16.12.2021 | Kategorie Mobilität, Ausschreibungen/Aufrufe
Lokale Erasmus+ Initiativen
Die NA DAAD fördert Lokale Erasmus+ Initiativen (LEI) aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Wann und wo reiche ich den Antrag ein?
Anträge auf LEI-Fördermittel können im November / Dezember 2026 für das Jahr 2027 beantragt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Der Antrag einer LEI muss immer vom Akademischen Auslandsamt der
Hochschule unterstützt werden. Zudem gelten folgende Voraussetzungen:
- eine Hochschule, an der die LEI als Antragsteller aktiv ist, entsendet mindestens fünf Erasmus+ Studierende oder Praktikantinnen bzw. Praktikanten
- LEI bestehen aus mindestens vier engagierten Studierenden (Mitarbeitende der Hochschule zählen nicht dazu)
Wie hoch ist der LEI-Zuschuss?
Je Hochschule können LEI mit bis zu 2.500,00 Euro (inkl. Pauschale/n Sonderthema) gefördert werden. Sofern mehrere LEI an einer Hochschule gefördert werden, erfolgt eine anteilige Bewilligung.
Im Einzelnen können die folgenden Pauschalen beantragt werden:
- Pauschale „Grundbetreuung“ in Höhe von 500 Euro zur Durchführung von Informationsmaßnahmen inkl. mindestens einer Veranstaltung (einmalig beantragbar);
- Pauschale „Veranstaltung“ in Höhe von 500 Euro für je 1-4 weitere Veranstaltungen (maximal dreimal beantragbar).
- Pauschale „Sonderthema“ in Höhe von 250 Euro zur Durchführung von mindestens einer Veranstaltung / Aktivität im Rahmen der Sonderthemen des Jahres 2026 (maximal zweimal beantragbar).
Die maximale Förderhöhe (inkl. Pauschale/n Sonderthema) orientiert sich an der Anzahl der Erasmus+ Outgoing-Studierenden der jeweiligen Hochschule:
5 - 24 Erasmus+ Outgoer: 1.000,00 Euro
25 - 49 Erasmus+ Outgoer: 1.500,00 Euro
50 - 349 Erasmus+ Outgoer: 2.000,00 Euro
ab 350 Erasmus+ Outgoer: 2.500,00 Euro
Wozu kann der LEI-Zuschuss genutzt werden?
Die Fördermittel stehen für den 1. Januar bis 31. Dezember zur Verfügung. Die Mittel sind zur Finanzierung der Vorbereitung von deutschen Studierenden, die einen Erasmus+ Studien- oder Praktikumsaufenthalt anstreben. Ferner können die Mittel auch zur allgemeinen und fachbezogenen Betreuung von internationalen Studierenden genutzt werden. Vorrangiges Ziel der Verwendung der Mittel ist aber die Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen Auslandsaufenthalt von deutschen Erasmus+ Studierenden.
Die Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt vorhandener Finanzmittel. Alle zur Programmdurchführung notwendigen Dokumente finden Sie in unserem Downloadcenter oder im INA-Portal unter Studentisches Engagement (nur für Hochschulkoodinatorinnen und -koordinatoren).
