Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Europäische Hochschulen beantragen

Oliver Reetz/DAAD

Der Aufruf 2024 umfasst zwei Förderbereiche: Die Förderung von Europäischen Hochschulallianzen (Topic 1) sowie die Schaffung einer Community of Practice (Topic 2) der Europäischen Allianzen.

Topic 1: Development of a deep institutional transnational cooperation

Dieses Topic bietet Unterstützung für neue Hochschulallianzen, die eine tiefgreifende institutionelle transnationale Zusammenarbeit hin zu einer "Europäische Hochschule" aufbauen wollen. Geplant ist die Auswahl von rund 10 Allianzen im Jahr 2024, um die Gesamtzahl von mindestens 60 Allianzen zu erreichen.

Verfügbares Budget: 187,7 Mio. Euro

Topic 2: Community of Practice for European Universities Alliances

Hierbei wird ein Projekt zur Schaffung einer Praxisgemeinschaft von Europäischen Hochschulallianzen gefördert. Ziel ist der Austausch bewährter Praxis und die Verbreitung von Ergebnissen zwischen den Hochschulallianzen und darüber hinaus, um einen Nutzen für den gesamten Hochschulsektor zu erreichen.

Verfügbares Budget: 1,5 Mio. Euro

Wer kann einen Antrag stellen?*

Anträge können von Hochschulen (ECHE-Inhaber) aus einem EU-Mitgliedsstaat, aus einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittstaat oder aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo¹ und Montenegro) gestellt werden. Die antragstellende Hochschule stellt den Antrag im Namen des gesamten Konsortiums. Das Konsortium besteht aus mindestens drei Hochschulen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern (EU-Mitgliedsstaat, assoziierte Drittstaaten, Westbalkan (Länder s.o.).

Weitere akademische (aus EU-Mitgliedstaaten, assoziierten Drittstaaten, Westbalkan (Länder s.o.) und dem Europäischen Hochschulraum/Länder aus dem Bologna-Prozess und nicht akademische Partner (aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Drittstaaten) können als assoziierte Partner teilnehmen. Assoziierte Partner erhalten keine finanzielle Zuwendung.

Kompetitive Antragstellung

Die Antragstellung im Aufruf „Europäische Hochschulen“ ist ein sehr arbeitsintensiver Prozess, in den viele Bereiche aller beteiligten Hochschulen eingebunden werden müssen. Wir empfehlen, nur gut vorbereitete Anträge einzureichen.

Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?

  • Administrative Forms (Part A und Part C) (Part C nur relevant für Topic 1)
  • Project Technical Description (Part B)
  • Detailed budget table
  • Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar) (nur relevant für Topic 1)
  • Andere Anhänge: Mission Statement European Universities (nur relevant für Topic 1)

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Die Frist für die Antragstellung war am 6. Februar 2024. Diese Ausschreibung war voraussichtlich die letzte für neue Allianzen in der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration (2021-2027).

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Die elektronischen Antragsunterlagen sind im Funding & Tender Opportunities Portal der Europäischen Kommission verfügbar.

Die Antragsunterlagen für Topic 1 (neue Allianzen) finden Sie hier.

Die Antragsunterlagen für Topic 2 (Community of Practice) hier.

Erläuterungen zur Handhabung des Funding & Tender Portals finden Sie hier.

Damit wir unsere Beratung kontinuierlich verbessern können, schicken Sie gerne eine Kopie Ihres Antrags an die NA DAAD per E-Mail.

Unser Informations- und Beratungsangebot

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte  kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Über unseren E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Erasmus+ Hochschulpartnerschaften (Erasmus Mundus, Jean Monnet-Aktionen, Allianzen für Innovation, Teacher Academies, Kapazitätsaufbauprojekte und Europäische Hochschulen). Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Die EU-Kommission hat zusammen mit der Exekutivagentur EACEA am 10. November 2023 (14.30 -17.00 Uhr) eine Online-Informationsveranstaltung für Antragstellende durchgeführt. Weitere Informationen, einschließlich des Links zum aufgezeichneten Livestream, finden Sie auf der Event-Seite der EACEA.

¹ Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

Kontakt

Foto von Elisabeth Tauch

Elisabeth Tauch

Foto von Yvonne Schnocks

Yvonne Schnocks

Nach oben