EU-Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Da die Kompetenzen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung bei den Mitgliedstaaten verortet sind, spielt die Europäische Union in erster Linie eine ergänzende Rolle. Der ET-2020-Rahmen ist ein zentrales Instrument, mit dem die Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten in diesem Themen- und Politikfeld unterstützt wird. Darauf aufbauend haben die Kommission und andere EU-Institutionen in den letzten Jahren einige Initiativen auf europäischer Ebene entwickelt, um den einzelnen Ländern zu helfen, die im ET-2020-Rahmen genannten prioritären Bereiche in ihrem nationalen Kontext und in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedsstaaten besser adressieren zu können. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht einiger wichtiger Dokumente aus den letzten Jahren.
2019: Der europäische Grüne Deal
Am 11. Dezember 2019 hat die Europäische Kommission unter Führung der neuen Präsidentin Ursula von der Leyen eine neue Wachstumsstrategie vorgestellt – den europäischen Grünen Deal. Ein wesentliches Ziel dieser Strategie ist es, bis zum Jahr 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft auf dem europäischen Kontinent zu erreichen. Um eine gerechte Gesellschaft, deren Wirtschaft unabhängig von Ressourcennutzung wächst, zu schaffen, verfolgt die Europäische Kommission einen ganzheitlichen Ansatz:
Dementsprechend beabsichtigt die EU-Kommission Nachhaltigkeit in alle Politikbereiche der Europäischen Union einzubinden. In diesem Zusammenhang soll auch die Schul- und Berufsbildung eine Rolle spielen:
Die EU-Kommission wird unterstützend einen europäischen Kompetenzrahmen erarbeiten, in dem Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen im Bereich Klimawandel und nachhaltige Entwicklung weiterentwickelt und bewertet werden können. Außerdem kündigt sie an, Hilfsmaterialien bereit zu stellen und den Austausch bewährter Verfahren in EU-weit vernetzten Ausbildungsprogrammen für Lehrkräfte zu erleichtern. Bereits bestehende Initiativen, wie beispielsweise die Agenda für Kompetenzen, passt die EU-Kommission an, um die Beschäftigungsfähigkeit der grünen Wirtschaft zu stärken. So ist davon auszugehen, dass der europäische Grüne Deal in Zukunft auch in bildungspolitischen Initiativen der EU Erwähnung findet und somit die neue Programmgeneration maßgeblich mitgestalten wird.
Weitere Links:
Europäischer Grüner Deal
Erste Ideen und Studien zu „Green Erasmus+“
2018: Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
Die Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen aus dem Jahr 2018 greift verschiedene bildungspolitische Aspekte auf, die im Rahmen zuvor veröffentlichter Dokumente als zukünftige Herausforderungen im Bereich für allgemeine und berufliche Bildung identifiziert wurden. So bezieht sich die Empfehlung des Rates unter anderem auf die europäische Säule sozialer Rechte (2017) und die neue europäische Kompetenzagenda (2016).
Die Ausgangslage
Wesentliche Bedarfe werden in Anbetracht der sich ändernden Arbeitswelt vor allem in Bezug auf die Förderung von Kompetenzentwicklungen festgestellt. Dabei spielen neben wirtschaftlichen Überlegungen auch gesellschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle:
Des Weiteren, so heißt es in der Empfehlung des Rates, trägt eine verbesserte Kompetenzentwicklung im Bereich der „persönlichen Entfaltung, Gesundheit, Vermittelbarkeit und sozialen Inklusion“ in unbeständigen Zeiten auch zu der Widerstandsfähigkeit Europas bei.
Handlungsbedarf wird beispielsweise auch in der Validierung von in unterschiedlichen Umgebungen erworbenen Kompetenzen sowie in der Investition in Grundkompetenzen ermittelt.
Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel ist damit Ausgangspunkt für die Empfehlungen des Rates an die Mitgliedsstaaten.
Die Empfehlungen
Der Rat fordert die Mitgliedsstaaten dazu auf, insbesondere den europäischen Referenzrahmen für Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen zu nutzen. Außerdem werden unter anderem folgende Empfehlungen für die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen dargelegt:
- Entwicklung von Schlüsselkompetenzen für alle Menschen von früher Kindheit an während des gesamten Lebens als Bestandteil nationaler Strategien für lebenslanges Lernen fördern und verstärken
- allen Lernenden, auch denen, die benachteiligt sind oder besondere Bedürfnisse haben, dabei helfen, ihr Potenzial zu entfalten
- Verbesserung der Grundkompetenzen
- Verbesserung der persönlichen und sozialen Kompetenzen
- Förderung des Erwerbs von Kompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT)
- Ausbau und Verbesserung der digitalen Kompetenzen
- Förderung von unternehmerischer Kompetenz, Kreativität und Eigeninitiative
- Verbesserung der (Fremd)Sprachkompetenzen
- Förderung der Entwicklung von Bürgerkompetenz
- Schärfung des Bewusstseins aller Lernenden und des Bildungspersonals für die Notwendigkeit des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen
- eine Vielzahl von Lernansätzen und -umgebungen fördern,
- Bildungspersonal und andere Akteure einschließlich Familien, die Lernprozesse fördern, dabei unterstützen, die Schlüsselkompetenzen der Lernenden als Teil des Konzepts des lebenslangen Lernens in Bildungs- und Lernsettings zu verbessern
- Bewertung und Validierung von in unterschiedlichen Settings erworbenen Schlüsselkompetenzen
- die Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Lernsettings auf allen Ebenen und in verschiedenen Bereichen stärken, um die Kontinuität der Kompetenzentwicklung bei den Lernenden und die Entwicklung innovativer Lernansätze zu verbessern
- Instrumente, Ressourcen und Beratung in der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Beschäftigung und anderen Lernsettings ausbauen, um Menschen bei der Gestaltung ihrer lebenslangen Bildungswege zu unterstützen
Weitere Links:
Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen
2018: Aktionsplan für digitale Bildung
Die Europäische Kommission veröffentlichte 2018 einen Aktionsplan für digitale Bildung, der den Einsatz von Technologien und die Entwicklung digitaler Kompetenzen in der Bildung fördern soll. Im Fokus des Aktionsplans steht insbesondere die Schul-, Berufs- und Hochschulbildung.
In einer sich schnell verändernden Welt spielt die Digitalisierung eine zentrale Rolle. Neue technische Entwicklungen beeinflussen den Lebensstil fast aller Menschen in Europa. So verändert sich der Arbeitsmarkt grundlegend: neue Arbeitsbereiche entstehen, während andere Arbeitsplätze im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung überflüssig werden. Der Aktionsplan für digitale Bildung sieht in dieser Entwicklung Chancen und Risiken:
Digitalisierung als Querschnittsthema
Dabei steht die Digitalisierung auch in einer ambivalenten Beziehung zu anderen Bildungsschwerpunktthemen. So betrachtet die Europäische Kommission Soziale Inklusion als Bereich, auf den die digitale Entwicklung sowohl einen positiven, als auch einen negativen Einfluss haben kann. Einerseits können Leistungsunterschiede zwischen Lernenden aus sozioökonomisch starken und schwachen Kontexten durch die Nutzung digitaler Lehrmethoden verringert werden. Andererseits setzt dies voraus, dass alle Bevölkerungsteile gleichermaßen Zugang zu digitalen Technologien haben. Dazu konstatiert die Europäische Kommission:
Zudem betont die EU-Kommission in dem Aktionsplan, wie wichtig die Unterstützung von Lehrkräften für die Digitalisierung der Bildung ist. Dies ist eine Priorität, auf die sich die EU-Bildungsminister bereits 2009 bzw. 2015 im ET-2020-Rahmen einigten. Nicht alle Lehrkräfte verfügen über die Kompetenzen, digitale Elemente in die Lehre einfließen zu lassen. Allerdings befinden sich diese in der Schlüsselposition, die Innovation in der Bildung vorantreiben zu können:
Prioritäten und Maßnahmen
Um das Momentum der digitalen Entwicklung bestmöglich nutzen zu können, definiert die Kommission folgende Prioritäten:
- Bessere Nutzung digitaler Technologien im Unterricht und zu Lernzwecken
- Entwicklung relevanter digitaler Fertigkeiten und Kompetenzen für den digitalen Wandel
- Bessere Bildung durch aussagekräftigere Datenanalysen und Prognosen
Zur Umsetzung des Aktionsplans sowie der Förderung innovativer und digitaler Lehrmethoden sollen unterschiedliche Interessenträger des Bildungsbereichs, darunter Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der nicht formalen Bildung einbezogen werden.
Weitere Links:
Digital Education Action Plan
2017: Göteborger Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum
Im Kontext des Göteborger Sozialgipfels für faire Arbeitsplätze und Wachstum am 17. November 2017, wurden zwei Dokumente vorgestellt, auf die in Projektaufrufen des Erasmus+ Programms regelmäßig Bezug genommen wird. Bei der „Europäischen Säule sozialer Rechte" und der Mitteilung zur „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ handelt es sich um zwei Kern-Initiativen, die insbesondere in Zusammenhang mit den im ET-2020-Rahmen ausgegebenen prioritären Bereichen Soziale Inklusion und Beschäftigungsfähigkeit stehen.
Europäische Säule sozialer Rechte
In der am 17. November 2017 proklamierten Europäischen Säule sozialer Rechte werden Rechte und Grundsätze definiert, für deren Umsetzung die Organe der Europäischen Union, die Mitgliedsstaaten, die Sozialpartner sowie andere relevante Stakeholder verantwortlich sind. Das Dokument ist im Wesentlichen in drei Bereiche gegliedert:
- Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang
- Faire Arbeitsbedingungen
- Sozialschutz und soziale Inklusion
Unter dem Kapitel „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“ heißt es mit Blick auf die allgemeine und berufliche Bildung:
Um die Entwicklung der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten dokumentieren zu können, wurde ein sozialpolitisches Scoreboard entwickelt. Die dort hinterlegten Indikatoren werden auch im Rahmen des Europäischen Semesters berücksichtigt, in dessen Verlauf die EU-Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Fiskalpolitik aufeinander abstimmen.
Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“
Vor dem Hintergrund, dass populistische Tendenzen sowie die Verbreitung von Fake-News weltweit zunehmen, sieht die Europäische Kommission die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten in der Verantwortung, zu handeln.
Ein stabilisierendes Element in Anbetracht der sich rasch ändernden Zeiten sehen die Kommission und die Mitgliedsstaaten im Zusammengehörigkeitsgefühl und im Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer kulturellen Gemeinschaft. Die Mitteilung der Kommission ist als Beitrag zum Gipfeltreffen in Göteborg 2017 zu betrachten und erörtert die mögliche Rolle, die Bildung und Kultur im Prozess der Stärkung der europäischen Identität spielen könnte. Dort heißt es:
Dazu bedarf es einer gemeinsamen Agenda, in gdessen Rahmen die Schaffung eines europäischen Bildungsraums im Mittelpunkt steht. Die Maßnahmen, die seitens der Kommission in ihrer Mitteilung vorgeschlagen werden, umfassen:
- Verwirklichung der Lernmobilität für alle;
- Beseitigung von Hindernissen für die Anerkennung von Qualifikationen, sowohl auf Ebene der Schulen als auch der Hochschulen;
- Modernisierung der Ausarbeitung von Lehrplänen;
- Förderung des Sprachenlernens;
- Schaffung europäischer Universitäten von Weltrang, die grenzübergreifend nahtlos zusammenarbeiten können;
- Verbesserung der allgemeinen und der beruflichen Bildung sowie des lebenslangen Lernens;
- Vorantreiben der Innovationen in der Bildung im digitalen Zeitalter;
- stärkere Unterstützung der Lehrkräfte
- und Schutz des kulturellen Erbes sowie Stärkung des Bewusstseins für eine europäische Identität und Kultur.
Wie in einigen anderen Dokumenten der Kommission auch, steht ein im ET-2020-Rahmen genannter prioritärer Themenbereich, i.e. Beschäftigungsfähigkeit, im Vordergrund dieser Mitteilung. Allerdings spiegeln die sich wiederholenden Querverweise zu anderen Themen (z.B. Unterstützung von Lehrkräften, Digitalisierung, Anerkennung etc.) den gesamtheitlichen Ansatz der Europäischen Kommission in Bezug auf die EU-Hochschulzusammenarbeit wider.
Weitere Links:
Europäische Säule sozialer Rechte
Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
2017: Europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung
Die Europäische Kommission hat am 30. Mai 2017 eine neue Strategie zur Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Bereitstellung hochwertiger und inklusiver Bildung vorgelegt. Für den Hochschulbereich hat sie in diesem Rahmen eine Mitteilung über eine erneuerte europäische Agenda für die Hochschulbildung veröffentlicht. Damit passt sie ihre Agenda aus dem Jahr 2011 an und reagiert somit aktiv auf eine öffentliche Befragung aus dem Jahr 2016 zu den europäischen Bildungssystemen.
Stetiger Wandel durch Globalisierung und Digitalisierung
Durch die Globalisierung und den technologischen Wandel verändern sich die Erfordernisse des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft stetig. Junge Absolventen sollten daher mit jenen Kenntnissen und Kompetenzen ausgestattet werden, die sie auf eine umfassende Teilhabe an der Gesellschaft vorbereiten. Hier werden neben anderen digitalen Kompetenzen, Rechenkompetenz, Selbstständigkeit, kritisches Denken und Problemlösungskompetenz immer bedeutsamer.
Mit dem Ziel hochwertige, inklusive und zukunftsorientierte Bildung anzubieten, sollten die Mitgliedsstaaten u.a. die Studienpläne an die derzeitigen und antizipierten Erfordernisse der Wirtschaft und Gesellschaft anpassen.
Die neuen Schwerpunkte der Agenda umfassen vier prioritäre Bereiche:
- Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen Kompetenznachfrage und -angebot und Förderung herausragender Leistungen bei der Kompetenzentwicklung
- Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme
- Beitrag der Hochschuleinrichtungen zur Innovation in den übrigen Bereichen der Gesellschaft
- Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme (Unterstützung von Hochschulen und Regierungen zur bestmöglichen Nutzung der zur Verfügung stehenden Human- und Finanzressourcen)
Die Europäische Kommission kann die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung dieser Agenda und ihren Anstrengungen zur Schaffung einer allgemeinen und beruflichen Bildung von Weltniveau lediglich unterstützen. Unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips liegt die Verantwortung direkt bei den Mitgliedsstaaten.
2016: Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen
Die neue Europäische Agenda für Kompetenzen greift insbesondere das Schwerpunktthema Beschäftigungsfähigkeit auf. Durch einen größeren Fokus auf die Entwicklung von Kompetenzen, sollen Wohlstand und sozialer Zusammenhalt in Zukunft sichergestellt werden.
Herausforderungen
Sieben länderübergreifende Herausforderungen, die die Europäische Kommission in dem Dokument identifiziert, unterstreichen dabei den Bedarf, die Entwicklung von Kompetenzen aller am Arbeitsmarkt beteiligten Akteure zu unterstützen:
- Leistungsfähige, moderne Arbeitsplätze verlangen neue Kompetenzen von Arbeitnehmern und Arbeitgeber
- Missverhältnis von Kompetenzangebot und -nachfrage
- Die Digitalisierung der Wirtschaft verändert die Art und Weise, wie die Menschen arbeiten und Unternehmen führen.
- Die Arbeitnehmer in der EU werden immer älter und ihre Zahl sinkt, wodurch in einigen Fällen ein Fachkräftemangel entsteht.
- Qualität und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung – einschließlich der Unterrichtsstandards – gehen weit auseinander.
- Eine schlechte Informationslage zu Beschäftigungsaussichten begünstigt das Missverhältnis von Kompetenzangebot und -nachfrage.
- Mangelnde Anerkennung informeller Lernumgebungen
Die Maßnahmen
Auf diese Herausforderungen reagiert die Kommission in ihrem Papier mit der Ausarbeitung drei prioritärer Arbeitsbereiche:
- Verbesserung der Qualität und Relevanz des Kompetenzerwerbs
- Verbesserung der Darstellung und der Vergleichbarkeit von Kompetenzen und Qualifikationen
- Verbesserung der Erfassung von Daten über Kompetenzen und der Informationen als Entscheidungsgrundlage bei der Berufswahl
Durch die in der Kompetenzagenda dargelegten Arbeitsbereiche sollen die Mitgliedsstaaten bei den Koordinierungsanstrengungen ihrer nationalen Maßnahmen unterstützt werden.
Übergreifende Schwerpunktthemen
Eines der in dem Dokument formulierten Hauptziele ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmenden zu verbessern, indem Kompetenzdefizite behoben und Missverhältnisse von Kompetenzangebot- und nachfrage ausgeglichen werden. Dabei ist die Kompetenzagenda im Zusammenhang mit anderen im ET-2020-Rahmen definierten Schwerpunktthemen zu betrachten. So kommt auch der Aneignung digitaler Kompetenzen eine wesentliche Rolle zu:
Neben der Digitalisierung als einer der prioritären Bereiche des ET-2020-Rahmens, besteht ebenfalls ein starker Zusammenhang mit dem Schwerpunktthema Leistungsanerkennung. Kompetenzen, die in einem informellen Kontext erworben wurden, werden oftmals nicht ausreichend anerkannt. Um diese vorhandenen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt sichtbarer zu machen und vergleichbarer zu gestalten, schlägt die Kommission Maßnahmen zur Leistungsanerkennung vor. Auch Verbindungen zu den Themen soziale Inklusion oder Unterstützung von Lehrkräften sind in einigen Teilen des Dokumentes erkennbar.
Die Europäische Agenda für Kompetenzen adressiert somit neben dem Schwerpunktthema Beschäftigungsfähigkeit weitere prioritäre Bereiche des ET-2020-Rahmens. Es ist folglich wichtig zu betonen, dass die von der Kommission ausgegebenen Themenbereiche nicht allein, sondern als (teilweise) interdependent zu betrachten sind.
Weitere Links:
Neue Europäische Agenda für Kompetenzen
2015: Education and Training 2020
Weiterführende Informationen zum ET-2020-Rahmen sowie zur Europa-2020-Strategie finden Sie hier.