Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Vorschlag zur zukünftigen Programmgeneration

Hand hält Kompass vor grauen Hintergrund
Oliver Reetz/DAAD

Am 30. Mai 2018 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die Verordnung des zukünftigen Erasmus-Programms von 2021-2027 veröffentlicht. Das Programm soll in Zukunft Erasmus heißen, das + fällt weg.

Das geplante Budget

30 Mrd. Euro sollen dem Programm nach Wunsch der EU Kommission für die nächsten sieben Jahre zur Verfügung stehen. Zusätzlich ist eine finanzielle Zuwendung aus den externen Finanzierungsinstrumenten der Union für die internationale Dimension des Programms vorgesehen.
Knapp 25 Mrd. Euro stehen für die Bildung zur Verfügung. Das sind 83 Prozent des Gesamtbudgets. Ein Mindestbudget von 8,64 Mrd. Euro ist für die dezentral verwalteten Aktionen der Hochschulbildung (Mobilität und Kooperationspartnerschaften) vorgesehen.

Die Programmarchitektur

Die Programmarchitektur zeichnet sich durch Kontinuität aus: Die Aufteilung nach Mobilität, Hochschulkooperationen und Politikunterstützung wird beibehalten. 
Die Maßnahmen, die dezentral von den Nationalen Agenturen umgesetzt werden, werden im Wesentlichen aus dem Vorläuferprogramm fortgeschrieben. 

Die Leitaktion 1 bleibt für den Bereich der Hochschulbildung im Wesentlichen bestehen, ergänzt durch virtuelle Mobilität und blended mobility, insbesondere zur Vorbereitung und Nachbereitung von Mobilität.

In der Leitaktion 2 sieht der Programmvorschlag die meisten Änderungen vor: Er untergliedert sich in 

  • Kooperationspartnerschaften (inklusive kleinerer Partnerschaften)
  • Exzellenzpartnerschaften (Europäische Hochschulen, Zentren der beruflichen Exzellenz und gemeinsame Masterabschlüsse)
  • Innovationspartnerschaften
  • Online-Plattformen und -Tools für die virtuelle Zusammenarbeit 

Die Erasmus+ Strategischen Partnerschaften des laufenden Programms finden sich in den Kooperationspartnerschaften wieder. Die Innovationspartnerschaften bauen auf den Wissensallianzen des laufenden Erasmus+ Programms auf. 

Die Förderung von Europäischen Hochschulen wird wie erwartet unter der Leitaktion 2 neu aufgesetzt und soll den folgenden Charakteristika entsprechen:

  • Bottom-up Netzwerke Europäischer Hochschulen
  • Gemeinsame, langfristige Strategie für hohe Qualität in Bildung, Forschung und Innovation
  • Modell guter Praxis
  • Integrierte und innovative Studienprogramme
  • Mobilität als Standard auf allen Ebenen
  • Multidisziplinärer Ansatz und Beitrag zur Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen
  • Einbindung in die Strategien zur intelligenten Spezialisierung im Rahmen der EU-Regionalförderung

Die Leitaktion 3 zur Unterstützung politischer Reformen legt ihren Fokus weiterhin auf die Förderung von Maßnahmen, die Innovationen und Reformen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugend und Sport fördern. 
Der neue Programmplan sieht für die Politikunterstützung eine neue Förderlinie zur Unterstützung der Mobilität von Organisationen und Individuen, insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Strafverfolgung, vor. Wie genau sich diese Förderung gestaltet ist noch nicht absehbar. Die Maßnahmen der Politikunterstützung werden von der Kommission direkt, der EACEA und vereinzelt den NAs umgesetzt.

Weitere Neuerungen

  • Förderung von Mobilität in Zukunftsweisenden Bereichen (STEAM, Digitales, Klima, nachhaltige Entwicklung, robotics, etc. – unter den Leitaktionen 1 und 2).
  • Die Masterdarlehen werden abgeschafft.
  • Jean Monnet (vormals nur Hochschulbildung) wird auf weitere Bildungsbereiche ausgeweitet. 
  • Ein Fokus des Programms liegt auf Inklusion und darauf, mehr junge Menschen aus benachteiligten Verhältnissen zu erreichen. 
  • Es sollen mehr Synergien zum Europäischer Sozialfonds und Horizont Europa (insbesondere für die Europäischen Universitäten) geschaffen werden.
  • Der Vorschlag gibt Drittstaaten die Möglichkeit am Programm teilzunehmen, ohne jedoch Entscheidungsbefugnisse erhalten zu können.

Weiteres Verfahren

Der Vorschlag der Europäischen Kommission kann bis zum 17. Oktober 2018 kommentiert werden. Der Europäische Rat hat für November 2018 einen Fortschrittsbericht zu seiner Positionierung zu dem Kommissionsvorschlag angekündigt. Nach vorläufiger Positionierung von Rat und Parlament beginnen die Verhandlungen mit der Kommission.

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