Erasmus+ Enriching lives, opening minds.

Finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Jan von Allwörden/DAAD

Mit der neuen Programmgeneration von Erasmus+ möchte die Europäische Union einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit leisten. Durch den Abbau potenzieller Hürden und durch zusätzliche finanzielle Aufstockungen für weitere Zielgruppen soll die Teilnahme am Programm für Personen ermöglicht werden, die bislang selten oder gar eine Auslandsmobilität antreten konnten.

Eine Übersicht über die Möglichkeiten der zusätzlichen finanziellen Unterstützung im Erasmus+ Programm haben wir für Sie nachfolgend sowie auch in einem kurzen Infosheet zusammengestellt.

Bitte beachten Sie auch die verlinkten ergänzenden Dokumente im Bereich „Weitere Informationen“.

Studierende zum Studium bzw. (Graduierten-)Praktikum, die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für eine Erasmus+ geförderte Auslandsmobilität erhalten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufstockungsbetrag erhalten. Die Voraussetzungen für den Aufstockungsbetrag je Projekt können Sie der Übersicht zur finanziellen Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen nach Projektjahren entnehmen. Bitte beachten Sie, dass ab dem Projekt 2022 alle vorgegebenen Zielgruppen verpflichtend zu fördern sind.

Finanzierung: Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt aus Fördermitteln des Projektträgers, sie werden bei Mittelumverteilungen bevorzugt berücksichtigt. Zero Grant-Zeiträume können nicht gefördert werden. Bei Studierendenmobilitäten ist die Kombinierbarkeit von Realkosten und dem Aufstockungsbetrag möglich. Selbst für dieselbe Barriere ist eine Kombination möglich, wenn die beiden finanziellen Unterstützungen ordnungsgemäß begründet sind und unterschiedliche Kosten derselben Aktivität abdecken. Hochschulen sollten darauf achten, dass keine Doppelfinanzierung stattfindet.

Datenbanken: Im Mobility Tool+ (MT+) und im Beneficiary Module (BM) müssen die Aufstockungsbeträge berücksichtigt werden.

MT+: Bei Mobilitäten, die den Aufstockungsbetrag erhalten, muss im MT+ das Feld „Disadvantaged Background“ gekennzeichnet werden. Ein verpflichtender Kommentar zur Zielgruppe ist im Kommentarfeld einzupflegen.

BM: Ein verpflichtender Kommentar zur Zielgruppe ist im Kommentarfeld einzupflegen.

Für jede Mobilitäten mit Förderung über einem Aufstockungsbetrag ist im entsprechenden Kommentarfeld des Beneficiary Module verpflichtend die jeweilige Zielgruppe einzutragen. Den genauen Wortlaut der Begrifflichkeiten können dem „Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen“ oder dem „Leitfaden zur Umsetzung von Erasmus+ Mobilitätsprojekten“ der NA DAAD entnommen werden.

Realkosten müssen bei der NA DAAD über das Realkostenantragsformular aus dem jeweiligen Projekt beantragt und genehmigt werden. Die Finanzierung kann über Zusatzmittel (Änderungsvereinbarung) oder aus Projektmitteln erfolgen.

Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte

Teilnehmende die von ihrer Heimathochschule eine Zusage für eine Erasmus+ geförderte Auslandsmobilität erhalten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Realkostenantrag stellen. Die Voraussetzungen für den Realkostenantrag je Projekt können der Übersicht zur finanziellen Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen nach Projektjahren (am Seitenende) entnommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Planung eines Auslandsaufenthalts und die Beantragung zusätzlicher Mittel mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Bitte vertrauen Sie sich daher frühzeitig mit der Planung und Durchführung des Auslandsaufenthalts sowie den Vorgaben des Antrags.

Entscheidet sich eine Hochschule gemeinsam mit dem Teilnehmenden für einen Antrag, wird der mit einer Auslandsmobilität verbundene finanzielle Mehrbedarf individuell berechnet. Die Berechnung unterstützt ein der Vergleichsrechner im Antragsformular. Die Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität und beruht auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und berücksichtigt nur Kosten, die von anderen nationalen Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht übernommen werden. Hochschulen erhalten die Fördermittel in der Form einer Änderungsvereinbarung.

Die Finanzierung erfolgt wahlweise über Zusatzmittel (Änderungsvereinbarung) oder aus Projektmitteln. Eine individuelle Beantragung weiterer Fördermittel bis zur maximalen Förderhöhe während der Mobilität ist ab dem Projekt 2021 möglich. Mindestens 70% der bewilligten Mittel sind der/dem Geförderten vor Antritt der Mobilität als erste Rate auszuzahlen.

Pro Teilnehmerin und Teilnehmer mit Realkostenantrag werden ab dem Projekt 2021 einmalig 100 EUR Inklusionsunterstützung in Form von OS-Mitteln an die Hochschule ausgezahlt.

Es ist der NA DAAD ein Anliegen, die Umsetzung der Inklusionsmaßnahmen aktiv zu verfolgen, um weiteren Handlungsbedarf identifizieren zu können. Aus diesem Grund sind ab dem Projekt 2022 (derzeit formlose) Erfahrungsberichte bei bewilligten Realkostenanträgen nach der Mobilität obligatorisch einzureichen.

Erasmus+ verfolgt einen integrativen Ansatz und möchte möglichst vielen Teilnehmenden - unabhängig von persönlichen Einschränkungen - einen Auslandsaufenthalt ermöglichen. Zur Vorbereitung von Auslandsmobilitäten können daher Reisen in das Zielland der Erasmus+ Mobilität bezuschusst werden.

Was wird gefördert?

Bislang konnten vorbereitende Reisen für schwerbehinderte Studierende in KA103 aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in begrenztem Umfang über eine Pauschale gefördert werden.

Ab dem Wintersemester 2022 können Teilnehmende (Studierende und Hochschulpersonal) eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkundigen (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.). Darüber hinaus kann maximal eine Begleitperson als Assistenz auf der Reise gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden i.d.R. Teilnehmende (Studierende und Hochschulpersonal) mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder mit einer chronischen Erkrankung. Diese können eine vorbereitende Reise über die Erasmus+ Hochschulkoordinatoren der Heimathochschule bei der NA DAAD beantragen.

Wie wird eine vorbereitende Reise beantragt?

Der Antrag muss über die Erasmus+ Hochschulkoordinatoren bei der NA DAAD über das Realkostenantragsformular für vorbereitende Reisen gestellt und genehmigt werden. Das Formular ist im Downloadcenter hinterlegt.

Es können maximal 15.000 EUR pro Mobilität bewilligt werden.

Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein?

  • Die Beantragung der Fördermittel muss vor Antritt der Reise erfolgen. Die Bewilligung steht unter Mittelvorbehalt.
  • Der Antrag sollte der NA DAAD mindestens zwei Monatevor beantragtem Reisebeginn zunächst zur Vorabprüfung über einen Online-Austauschordner und anschließend im Original zugehen.
  • Geförderte müssen an einer Hochschule sein, die im Besitz einer Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung (ECHE) ist und am Erasmus+ Programm teilnimmt
  • Die Hochschule hat den Geförderten eine verbindliche Förderzusage für einen Erasmus+ Aufenthalt in dem im Antrag genannten Zielland erteilt
  • Entsprechende Nachweise über den Grad der Behinderung oder eine chronische Erkrankung muss den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden.
  • Nach der vorbereitenden Reise muss ein kurzer Erfahrungsbericht verfasst werden und über die Hochschulkoordinatoren und Hochschulkoordinatorinnen an die NA DAAD gesendet werden.

Übersicht zur finanziellen Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen nach Projektjahren (Aufstockungsbetrag, Realkosten)

Projekt 2022 Realkosten Aufstockungsbetrag (Top up)
Förderlinie KA131 und KA 171 KA131 und KA 171
Mobilitätsaktivität Studierenden- und Personalmobilität Studierendenmobilität
Zielgruppe Teilnehmende mit
 
  • Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder
  • nachgewiesener Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  • chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  • mit Kind/ern
Teilnehmende mit
 
  • Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder
  • nachgewiesener Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  • chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  •  mit Kind/ern
sowie
  • Erwerbstätige Studierende
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker
Zuschuss i.d.R. max 15.000 EUR/Semester und 30.000EUR/Jahr
  • 250 EUR/Monat
  • 100 EUR/5-14 Tage
  • 150 EUR/15-30 Tage

Projekt 2023 Realkosten Aufstockungsbetrag (Top up)
Förderlinie KA131 und KA 171 KA131 und KA 171
Mobilitätsaktivität Studierenden- und Personalmobilität Studierendenmobilität
Zielgruppe Teilnehmende mit
 
  • Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder
  • nachgewiesener Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  • chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  • mit Kind/ern
Teilnehmende mit
 
  • Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder
  • nachgewiesener Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  • chronischer Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
  • mit Kind/ern
sowie
  • Erwerbstätige Studierende
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker
  • Optional: Incoming-Studierende mit ökonomischen Hürden (KA171)
Zuschuss i.d.R. max 15.000 EUR/Semester und 30.000EUR/Jahr
  • 250 EUR/Monat
  • 100 EUR/5-14 Tage
  • 150 EUR/15-30 Tage

*Hochschulen haben optional die Möglichkeit, im Projekt 2021, erwerbstätige Studierende und/ oder Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus ab dem Wintersemester 2022/23 mit dem Aufstockungsbetrag zu fördern.

Kontakt

Foto von Petra Podlech

Petra Podlech

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