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Voraussetzung für Mobilitätsmaßnahmen zwischen Hochschulen

Ein Hoschulmitarbeiter prüft das Agreement.
Jan von Allwörden/DAAD

Damit im Rahmen des Erasmus+ Programms Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal zwischen zwei oder mehreren Hochschulen stattfinden kann, muss für die Vertragslaufzeit ein Inter-Institutional Agreement (IIA) zwischen der entsendenden und der aufnehmenden Hochschule geschlossen werden.

Für die Mobilität mit Programmländern (KA103) gilt, dass beide Hochschulen im Besitz einer gültigen Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sein müssen. Die entsprechenden Dokumente und Muster finden Sie in unserem Downloadcenter.

Inter-Institutional Agreements

Hochschulen verständigen sich mit Hilfe von Inter-Institutional Agreements (IIA, Kooperationsvereinbarungen) über die Ausgestaltung ihrer Erasmus-Mobilität. IIA können abgeschlossen werden zwischen Hochschulen oder ganzen Netzwerken.

Die Kooperationsvereinbarungen fußen auf der Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE), über die nur Hochschulen in Programmländern verfügen.

Um die Zusammenarbeit zwischen Programmländern und Partnerländern auf dieselbe Grundlage zu stellen, enthalten Kooperationsvereinbarungen über die Mobilität mit Partnerländern ("International Credit Mobility") auch alle Prinzipien und Elemente einer ECHE.

IIA im Rahmen der aktuellen Programmgeneration von Erasmus+ (einschließlich der Projekte des Aufrufs 2020)

Die Europäische Kommission betrachtet alle inter-institutionellen Vereinbarungen, die derzeit zwischen Hochschuleinrichtungen unterzeichnet werden, als gültig für die Mobilität von Studierenden und Personal, die im Rahmen von Erasmus+ KA103- und KA107-Projekten organisiert werden, einschließlich derer, die im Rahmen der Aufforderung 2020 ausgewählt werden. Neue Vereinbarungen können weiterhin mit den hier verfügbaren Vorlagen abgeschlossen werden.
Das bedeutet, dass Hochschuleinrichtungen für KA103 ihre Vereinbarungen bis Mai 2022 weiterverwenden können, um Mobilitäten in den Projekten des Calls 2020 zu finanzieren. Für KA107 können sie diese Vereinbarungen bis zum Ende der Projekte des Calls 2020 im Juli 2023 nutzen. Analog gilt dies für Projekte aus den Aufrufen 2019 und 2018.

IIA für den Aufruf 2021, die neue Programmgeneration, zur Mobilität zwischen den Programmländern

Für den ersten Aufruf des neuen Programms sollten die Hochschuleinrichtungen ihre Vereinbarungen zur Mobilität zwischen den Programmländern in einem digitalen Format in Übereinstimmung mit der Initiative für einen europäischen Studentenausweis erneuern. Um dies zu ermöglichen, wurde der Inter-Institutional Agreement Manager (IIAM) im Februar zur Erprobung freigegeben. Das System ist an das Netzwerk Erasmus without Paper – EWP angeschlossen, um die in den Vereinbarungen enthaltenen relevanten Daten den Partnerinstitutionen und den Studierenden leicht zugänglich zu machen. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hat die Europäische Kommission die Einführung des IIAM um ein knappes Jahr verschoben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer News-Seite.
Die Implementierung des IIAM soll eine rasche Aktualisierung und der gleichzeitige Austausch von Informationen mit allen Partnereinrichtungen ermöglichen. Dadurch wird sichergestellt, dass Mobilitätskoordinatoren und Studierende während des gesamten siebenjährigen Programms stets Zugang zu genauen und aktuellen Informationen haben.

Die erforderlichen Informationsfelder für die neuen inter-institutionellen Vereinbarungen sind in großen Teilen unverändert, nur wenige zusätzliche Felder wurden eingefügt. Diese spiegeln die wichtigsten Neuerungen im kommenden Programm wider. Einige Felder sollen den Partnern zusätzliche praktische Informationen geben. Das Ziel dieser Ergänzungen ist es, die Institutionen von der Notwendigkeit zu befreien, jährliche "Informationsblätter" zu erstellen, die üblicherweise für jedes akademische Jahr per E-Mail an die Partner verteilt werden.

Die neue Vorlage der inter-institutionellen Vereinbarung wurde von der Europäischen Kommission hier lediglich zur Information veröffentlicht, um es Ihnen zu erleichtern, mit Ihren potenziellen Partnern gemeinsam über neue inter-institutionellen Vereinbarungen parallel zu den Tests des Inter-Institutional Agreement Manager zu verhandeln und um Ihnen bei der Vorbereitung des Erneuerungsprozesses für innereuropäische Partnerschaften zu helfen. Die Europäische Kommission wird alle ECHE-Inhaber in den kommenden Tagen durch eine analoge Mitteilung über die Vorbereitungen zur neuen Programmgeneration benachrichtigen.

Darüber hinaus sind alle Hochschulen eingeladen, über die Qualität ihrer derzeitigen Partnerschaften nachzudenken. Hierzu verweist die Kommission auf das eQuATIC-Tool, welches ein Produkt des von der Universität Gent koordinierten gleichnamigen Erasmus+ Projekts ist. Das Tool ermöglicht es den Hochschuleinrichtungen, ihre Mobilitätsdaten zu analysieren und ihre inter-institutionellen Vereinbarungen anhand einer Reihe von Qualitätsindikatoren zu messen.

Inter-institutionelle Vereinbarungen für den Aufruf 2021, die neue Programmgeneration, zur Mobilität zwischen Programm- und Partnerländern

Die Vorlage für inter-institutionelle Vereinbarungen zwischen den Erasmus+ Programm- und Partnerländern wird ebenfalls für das künftige Programm überprüft und erneuert. Eine digitale Version befindet sich bis Oktober 2020 in der Testphase. Daher werden die aktuellen Agreements für ein Jahr verlängert und sind für Austausche des Aufrufs 2021 weiter gültig. Für den Aufruf 2022 werden die inter-institutionellen Vereinbarungen digital über Erasmus Without Paper zur Verfügung stehen und dann verpflichtend sein.

Qualitätsanforderungen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)

Hochschulen verpflichten sich auf beiden Seiten zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) in der Durchführung und Verwaltung der Mobilität. Sie einigen sich auf quantitative und qualitative Maßnahmen, um hochwertige Mobilität und größtmögliche Wirkung zu gewährleisten. Für Auslandspraktika, eingeladene Unternehmensvertreter sowie für Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken muss kein IIA geschlossen werden/vorliegen.

Abschluss vor Beginn von Mobilitätsmaßnahmen

Es wird empfohlen, dass Hochschulen aus Programm- und Partnerländern diese Vereinbarung unterzeichnen, sobald sie für die Förderung internationaler Mobilitätsprojekte ausgewählt worden sind, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Mobilitätsmaßnahmen.

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