19.05.2021 | Kategorie Hochschulkooperationen
Die Beantragung von Cooperation Partnerships

Mit dem Erasmus+ Programm ab 2021 haben die "Cooperation Partnerships" die bisherigen Strategischen Partnerschaften abgelöst.
Relevante Informationen zu den Cooperation Partnerships finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die „Small-scale Partnerships“ NICHT für den Hochschulbereich beantragbar sind.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittland ansässig sind. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Für alle Partnerorganisationen, die sich an einem Projekt beteiligen, stellt die koordinierende Organisation einen gemeinsamen Antrag bei ihrer zuständigen Nationalen Agentur.
Wann kann ich einen Antrag einreichen?
Die Beantragung ist zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die nächste Antragsfrist für die Cooperation Partnerships ist der 22.03.2023 um 12:00 Uhr.
WICHTIGER HINWEIS: Aufgrund andauernder technischer Probleme mit der Performance der Antragsplattform, hat die Europäische Kommission die Antragsfrist für die Förderlinie KA220 (Cooperation Partnerships) auf Freitag, den 24.03.2023, um 12:00 Uhr (Brüsseler Zeit) verlegt.
Wie reiche ich einen Antrag ein?
Der Projektantrag muss mithilfe eines Online-Antragsformulars eingereicht werden. Um eine Förderung zu beantragen, gehen Sie bitte so vor:
Melden Sie zunächst Ihre Organisation im EU-Antragsportal an, um eine sogenannte „Organisation Identification“ (OID) zu erhalten. Ist Ihre Organisation dort bereits registriert, entfällt dieser Schritt und Sie verwenden bei der Antragstellung die bereits vorhandene OID.
Bitte lesen Sie die relevanten Teile des Erasmus+ Programme Guides 2023 gründlich.
Füllen Sie das gültige Online-Antragsformular im Antragsportal der EU-Kommission aus. Im Portal finden Sie alle Hinweise zur Handhabung des Formulars. Um das Antragsformular auszufüllen, benötigen Sie einen persönlichen EU-Login.
Wo reiche ich einen Antrag ein?
Sie reichen den Projektantrag Ihrer Organisation online und fristgerecht über das EU-Antragsportal bei der Nationalen Agentur des Landes ein, in dem Ihre Organisation ansässig ist. Ein identisches Partnerkonsortium kann nur einen Antrag zum selben Thema stellen und der Antrag darf nur bei einer Nationalen Agentur in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittland eingereicht werden.
Als koordinierende Hochschule oder andere Organisation, die in Deutschland ansässig ist und deren Antrag einen inhaltlichen Schwerpunkt in der Hochschulbildung hat, beantragen Sie Ihr Projekt bei der NA DAAD (DE01).
Liegt der inhaltliche Schwerpunkt Ihres Projekts in der beruflichen Bildung oder Erwachsenenbildung, beantragen Sie bei der NA BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung – DE02).
Organisationen, deren Projekt einen inhaltlichen Schwerpunkt in der Schulbildung hat, beantragen bei der NA PAD (Pädagogischer Austauschdienst – DE03).
Bei einem inhaltlichen Schwerpunkt im Bereich Jugendbildung beantragen Sie bei der NA Jugend für Europa (DE04).
Was sind die Bestandteile eines vollständigen Antrags?
- Das vollständig ausgefüllte Online-Antragsformular (Web Application Form), welches bis zum Ende der Antragsfrist an die EU-Kommission übermittelt werden muss. Um das Antragsformular auszufüllen, benötigen Sie einen persönlichen EU-Login.
- Ehrenwörtliche Erklärung (Declaration of Honour): Die Unterschrift des rechtlichen Vertreters der koordinierenden Organisation ist erforderlich. Das Formular ist in der Web-Form enthalten: vor Versand des Projektantrags drucken, unterschreiben, scannen, hochladen und zusammen mit dem Antrag senden.
- Partnerschaftsvereinbarung (Template of the Mandate): Alle Partner des Projektkonsortiums müssen eine solche mit der koordinierenden Organisation schließen, um sich am Projekt beteiligen zu können. Das Formular ist in der Web-Form enthalten: vor Versand des Projektantrags drucken, unterschreiben, scannen, hochladen und entweder zusammen mit dem Antrag abschicken oder bis spätestens vor Vertragsausstellung direkt an die NA senden.
- Proof of Financial Capacity: Wenn die beantragende Organisation keine öffentliche Einrichtung oder eine internationale Organisation ist, muss sie diesen Nachweis für Projektanträge mit einem Finanzvolumen von mehr als 60.000 € erbringen:
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Nutzen Sie gerne auch unsere Informationsveranstaltungen und Online-Seminare zur Beantragung der Cooperation Partnerships.
Aktuelle Veranstaltungen, Termine und Informationen zur Anmeldung geben wir rechtzeitig über unsere Veranstaltungsseite, Newsletter und E-Mail-Verteiler bekannt. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Sie möchten vorab eine Anbahnungsreise zu ihren potentiellen Projektpartnern machen?
Im Rahmen der Vorbereitungsreisen können Sie eine finanzielle Unterstützung bei der Planung des Projektes erhalten, um direkt mit den Projektpartnern kommunizieren zu können.
Nützliche Dokumente zur Antragstellung
- Guide for Experts on Quality Assessment 2022
- Erasmus+ Programme Guide 2023
- Mitteilung zum EU-Bildungsraum bis 2025
- Project Reader for funded projects 2019-2021 (Strategische Partnerschaften/Cooperation Partnerships)
- Erasmus+ Project Results Platform für die Recherche von geförderten Cooperation Partnerships und Strategischen Partnerschaften
- Handbook on the lump sum funding model
- Factsheet zu Kooperationsmöglichkeiten mit der Ukraine im Aufruf 2023 [PDF, 162.79kb]