Soziale Teilhabe – Die Umsetzung im Hochschulbereich
Soziale Teilhabe und Diversität sind Leitthemen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Mit einer Vielzahl an Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen will das Programm einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in allen Bildungsbereichen leisten.
Die Möglichkeiten im Programm sowie die strategische Ausrichtung weiterer Maßnahmen zur Steigerung von Inklusion und Vielfalt im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Inklusionsstrategie der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit für alle Programmaktionen dargestellt.
1. Politischer Hintergrund
Als Grundlage für die Umsetzung sozialer Inklusion dient die Definition europäischer Werte in Artikel 2 im Vertrag über die Europäische Union:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
Die Stärkung sozialer Inklusion als ein Kernanliegen der EU geht insbesondere aus der Europäischen Säule sozialer Rechte von 2017 hervor. In dieser wird die allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen als der erste Grundsatz von zwanzig aufgeführt und es wird unterstrichen, dass jede Person „das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form“ hat, mit dem Ziel „vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergange auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen“. Die Grundsätze der Säule wurden auf dem Gipfeltreffen in Göteborg 2017 proklamiert (Mitteilung zur Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur der Europäischen Kommission). Mit dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte aus dem Jahr 2021 werden die Wichtigkeit der Umsetzung und die Einhaltung der EU-Kernziele bis 2030 bekräftigt.
Weiterführende Informationen zu der strategischen und politischen Ausrichtung der europäischen Bildungszusammenarbeit finden Sie hier. Mit Initiativen und Stellungnahmen setzt sich auch der DAAD wiederholt für die akademischen Grundwerte ein. So nimmt das Thema in den Aktivitäten des bologna hub einen zentralen Platz ein. Weitere Informationen finden Sie hier.
2. Nationale Agentur im DAAD
Die NA DAAD begleitet den Prozess auf unterschiedlichen Ebenen.
Zur direkten Unterstützung von Hochschulen werden in verschiedenen Formaten Beratungs- und Austauschmöglichkeiten angeboten sowie Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, welche das Bewusstsein für Unterstützungsmechanismen schärfen und die Vernetzung sowie den Erfahrungsaustausch untereinander und mit Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern fördern.
In unterschiedlichen Arbeitsgruppen und im stetigen Dialog mit Hochschulen, Vertreterinnen und Vertretern anderer nationaler Agenturen, der Europäischen Kommission, nationalen Behörden und Interessensverbänden engagiert sich die Nationale Agentur darüber hinaus für eine gewinnbringende und praktikable Umsetzung sowie für die stetige Weiterentwicklung von Maßnahmen.
In der nationalen Erasmus+ Inklusionsstrategie haben wir für Sie die programmseitigen Vorgaben und Möglichkeiten, die Zielsetzungen der NA DAAD sowie die bisher umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Teilhabe in Erasmus+ zusammenfasst.
Über die Bildung von Synergien mit anderen Programmen werden zudem ergänzende Angebote geschaffen
3. Hochschulen
Mit der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verpflichten sich Hochschulen, für alle Teilnehmenden, im Besonderen jenen mit geringeren Chancen („fewer opportunities“), einen gleichberechtigten Zugang zum Programm zu gewährleisten. Über den Ausbau von Zielgruppenansprache und Informationsangeboten, die Auswahl und Unterstützung von Teilnehmenden, sowie die systematische Vernetzung und die Einrichtung von Mobilitätsfenstern bzw. Umsetzung neuer Mobilitätsformate setzen Hochschulen die Vorgaben des Programms um. Neben den Unterstützungsangeboten der Nationalen Agentur erhalten Hochschulen zudem programmseitig zusätzliche finanzielle Organisatorische Unterstützung für die Umsetzung von Mobilitäten.
Eine Übersicht über die Möglichkeiten zur Förderung der Teilhabe bisher weniger repräsentierter Gruppen am Erasmus+ Programm und wie Hochschulen Erasmus+ strategisch nutzen können, haben wir für Sie in einem Infosheet zusammengestellt.
Hochschulen haben außerdem die Möglichkeit, sich auf der Inclusive Mobility Website (direkter Link https://inclusivemobility.eu) zu registrieren. Auf der Website befinden sich zahlreiche Informationen zum Thema Inklusion in Verbindung mit Auslandsaufenthalten.
4. Einzelpersonen
Durch den Abbau potenzieller Hürden sollen die Zugangsbedingungen für Auslandsaufenthalte für Teilnehmende verbessert werden. Hierzu sind konkrete Maßnahmen eingeführt worden, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen.
Eine Übersicht über die Möglichkeiten des Programms haben wir für Sie nachfolgend sowie in einem kurzen Infosheet zusammengestellt.
a) Finanzielle Maßnahmen: finanzielle Zusatzförderung für Studierende und Hochschulmitarbeitende
Je nach Förderlinie, Projekt und Mobilitätsart besteht für Teilnehmende mit geringeren Chancen die Möglichkeit einer finanzielle Zusatzförderung über monatliche Aufstockungsbeträge, Reisekostenzuschüsse oder Realkosten für Aufenthalt und vorbereitende Reisen.
Zielgruppen:
- Studierende und Hochschulmitarbeitende mit einer Behinderung chronischer Erkrankung
- Studierende und Hochschulmitarbeitende, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
- erwerbstätige Studierende
b) Mobilitätsformate
Durch vereinfachte Zugänge zum Programm sollen weitere Studierendengruppen mobilisiert werden. Hierfür wurden kürzere Mindestaufenthaltsdauern und neue Fördermodule, wie die Kurzzeit-Doktorandenmoblität und „Blended-Formate“, eine Kombination aus kurzem Auslandsaufenthalt mit virtueller Phase, eingeführt. Diese sollen Studierenden, die aus unterschiedlichen Gründen nicht für einen längeren Zeitraum ins Ausland gehen können, eine Teilnahme am Erasmus+ Programm ermöglichen.
c) Unterstützung
Teilnehmende werden in allen Phasen der Mobilität von den Kontaktpersonen ihrer Hochschule unterstützt. Dies betrifft die Information zum Auslandsstudium vor der Mobilität, Hilfestellung bei der Beantragung und Abrechnung von finanzieller Zusatzförderung sowie die Unterstützung bei der Planung und Durchführung einer Mobilität. Einige Hochschulen verfügen darüber hinaus über weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote beispielsweise in Form von Gleichstellungsbüros, Familienbüros oder Kontaktstellen zum Studieren mit Handicap.
d) Erfahrungsberichte
Welche Erfahrungen Teilnehmende mit geringeren Chancen während ihres Erasmus+ Aufenthaltes gemacht haben, vor welchen Herausforderungen sie standen und wie sie diese bewältigt haben und welche Erinnerungen sie mitnehmen, können Sie in unseren Praxisbeispielen von ehemaligen Geförderten erfahren.
5. Projekte
Mit Erasmus+ sollen Chancengerechtigkeit, Inklusion und Vielfalt über alle Förderlinien hinweg gefördert werden. Im Mittelpunkt stehen die Organisationen und Menschen mit geringeren Chancen selbst. Vor diesem Hintergrund sollen Organisationen ihre Projekte und Aktivitäten mit einem inklusiven Ansatz konzipieren und sie so einem breiten Spektrum von Teilnehmenden zugänglich machen.
In der Projektförderung sollen die Prinzipien der Teilhabe und Chancengerechtigkeit verstärkt Beachtung finden. Dies reicht von der Auswahl und Schulung der Begutachtenden über die gezielte Auswahl von Projekten mit Inklusionsbezug bis hin zum Monitoring der Projekte durch die Nationale Agentur.
Eine Förderlinie, bei der die Förderung sozialer Inklusion im Fokus steht, sind die Projekte Sozialer Inklusion unter der Erasmus+ Leitaktion 3: Politikunterstützung. Projektbeispiele der Förderlinie mit deutscher Beteiligung finden Sie hier auf unserer Webseite und auf der Erasmus+ Project Results Platform.
6. Weiterführende Informationen
- Bei Fragen zur Mobilität von Einzelpersonen und zur finanziellen Zusatzförderung: Erasmus+ Leitaktion 1 Förderung von Einzelpersonen
- Bei Fragen zu Projekten mit Inklusionsbezug: Erasmus+ Leitaktion 2 Förderung von Hochschulkooperationen
- Bei Fragen zu Projekten Sozialer Inklusion: Erasmus+ Leitaktion 3 Politikunterstützung
7. Externe Webseiten
- Beschluss zur Festlegung eines Rahmens für Inklusionsmaßnahmen für die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps 2021-2027
- Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps
- Erasmus+ Programmleitfaden
- Erasmus+: Europaparlament hinterfragt in einer Pressemitteilung Wirkung der neuen Inklusionsmaßnahmen
- Data collection and analysis of Erasmus+ projects - Focus on inclusion in education: final report
Weitere Informationen
- Handlungsempfehlungen [PDF, 364.29kb]
- Recommendations for action [PDF, 187.72kb]
- Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzförderung (Aufstockungsbetrag und Realkosten) für Teilnehmende mit geringeren Chancen für die Projekte KA131/ KA171 im Aufruf 2022
- Erasmus+ Inklusionsstrategie der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit [PDF, 708.11kb]
- Inklusion und Vielfalt: Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte in Erasmus+ [PDF, 325.71kb]
- Inklusion und Vielfalt: Mit Erasmus+ die Internationalisierung Ihrer Hochschule stärken [PDF, 323.09kb]
- Erasmus+ Flyer Inklusion und Vielfalt [PDF, 288.34kb]
- Erasmus+ Flyer Inclusion and Diversity
- DIVERSITÄT DURCH AUSTAUSCH: Wie wir Chancengerechtigkeit im internationalen Austausch stärken [PDF, 512 KB]