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Erasmus Charter for Higher Education (ECHE)

Mitarbeiterin des International Office liest sich die ECHE durch.
Jan von Allwörden/DAAD

Die Voraussetzung für die Teilnahme einer Hochschule am Programm Erasmus+ ist der Besitz einer gültigen Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE). Um eine ECHE zu erhalten, müssen Sie sich im Rahmen des jährlich von der EU-Kommission durchgeführten Aufrufs zur Beantragung einer ECHE bewerben. Sobald Ihre Hochschule im Besitz einer ECHE ist, ist diese für die gesamte Programmgeneration (2021-2027) gültig.

Generelle Informationen

Die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) legt die Grundprinzipien und Mindestanforderungen fest, die Hochschuleinrichtungen bei der Beantragung und Durchführung von Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ erfüllen müssen.
Jede Hochschule, die sich für das Programm Erasmus+ bewirbt oder daran teilnehmen möchte, muss über eine gültige ECHE verfügen.

Antragsverfahren für (deutsche) Hochschulen

Hochschulen können die ECHE über das Funding & Tenders Portal der EU Kommission beantragen. Anträge, die nach dem ECHE-Aufruf 2021 gestellt werden, durchlaufen das vollständige Antragsverfahren (full procedure). Das Onlineverfahren und die Bearbeitung werden durch die EACEA (Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur) gesteuert.

Vollständiges Antragsformular: Dieses Verfahren nutzen ganz neue Hochschulen im Erasmus+ Programm, Hochschulen, die in den letzten drei Aufrufen nicht aktiv waren oder die bei der Anwendung der ECHE-Grundsätze nach Bewertung der Nationalen Agentur weniger gut abgeschnitten haben (z. B. schlechtes Feedback aus den Überwachungsbesuchen, niedrige Bewertungen in Teilnehmerberichten/Abschlussberichten, Beschwerden usw.). Diese Hochschulen überarbeiten ebenfalls ihre „Erasmus Erklärung zur Hochschulpolitik“ (Erasmus Policy Statement) und erklären, wie sie das neue Programm im Rahmen ihrer Hochschulstrategien einsetzen werden. Sie müssen außerdem ein Antragsformular ausfüllen, das Fragen zu den neuen Elementen des Programms enthält.

Bitte beachten Sie: Das Ausfüllen des Antragsformulars erfordert sehr präzise und detaillierte Angaben. Das Antragsformular sollte mit größter Sorgfalt vollständig ausgefüllt werden. In den verschiedenen Abschnitten des Antragsformulars ist zu erläutern, wie Ihre Hochschule die ECHE-Grundsätze über den beantragten Zeitraum erfüllen wird.
Ihr European Policy Statement (EPS) sollte widerspiegeln, wie Ihre Hochschule Erasmus+ nach der Vergabe der ECHE implementieren will. Aus dem EPS soll hervorgehen, dass es in der beantragenden Hochschule bereits ein Bewusstsein und eine hohe Bereitschaft zur Umsetzung der verschiedenen Punkte der ECHE gibt. Zukünftige Strategien, Vorhaben und Entwicklungen sollen ebenfalls beschrieben und im Laufe der Programmgeneration erreicht werden.

Antragsfristen für die kommenden Jahre zum Einreichen des ECHE Antragsformulars:
28. Januar 2025 17:00:00 Brüsseler Zeit
27. Januar 2026 17:00:00 Brüsseler Zeit
26. Januar 2027 17:00:00 Brüsseler Zeit

Rolle der Nationalen Agentur

Die Nationalen Agenturen unterstützen die Hochschulen im Antragsverfahren.
Ein Bewertungsausschuss, bestehend aus Mitarbeitern der Exekutivagentur des Direktorats für Bildung und Kultur (EACEA) und der Europäischen Kommission, wird die Anträge für die Verleihung der Charta bewerten. Der Ausschuss stützt sich dabei auf das Urteil unabhängiger Experten.
Die ECHE sowie die begleitenden Unterlagen sind bis zum Ende der Programmgeneration die Grundlage für die Begleitung der Hochschulen durch die Nationalen Agenturen. Durch Besuche, Berichterstattung, Auswertung von Teilnehmerberichten und weitere Beratungsaktivitäten unterstützen die Nationalen Agenturen Hochschulen auf dem Weg zum Erreichen der Programmziele – mit besonderem Fokus auf Ausweitung der Teilhabe, Digitalisierung, Inklusion und Nachhaltigkeit.

Hintergründe und Neuerungen

Mit Beantragung und Unterzeichnung der ECHE 2021 - 2027 verpflichtet sich eine Hochschule, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen. Die Europäische Kommission hat in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten die Grundsätze der Charta so angepasst, dass diese die Neuerungen des künftigen Programms berücksichtigen und gleichzeitig einige bereits bestehende Grundsätze stärken.
Konkretes Eingehen auf Transparenz, Inklusion und Anti-Diskriminierungs-Strategien in der Förderung für Menschen aus benachteiligten Verhältnissen (unterrepräsentierte Gruppen) soll gewährleistet werden.
Im Rahmen der Digitalisierung soll sichergestellt werden, dass aktive Maßnahmen ergriffen werden, um die Mindestanforderungen für das digitale Mobilitätsmanagement rechtzeitig umzusetzen. Die Nutzung der Erasmus+ Mobile App für Studierende soll gefördert werden.
Mit der Unterstützung der Initiative „Green Erasmus“ sollen aktiv Maßnahmen ergriffen werden, um die möglicherweise negativen Auswirkungen von Mobilität auf die Umwelt abzuschwächen oder auszugleichen.
Bis 2025 sollen geeignete Schritte eingeleitet sein, um eine automatische gegenseitige Anerkennung zu erreichen, ohne ein gesondertes Anerkennungsverfahren durchlaufen zu müssen.

Serviceinstrument zur Umsetzung der ECHE Grundsätze

Im Rahmen des Programms Erasmus+ führen Hochschulen ihre internationalen Kooperationsprojekte durch. Leitlinien für die Sicherung der Qualität und Integrität dieser Projekte sind in der ECHE festgelegt. Das Serviceinstrument der EU KOM „ECHE: Make it work for you!“ hilft dabei herauszufinden, wie gut Ihre Institution die Grundsätze der ECHE umsetzt und welche Bereiche ausgebaut werden könnten.

Erasmus+ Student Charter

Die Erasmus+ Studierenden Charter | Erasmus+ (europa.eu) hebt die Rechte und Pflichten der Studierenden hervor, die an Erasmus+ teilnehmen. Sie informiert Erasmus+ Studierende darüber, was ihnen zusteht und was von ihnen während ihrer Mobilität (Studium oder Praktikum) erwartet wird. Die Erasmus-Studierendencharta legt insbesondere die grundlegenden Ansprüche, wie zum Beispiel kostenlose Studiengebühren und volle Anerkennung von Studien- oder Praktikumsaufenthalten im Ausland fest.

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Foto von Agnes Schulze-von Laszewski

Agnes Schulze-von Laszewski

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