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Grant Agreement für Studierenden- und Personalmobilität

Das Grant Agreement wird vor Beginn des Auslandsaufenthalts zwischen entsendender Einrichtung und Studierenden bzw. Hochschulpersonal abgeschlossen. Es bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes und muss daher im Original vorliegen. Das Grant Agreement enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Zahlungsweise.

Die entsprechenden Dokumente finden Sie in unserem Downloadcenter.

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