Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Wissensallianzen

Im Hinterhof der Universität informieren sich zwei Mitarbeiterinnen über die NA DAAD Homepage zum Stand der Wissensallianzen.
Jan von Allwörden/DAAD

Wer kann teilnehmen?

An einer Wissensallianz können öffentliche oder private Organisationen aus einem Programmland und bei entsprechendem Mehrwert aus einem Partnerland beteiligt sein. Beispiele hierfür sind:

  • Hochschuleinrichtungen
  • Öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftlicher Unternehmen)
  • Forschungseinrichtungen
  • Lokale, regionale oder nationale öffentliche Einrichtungen
  • In den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend tätige Organisationen
  • Zwischengeschaltete Stellen oder Verbände, die Organisationen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend vertreten
  • Zwischengeschaltete Stellen oder Verbände, die Unternehmen vertreten
  • Akkreditierungs-, Zertifizierungs-oder Qualifizierungsstellen

Was benötige ich, um teilzunehmen?

  • ECAS-Konto
  • PIC

Der PIC wird für die Gesamtdauer des Erasmus+ Programms (2014-2020) einmalig an jede teilnehmende Institution vergeben. Deshalb verfügt der Großteil der Hochschulen bereits über diesen PIC. Falls Ihre Einrichtung noch keinen PIC besitzt, können Sie diesen über das Teilnehmerportal (URF) der EU-Kommission beantragen. Hierzu werden Sie aufgefordert, einen Nachweis des Rechtsstatus Ihrer Einrichtung (Legal Entity Form) im Teilnehmerportal der Europäischen Kommission hochzuladen.

Zusätzliche Voraussetzung für Hochschulen:

Hochschuleinrichtungen in einem Programmland müssen über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Beteiligte Hochschuleinrichtungen aus Partnerländern benötigen keine Erasmus Charta für die Hochschulbildung.
Des Weiteren muss Ihre Institution Teil eines Konsortiums sein, mindestens sechs Partnereinrichtungen (davon zwei Hochschulen und zwei Unternehmen) aus mindestens drei verschiedenen Programmländern besteht. Jede teilnehmende Organisation kann im Namen des Konsortiums den Antrag stellen.

Welche Länder können teilnehmen?

Es können Institutionen aus Programm und ggf.. Partnerländern teilnehmen. Die antragstellende Einrichtung muss aus einem Programmland kommen. Institutionen aus Partnerländern können nur beteiligt werden, wenn sie einen deutlichen Mehrwert zum Projekt beitragen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Die Wissensallianzen stehen allen Fachbereichen offen. Die Ergebnisse der letzten Antragsrunden finden Sie nachfolgend. Kurzbeschreibungen der ausgewählten Projekte finden Sie auf der Erasmus+ Project Results Platform.

Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Die Anträge werden zunächst von der EACEA auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragsteller, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden anschließend von jeweils zwei unabhängigen Gutachtern qualitativ bewertet. Die Förderentscheidung wird auf Basis der Expertenbewertung von der Europäischen Kommission getroffen. Alle Antragsteller werden von der EACEA im Juli/August des jeweiligen Jahres über die Ergebnisse informiert.

Die vier Auswahlkriterien

  • Relevanz des Projekts
  • Qualität der Projektkonzeption und -durchführung
  • Qualität des Projektteams
  • Wirkung und Verbreitung

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Lassen Sie sich bei Fragen gerne von uns beraten. Hierzu können Sie unsere Skizzenvorlage nutzen oder uns eine E-Mail senden.

Kontakt

Foto von Philip Alexander Müller

Philip Alexander Müller

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Yvonne Schnocks

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