Änderungen der Daten zur Finanzhilfevereinbarung
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare, um Änderungen von Daten zu Ihrer Erasmus+ Finanzhilfevereinbarung der NA DAAD und der Europäischen Kommission mitzuteilen. Bitte nutzen Sie dazu die folgenden Formulare:
Grundlegend müssen nur noch Änderungen, die die ECHE 2021-2027 betreffen, an die EU KOM kommuniziert werden.
1. Änderung/Wechsel der Erasmus-Koordination
Als Zuwendungsempfangende sind Sie verpflichtet, eine Änderung/einen Wechsel der Erasmus-Koordination (im Antrag genannte Kontaktperson) der NA DAAD mitzuteilen.
Mitteilung an die NA DAAD zur Änderung der Erasmus-Koordination:
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden es per E-Mail unter Angabe Ihres Erasmus-Codes an die NA DAAD.
Änderung/Wechsel der Hauptkontaktperson zum ECHE-Antrag
Die Europäische Kommission sollte nur kontaktiert werden, sofern sich die Hauptkontaktperson zum ECHE Antrag ändert.
Mitteilung an die europäische Kommission zur Änderung der Hauptkontaktperson im ECHE Antrag:
Bitte schicken Sie eine E-Mail an die EACEA unter Angabe der PIC, ECHE Antragsnummer, ECHE Code, dem vollen Namen der neuen Erasmus+ Koodination und der E-Mail Adresse. Sie benötigen dafür kein gesondertes Formular.
Die Änderung weiterer Ansprechpersonen kann direkt im Funding & Tender Portal (unter dem Pfad: ‘my proposals’, selection of the ECHE proposal, ‘actions’, ‘manage consortium’) vorgenommen werden.
3. Änderung der Stammdaten des Projekttragenden
Als Zuwendungsempfangende sind Sie verpflichtet, eine Änderung des Namens und/oder der Adresse des Projekttragenden sowohl der NA DAAD als auch der Europäischen Kommission mitzuteilen.
Änderung in den Datenbanken der Europäischen Kommission
Bitte veranlassen Sie zunächst die Änderung des Namens und/oder der Adresse des Projekttragenden unter „My Organisations“ sowohl im
Funding & Tenders Portal
als auch im
Organisation Registration System (ORS)
durch die jeweils berechtigte Person (LEAR bzw. Authorized User).
Mitteilung an die Europäische Kommission:
Bitte schicken Sie eine E-Mail an die Europäische Kommission mit Ihrer PIC, ECHE Antragsnummer, ECHE-Code und dem neuen Namen Ihrer Institution. Sie benötigen dafür kein gesondertes Formular.
Mitteilung an die NA DAAD:
Bitte füllen Sie das Formular, aus und senden es per E-Mail unter Angabe Ihres Erasmus-Codes an erasmus-mobilitaet@daad.de.
4. Änderung/Wechsel der "rechtlichen Vertretung" (Legal Representative)
Mitteilung an die Europäische Kommission:
Änderungen, die die rechtliche Vertretung betreffen, müssen ab sofort nicht mehr der Europäischen Kommission mitgeteilt werden
Mitteilung an die NA DAAD:
Die verpflichtende Mitteilung der Änderung an die NA DAAD bleibt weiterhin bestehen.
Bitte füllen Sie das Formular aus und schicken es per E-Mail unter Angabe Ihres Erasmus-Codes an erasmus-mobilitaet@daad.de.
5. Änderung der Kontoverbindung
Als Zuwendungsempfangender sind Sie verpflichtet, eine Änderung der Kontoverbindung der NA DAAD mitzuteilen.
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie das vom Legal representative unterschriebene Original per Post an die NA DAAD.
6. Aufnahme neuer entsendender Hochschulen mit ECHE in ein akkreditiertes Konsortium
Bei Aufnahme neuer Partnereinrichtungen können die Mandate, der NA DAAD in gescannter Form zugeleitet werden. Für die Ausstellung der Mandate müssen die im Antragsjahr gültigen Formulare verwendet werden. Die NA DAAD stellt eine entsprechende Änderungsvereinbarung aus.
7. Änderung durch Zusammenschluss oder Abspaltung von Hochschulen
Sollte sich Ihre Hochschule mit einer anderen Hochschule zusammenschließen oder sich von dieser abspalten, wenden Sie sich bitte in einem ersten Schritt per E-Mail an die Nationale Agentur unter Nennung Ihres Erasmus Codes. In der Regel sind weitere Belege / Unterlagen erforderlich, um die Situation abschließend beurteilen zu können. Die Europäische Kommission sollte in einem zweiten Schritt ebenfalls über die Änderungen in Bezug auf den ECHE Code der Hochschule über das Funding & Tender Portal durch den LEAR informiert werden. Sollte auffallen, dass eine Hochschule mehr als eine PIC besitzt, werden die PICs zu einer Master PIC zusammengefügt. Der LEAR der betroffenen Organisationen wird mit einer Nachricht über das Portal über dieses Vorgehen informiert.
Kommt es vor, dass zwei PICs zusammengefügt werden, obwohl diese aus bestimmten Gründen getrennt sein sollten (und auch zwei verschiedene ECHE besitzen), dann sollte der LEAR dem „validation service“ über das Portal kontaktieren und die Situation kurz erklären.