Europäische Experimentelle Maßnahmen

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Fördermodalitäten des aktuellen Aufrufs der Förderlinie Europäische Experimentelle Maßnahmen. Weitere Informationen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Aufrufs entnehmen Sie bitte dieser Webseite.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Förderfähig sind Hochschuleinrichtungen sowie öffentliche und private Organisationen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind
- Das Projektkonsortium muss aus mind. 2 Hochschuleinrichtungen aus 2 förderfähigen Ländern bestehen (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Erasmus+ Programm assoziierte Drittländer)
- Die Projektkoordination kann nur von Hochschuleinrichtungen mit einer gültigen Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) übernommen werden
Förderfähige Länder in diesem Sinne sind:
- die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Nordmazedonien, Serbien
Förderfähige Aktivitäten
- Sitzungen, Konsultationen (online oder physisch), Umfragen, Fokusgruppendiskussionen, Erstellung eines Kriterienkatalogs etc.
- Alle Aktivitäten müssen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern stattfinden
- Projektbeispiele finden Sie auf der Erasmus+ Project Results Plattform
Fördermodalitäten
- Budget: Der Aufruf ist mit einem Gesamtbudget von 2.000.000 EUR ausgestattet (je 1.000.000 EUR für Themenbereich 1 und 2)
- Fördersumme: 200.000 EUR pro Projekt (zzgl. 20% Eigenbeteiligung)
- Laufzeit: 12 Monate
Der Aufruf ist in zwei Themenbereich gegliedert:
- Erprobung eines gemeinsamen europäischen Gütesiegels für Abschlüsse
- Erprobung institutionalisierter EU-Kooperationsinstrumente, um die Möglichkeit eines europäischen Rechtsstatus für Hochschulallianzen zu testen
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur einen dieser beiden Themenbereiche betreffen darf. Antragstellende, die sich für mehr als einen Themenbereich interessieren, müssen für jeden Themenbereich einen separaten Projektvorschlag einreichen.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragsfrist ist am 6. Oktober 2022, 17 Uhr Brüsseler Zeit.
Wie reiche ich einen Antrag ein?
Projektanträge werden über das Funding and Tenders Portal eingereicht. Bitte beachten Sie, dass alle Kooperationspartner über einen Teilnehmercode verfügen müssen. Sofern Sie noch nicht über einen Teilnehmercode (PIC) verfügen, registrieren Sie sich im Funding and Tenders Portal. Den Teilnehmercode erhalten Sie daraufhin automatisch.
Sie können Ihren Projektvorschlag in jeder EU-Amtssprache einreichen, die Projektzusammenfassung sollte jedoch auf Englisch sein. Die Europäische Kommission empfiehlt, den gesamten Antrag auf Englisch einzureichen.
Eine Einführung in das Funding and Tenders Portal in Form eines Online-Seminars finden Sie hier auf der Website der Europäischen Kommission. Zudem stehen auf der Website der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) weiterführende Informationen inklusive Videos zum Participant Identification Code (PIC) und zu der Frage, wie man Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Funding and Tenders Portal findet, zur Verfügung.
Wie wird über meinen Antrag entschieden?
Ein Bewertungsausschuss, der von unabhängigen externen Sachverständigen unterstützt wird, wird alle Anträge prüfen. Die Vorschläge werden zunächst auf formale Anforderungen geprüft. Vorschläge, die für förderfähig befunden werden, werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und anschließend nach ihrer Punktzahl eingestuft. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Bewertung inklusive eines Bewertungsbogens informiert. Erfolgreiche Vorschläge erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. Die anderen Vorschläge werden auf eine Reserveliste gesetzt oder abgelehnt.
Unser Informations- und Beratungsangebot
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Über unseren E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Politikunterstützung informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Erasmus+ Politikunterstützung (Europäische Experimentelle Maßnahmen und Civil Society Cooperation) sowie der Zukunftsorientierten Projekte. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Zudem möchten wir Sie gerne darauf hinweisen, dass die NA DAAD am 9. August 2022 ein Online-Seminar zu den Europäischen Experimentellen Maßnahmen angeboten hat. Weitere Informationen und die Präsentation sind auf der Veranstaltungsseite zu finden.
Am 28. Juni 2022 hat bereits ein Online-Seminar der Europäischen Kommission zum aktuellen Aufruf stattgefunden. Zu der Aufzeichnung gelangen Sie über folgenden Link.