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Zwischen- und Fortschrittsberichte

Die Berichtslegung in Form von Zwischen- und Fortschrittsberichten spielt eine zentrale Rolle bei der fortlaufenden Dokumentation Ihres Projektes. Sie bietet der NA DAAD einen Einblick in den Projektstand und ermöglicht es dem Konsortium, die bisher erreichten Erfolge zu präsentieren. Dabei werden Projektmanagement, -monitoring sowie -umsetzung thematisiert. Die umgesetzten Aktivitäten und erarbeiteten Inhalte werden genauso dargestellt wie die Verbreitung und Wirkung der Projektergebnisse.
Die Art der Berichtslegung hängt von der Projektlaufzeit ab. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten ist nur ein Fortschrittsbericht notwendig. Wenn ein Projekt 25 Monate oder länger dauert, so muss zuerst ein Zwischenbericht und in einer späteren Projektphase ein Fortschrittsbericht erstellt werden.
Zwischenberichte dienen gleichzeitig auch als Antrag auf die Auszahlung der zweiten Förderrate, sofern das Konsortium zum Zeitpunkt des Hochladens bereits mehr als 70% der ersten Rate verausgabt hat. Wenn dies noch nicht der Fall sein sollte, dann kann die zweite Rate erst im Rahmen eines weiteren Zwischenberichtes zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.

Das Erstellen und Einreichen von Zwischen- und Fortschrittsberichten erfolgt ausschließlich über das Beneficiary Module.

Ab dem Antragsjahr 2022 reichen Projektträger 12 Monate nach Projektbeginn zuerst einen Fortschrittsbericht ein. Der Zwischenbericht folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Alle Fristen für die Berichtslegung Ihres Projektes finden Sie in der Finanzhilfevereinbarung. Zusätzlich finden Sie eine Übersicht der Fristen in unserem Managementkalender einsehen.

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