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Vertragsbestandteile

Die Erasmus+ Finanzhilfevereinbarung besteht aus verschiedenen Dokumenten inklusive ihrer Anlagen, die die Vertragsgrundlage zwischen Ihres Projektträgers und der NA DAAD darstellen.

Die entsprechenden Dokumente und Muster finden Sie in unserem Downloadcenter.

In der Finanzhilfevereinbarung werden die besonderen Vertragsinformationen und -bedingungen festgehalten (Name des Zuschussempfängers, Projekttitel, Projektlaufzeit, Höhe der Förderung, Höhe der Ratenzahlungen, Ratenzahlungsmodus sowie Übertragung von Fördermitteln). Darüber hinaus wird hierin auf die Modalitäten der Berichtspflichten eingegangen.

Hier werden die allgemeinen Vertragsbedingungen festgehalten.
Teil A behandelt rechtliche und administrative Bestimmungen, wie allgemeine Pflichten, Aufgaben und Rolle aller Zuschussempfänger, Sichtbarkeit der Finanzierung durch die Europäische Union, Urheberrechte in Bezug auf die Projektergebnisse, Modalitäten im Bereich der Änderung der Vereinbarung, Aussetzung der Durchführung sowie Kündigung der Vereinbarung.
Teil B behandelt die Finanzbestimmungen, die Berechnung der Zuschüsse innerhalb der einzelnen Module, förderfähige Kosten, notwendige Belege, mögliche Monitoring-Maßnahmen (siehe Kapitel "Monitorings durch die NA DAAD") sowie Kontrollen und Prüfungen der NA DAAD und der Europäischen Kommission.

In Anhang II werden die Mobilitätsaktionen inklusive Budget des Projekts aufgelistet, die von der NA DAAD bewilligt worden sind.

In Anhang III werden ergänzende Finanz- und Vertragsregeln erläutert. Abschnitt III legt dar, welche Sätze für die Budgetkategorien gelten; Gegenstand des Abschnitts IV ist ein Überblick über die Kontrollen, denen der Zuschussempfänger unterliegen kann und die damit verbundenen Belege.

In Anhang IV werden die geltenden Förderraten je Aktion und Zielland aufgeführt.

Anhang V umfasst alle geltenden Vereinbarungen (Agreements) zwischen dem Projektträger und den Geförderten. Dazu gehören das Grant Agreement, das Learning Agreement sowie das Mobility Agreement.

Auf Basis aller programmrelevanten Dokumente erstellt die NA DAAD zu jedem Antrags-/Projektjahr einen Erasmus+ Leitfaden. Neben detaillierten Programminformationen enthält der "Erasmus+ Leitfaden für die Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen durch Hochschulen und Mobilitätskonsortien in der Leitaktion 1" relevante Informationen zur Administration und Durchführung von Mobilitätsprojekten. Der Leitfaden ist ausschließlich für das jeweilige Projektjahr gültig und wird – falls erforderlich – aktualisiert.

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