Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Mobilität mit Partnerländern (KA171)

Jan von Allwörden/DAAD

Allgemeines

Das Erasmus+ Programm ermöglicht nicht nur Europäerinnen und Europäern im Ausland zu studieren, sich fortzubilden und Auslandserfahrungen zu sammeln, sondern auch Teilnehmenden außerhalb der Europäischen Union. Seit 2015 können Personen und Organisationen aus aller Welt an Erasmus+ Mobilitäten im Bereich der Hochschulbildung teilnehmen.
Im Rahmen der Förderlinie KA171 können europäische Hochschuleinrichtungen Mobilitätsvereinbarungen mit Partnern in der ganzen Welt schließen, um Studierende und Personal zu entsenden und zu empfangen.

Förderfähige teilnehmende Organisationen

  • Hochschulen aus Programmländern mit einer gültigen ECHE
  • Hochschulen aus Partnerländern, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind
  • Öffentliche oder private Organisationen, die auf dem Arbeitsmarkt tätig sind ("nicht-akademische Partner")

Wer kann einen Antrag stellen?
Einzelne Hochschuleinrichtungen, wenn sie

  • in einem Programmland ansässig sind
  • über eine Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen

Mobilitätskonsortien, wenn

  • die koordinierenden Organisationen in einem Programmland ansässig ist
  • die koordinierende Organisation über eine Akkreditierung verfügt
  • alle beteiligten Organisationen aus Programmländern eine gültige ECHE besitzen

Was kann beantragt werden?

  • Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS)
  • Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken (SMP) (inklusive Graduierte im ersten Jahr nach Studienabschluss)
  • Personalmobilität zu Lehr- und Unterrichtszwecken (STA)
  • Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Zudem können Top-ups und Zuschüsse für folgende Zwecke beantragt werden:

Wie und wo reiche ich einen Antrag ein?
Alle Anträge müssen über das Antragsportal der Europäischen Kommission eingereicht werden. Über das Portal werden sie dann der NA DAAD zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.
Um das Antragsportal zu öffnen, benötigen Sie einen Zugang über EU-Login. Es zählt dabei immer die zuletzt (fristgerecht) eingereichte Antragsversion.

Zeitraum/Vertragsdauer
Die Projekte haben eine Dauer von 24 oder 36 Monaten.

Welche Länder können teilnehmen?

  • alle Programmländer und
  • alle Partnerländer weltweit, mit Ausnahme der folgenden Länder: Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat) sowie Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich)

Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfrist des Erasmus+ Programmaufrufs 2024 endet am 20. Februar 2024 um 12:00:00 Uhr Brüsseler Ortszeit. Projektbeginn ist am 01. August 2024.

Wie stelle ich einen Antrag?

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt Anleitung finden Sie im hier: How to complete the application form - Erasmus+ & European Solidarity Corps guides - EC Public Wiki (europa.eu)

Weitere nützliche Informationen zur Registrierung Ihrer Organisation, etc. finden Sie hier: Applicant Guides - Submission phase - Erasmus+ & European Solidarity Corps guides - EC Public Wiki (europa.eu)

Neuerungen Aufruf 2024 und Antragsberatung

Die Neuerungen im Aufruf 2024 haben wir in der Sprechstunde zur Antragsberatung vorgestellt. In der dazugehörigen Präsentation finden Sie alle wichtigen Punkte bezüglich der Beantragung: Präsentation zur Antragstellung KA171

Aktuelle Übersicht der Regionen mit gekennzeichneten ODA-Ländern

Regionale Budgets 2024

Die regionale Verteilung des nationalen Budgets orientiert sich an den übergreifenden europäischen Budgetvorgaben für die gesamte Programmgeneration und wird für Deutschland prozentuell berechnet.

Hier können Sie die regionalen Budgets im Aufruf 2024 einsehen.

Bitte berücksichtigen Sie die regionalen Ziele und Prioritäten der Europäischen Kommission (siehe Erasmus+ Programmleitfaden 2024 (engl. Version), Seite 64)

Wann kann ich einen Antrag stellen?
Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfrist des Erasmus+ Programmaufrufs 2023 endet am 23. Februar 2023 um 12:00:00 Uhr Brüsseler Ortszeit. Projektbeginn ist am 01. August 2023.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung auch die Ziele und Prioritäten der Europäischen Kommission (siehe Erasmus+ Programmleitfaden 2023, Seite 63).

Antragsberatung
Wir möchten Ihnen zur Erleichterung bei der Beantragung einige Video-Anleitungen zur Verfügung stellen:
Video mit allgemeinen Informationen zur Antragstellung KA171
Videoanleitung zum Ausfüllen des Antrags
Sie können die Informationen zusätzlich in der Präsentation  zum Video finden.

Regionale Budgets 2023

Hier können Sie die regionalen Budgets im Aufruf 2023 einsehen.
Hier können Sie die Präsentation zur Sondersprechstunde zur Antragstellung in der Förderlinie Mobilität mit Partnerländern (KA171) einsehen.

Budget im Aufruf 2022

Die verfügbaren Teilbudgets in der Förderlinie Mobilität mit Partnerländern (KA171) werden von der Europäischen Kommission festgelegt und veröffentlicht. Der deutsche Anteil am europäischen Gesamtbudget der Förderlinie liegt im Aufruf 2022 bei rund 14%. Die Tabelle der Teilbudgets listet alle im Aufruf 2022 verfügbaren, regionalen Teilbudgets auf. Die Budgets speisen sich aus den beiden externen Finanzierungsinstrumenten der Europäischen Kommission NDICI (Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt) und IPA III (Instrument für Heranführungshilfe).

Aufstellung der Teilbudgets 2022 (Stand 01.04.2022

Region Förderfähige Partnerländer¹ Budget 2022 Deutschland
Region 1 – Western Balkans Albania, Bosnia and Herzegovina, Kosovo, Montenegro 5.034.548 €
Region 2 – Neighbourhood East Armenia, Azerbaijan, Belarus, Georgia, Moldova, Territory of Ukraine as recognised by international law 5.376.372 €
Region 3 – South-Mediterranean Algeria, Egypt, Israel, Jordan, Lebanon, Libya, Morocco, Palestine (West Bank and Gaza Strip), Syria, Tunisia 4.172.590 €
Region 4 – Russian Federation Territory of Russia as recognised by international law 1.561.144 €
Region 5 – Asia Bangladesh, Bhutan, Cambodia, China, DPR Korea, India, Indonesia, Laos, Malaysia, Maldives, Mongolia, Myanmar, Nepal, Pakistan, Philippines, Sri Lanka, Thailand and Vietnam

High income countries: Brunei, Hong Kong, Japan, Korea, Macao, Singapore and Taiwan
2.380.089 €
Region 6 – Central Asia Afghanistan, Kazakhstan, Kyrgyzstan, Tajikistan, Turkmenistan, Uzbekistan 625.857 €
Region 7 – Middle East Iran, Iraq, Yemen

High income countries: Bahrain, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi Arabia, United Arab Emirates
183.311 €
Region 8 – Pacific Cook Islands, Fiji, Kiribati, Marshall Islands, Micronesia, Nauru, Niue, Palau, Papua New Guinea, Samoa, Solomon Islands, Timor-Leste, Tonga, Tuvalu, Vanuatu

High income countries: Australia, New Zealand
218.983 €
Region 9 – Sub-Saharan Africa Angola, Benin, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Cameroon, Cape Verde, Central African Republic, Chad, Comoros, Congo, Congo - Democratic Republic of the, Côte d’Ivoire, Djibouti,  Equatorial Guinea, Eritrea, Eswatini, Ethiopia, Gabon, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau,  Kenya, Lesotho, Liberia, Madagascar, Malawi, Mali, Mauritania, Mauritius, Mozambique, Namibia, Niger, Nigeria, Rwanda, Sao Tome and Principe, Senegal, Seychelles, Sierra Leone, Somalia, South Africa, South Sudan, Sudan, Tanzania, Togo, Uganda, Zambia, Zimbabwe 6.077.412 €

Region 10 – Latin America

Argentina, Bolivia, Brazil, Chile, Colombia, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexico, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay and Venezuela 793.880 €
Region 11 – Carribean Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Cuba, Dominica, Dominican Republic, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaica, St Kitts and Nevis, St Lucia, St Vincent & Grenadines, Suriname and Trinidad & Tobago 143.180 €
Region 12 – US and Canada United States of America, Canada 798.271 €
Summe

27.365.636 €

Erläuterung: Die rote Kennzeichnung hebt die Partnerländer hervor, die seitens der OECD als Empfänger für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) eingestuft werden. Outgoing-Mobilitäten sind in diese Partnerländer nur für Doktoranden und Personal förderfähig, Outgoing-Mobilitäten für Studierende des ersten und zweiten Zyklus sind in diese Partnerländer nicht förderfähig.² 

Mobilitätsprojekte mit Partnerländern der Regionen 13 und 14 sind in der Förderlinie Erasmus+ KA171 nicht förderfähig.

¹Es gelten die Bestimmungen zu Ländern bzw. Gebieten des Programme Guide in der jeweils letzten Fassung.
²Siehe Programme Guide 2022, englische Fassung, Seite 60.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Erasmus-Codes per E-Mail an uns.

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