Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Seit 1999 fördert die Nationale Agentur die Mobilität von Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Durch den Abbau potenzieller Hürden und durch zusätzliche finanzielle Aufstockungen für mehr Zielgruppen soll die Teilnahme am Programm Personen ermöglicht werden, die es bislang selten oder gar nicht genutzt haben oder nutzen konnten. So wird der Weg zu einer inklusiveren Gestaltung von Auslandsaufenthalten gegangen
Hochschulpersonal mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer chronischen Erkrankung, das für einen Auslandaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird, kann über die Heimathochschule zusätzliche Erasmus+ -Fördermittel erhalten. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA103, KA131, KA107 und KA171 als auch für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing).
Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule ab dem Projekt 2022 – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – die Unterstützung real anfallender Mehrkosten beantragen. Die Zusatzförderung gilt sowohl für die Förderlinien KA131 und KA171 als auch für beide Mobilitätsrichtungen (incoming und outgoing).