(*Für Promovierende, die über eine Studierendenmobilität (SM) gefördert werden, ist die virtuelle Phase bei einer short-term Mobilität nicht verpflichtend.)
Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung
Stückkosten für Aufenthaltstage
Herkunftsland |
Zielland |
Förderung |
Deutschland |
Förderfähiges Partnerland:
|
Bis zum 14. Tag der Mobilität: |
Förderfähiges Partnerland
|
Deutschland |
Bis zum 14. Tag der Mobilität: |
Achtung: *Im Aufruf 2025 sind über KA171 nur Incoming SM-Mobilitäten aus Region 4 nach Deutschland förderbar.
Reisekosten für Hin- und Rückfahrt (Fahrtkostenpauschalen)
Aufruf 2024 und 2025
In der Förderlinie KA171 ist die Auszahlung der Fahrtkostenpauschale an alle Geförderten, Studierende wie Personal, vorgesehen.
Distanz |
Wie viel? |
Wie viel für grünes Reisen? |
10 und 99 KM |
28 EUR |
56 EUR |
100 und 499 KM |
211 EUR |
285 EUR |
500 und 1999 KM |
309 EUR |
417 EUR |
2000 und 2999 KM |
395 EUR |
535 EUR |
3000 und 3999 KM |
580 EUR |
785 EUR |
4000 und 7999 KM |
1188 EUR |
1188 EUR |
8000 KM oder mehr |
1735 EUR |
1735 EUR |
Förderraten Aufruf 2022 und 2023
Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum mit Partnerländern (KA171)
Individuelle Unterstützung für Langzeitmobilitäten (2-12 Monate)
Herkunftsland | Zielland | Förderung |
Deutschland | Förderfähiges Partnerland | 700 EUR / Monat |
Förderfähiges Partnerland | Deutschland | 850 EUR / Monat |
Blended short-term Mobilitäten SM
Stückkosten für Aufenthaltstage für Studierende, Graduierte und Doktoranden* im Rahmen einer Studierendenmobilität
Mobilitätsdauer | Förderung |
Tag 5 - 14 | Im Aufruf 2022: 70 EUR / Tag Im Aufruf 2023: 79 EUR / Tag |
Tag 15 - 30 | Im Aufruf 2022: 50 EUR / Tag Im Aufruf 2023: 56 EUR / Tag |
Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung
Stückkosten für Aufenthaltstage
Herkunftsland | Zielland | Förderung |
Deutschland | Förderfähiges Partnerland | Bis zum 14. Tag der Mobilität: 180 EUR / Tag Ab dem 15. Tag der Mobilität: 126 EUR / Tag |
Förderfähiges Partnerland | Deutschland | Bis zum 14. Tag der Mobilität: 160 EUR / Tag Ab dem 15. Tag der Mobilität: 112 EUR / Tag |
(*Für Doktoranden, die über eine Studierendenmobilität (SM) gefördert werden, ist die virtuelle Phase bei einer shortterm Mobilität nicht verpflichtend.)
Reisekosten für Hin- und Rückfahrt
Wer kann einen Reisekostenzuschuss beantragen?
In der Förderlinie KA171 ist die Auszahlung der Reiskostenpauschale an alle Geförderten, Studierende wie Personal, vorgesehen.
Distanz | Wie viel? | Wie viel für grünes Reisen? |
10 und 99 KM | 23 EUR | - |
100 und 499 KM | 180 EUR | 210 EUR |
500 und 1999 KM | 275 EUR | 320 EUR |
2000 und 2999 KM | 360 EUR | 410 EUR |
3000 und 3999 KM | 530 EUR | 610 EUR |
4000 und 7999 KM | 820 EUR | - |
8000 KM oder mehr | 1500 EUR | - |
Es können zusätzlich bis zu vier Tage aus der Kostenkategorie “individual support” für die umweltfreundliche Reise gefördert werden. Das bedeutet in besonderen begründeten Fällen können insgesamt bis zu 6 Reisetage bewilligt werden
Reisetage (inkl. Finanzierung nach Bedarf/Notwendigkeit)
Aufruf 2024 und 2025
Im Aufrufen 2024 und 2025 sind für alle Teilnehmenden (SM und ST, inkl. KA131 International und Regionen 13 und 14) Fahrtkostenpauschalen (travel support) und Reisetage nach Bedarf und Notwendigkeit allgemein parallel verpflichtend zu fördern.
Für Reisen mit Standardverkehrsmitteln sind bis zu zwei Reisetage (0-2) und für grüne Reisen bis zu sechs Reisetage (0-6 Tage) zu finanzieren. Für grünes Reisen gilt ferner, dass der Bedarf durch die Teilnehmenden mit einer ehrenwörtlichen Erklärung zu dokumentieren ist.
Grundsätzlich muss über die Gewährung von Reisetagen auf Grundlage des Bedarfes der Teilnehmenden entschieden werden. Eine pauschale Verneinung von Bedarfen bzw. Reisetagen ist nicht möglich.
Weitere Infos zu Aufruf 2025 finden Sie in der Mitteilung NA EU 2025_02 im Downloadcenter oder hier.
Weitere Infos zu Aufruf 2024 finden Sie in der Mitteilung NA EU 2024_011 im Downloadcenter oder hier.
Aufstockungsbeträge, Green travel, Organisational Support
Aufstockungsbeträge (top-ups) für Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen
Studierende mit geringeren Chancen, erhalten für Langzeitmobilitäten 250 Euro zusätzlich pro Monat zu ihrem Erasmus-Zuschuss. Für blended short-term Mobilitäten einmalig 100 EUR bei Aufenthalten bis zu 14 Tagen bzw. 150 EUR bei Aufenthalten ab 15 Tagen.
Green travel - Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen
Studierende, Graduierte und Hochschulpersonal können zusätzliche Fördermaßnahmen für nachhaltiges Reisen erhalten.
Organisatorische Unterstützung
Für die Organisation von Mobilitäten erhalten Hochschulen 500 Euro je Mobilität.