Fördermöglichkeiten für „Green Travel“
Im Fokus der horizontalen Priorität Nachhaltigkeit steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Die folgende Darstellung bietet Ihnen eine Übersicht der Fördermaßnahmen zu „green travel“ im Rahmen der Mobilitätsprojekte.
Definition von „Green Travel“
Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden (Erasmus+ Programme Guide 2021, Seite 63 englische Version; Seite 68 deutsche Version).
1. Top-up für „Green Travel“
Wem steht das Top-up für „Green Travel“ zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben nur eine Förderung zur individuellen Unterstützung (ohne Reisekostenunterstützung) zusteht, d. h.:
- Studierende, die eine Mobilität in einem Erasmus-Programmland absolvieren,
- Studierende, die eine Mobilität in einem Erasmus-Partnerland absolvieren und von ihrer Hochschule keine Reisekostenunterstützung erhalten.
Was umfasst das Top-up für „Green Travel“?
Stückkosten in Höhe von 50 Euro für Teilnehmende, die nachhaltig reisen bei bis zu vier Reisetagen.
2. Erhöhter Reisekostenzuschlag für „Green Travel“
Wem steht der erhöhte Reisekostenzuschlag für „Green Travel“ zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht, d. h.:
- Hochschulpersonal,
- Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen (d.h. mit einem Grad der Behinderung ab 20, mit chronischen Erkrankungen und Studierende mit Kind) bei einer short-term Blended-Mobilität
- Studierende und Graduierte aus Programm- in Partnerländer, sofern sich die Hochschule für die Förderung der Reisekosten dieser internationalen Mobilitäten entschieden hat.
Was umfasst der erhöhte Reisekostenzuschlag für „Green Travel“?
Distanz | Wie viel? | Wie viel für „Green Travel“ |
10 und 99 KM | 23 EUR | - |
100 und 499 KM | 180 EUR | 210 EUR |
500 und 1999 KM | 275 EUR | 320 EUR |
2000 und 2999 KM | 360 EUR | 410 EUR |
3000 und 3999 KM | 530 EUR | 610 EUR |
4000 und 7999 KM | 820 EUR | - |
8000 KM oder mehr | 1500 EUR | - |
3. Zusätzliche Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen im Zuge von „Green Travel“
Wem stehen die zusätzlichen Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen.
Was umfassen die zusätzlichen Fördertage im Rahmen der individuellen Unterstützung für nachhaltiges Reisen?
Teilnehmenden, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, können bis zu 4 zusätzliche Tage im Rahmen der individuellen Unterstützung Fördermittel erhalten.
4. Außergewöhnliche Kosten für „teures Reisen“
Wem steht der Realkostenzuschuss zu?
Anspruchsberechtigt sind alle Teilnehmenden, denen gemäß den Programmvorgaben eine Reisekostenunterstützung zusteht, d. h.:
- Hochschulpersonal,
- Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung ab 20, mit chronischen Erkrankungen und Studierende mit Kind,
- Studierende und Graduierte aus Programm- in Partnerländer, sofern sich die Hochschule für die Förderung der Reisekosten dieser internationalen Mobilitäten entschieden hat.
Was umfasst der Realkostenzuschuss?
Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70% der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80% der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.