Vereinbarungen mit Geförderten und Partnerhochschulen
Vereinbarungen mit Geförderten und Partnerhochschulen
Zur Durchführung und Verwaltung von Mobilität mit Programmländern (KA103) werden verschiedene Vereinbarungen zwischen den Projektträgern und den Geförderten abgeschlossen. Hier finden Sie einen Überblick zu allen Vereinbarungen.
Im Sinne eines optimalen Studiums- oder Praktikumsaufenthalts im Ausland schließen Studierende mit ihrer Heimat- und Zieluniverstität ein Learning Agreement ab.