Projekte Sozialer Inklusion

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die untenstehenden Informationen aus den Erfahrungswerten der vergangenen Programmgeneration (2014-2020) ergeben. Mit Veröffentlichung der ersten Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen in den jeweiligen Förderlinien kann es daher zu Abweichungen und Änderungen kommen. Die Webseite wird in diesen Fällen so schnell wie möglich aktualisiert.
Der politische Hintergrund der Förderlinie
Unter dieser Förderlinie der Erasmus+ Politikunterstützung wird die soziale Inklusion durch Projekte in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Erwachsenenbildung gefördert.
Die Projektaufrufe werden jährlich veröffentlicht und stehen in Einklang mit einer Reihe politischer Kommuniqués der Europäischen Union in den letzten Jahren. Als Grundlage für die Umsetzung sozialer Inklusion dient die Definition europäischer Werte in Artikel 2 im Vertrag über die Europäische Union:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
Die Stärkung sozialer Inklusion als ein Kernanliegen der EU geht insbesondere aus der „europäischen Säule sozialer Rechte“ hervor. Das Dokument unterstreicht, dass jeder „das Recht auf qualitativ hochwertige und inklusive Bildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen (…)“ hat, mit dem Ziel „sich voll an der Gesellschaft zu beteiligen und den Übergang auf den Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen“.
Gleichermaßen legt auch die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zur „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ auf dem Gipfeltreffen in Göteborg 2017 den Fokus auf soziale Inklusion: „Eine hochwertige und inklusive Bildung von Kindheit an legt die Grundlagen für sozialen Zusammenhalt, soziale Mobilität und eine gerechte Gesellschaft“.
Soziale Inklusion wird folglich als wesentliches Instrument zur Erreichung eines übergeordneten Ziels verstanden: Bildung soll europäische Werte stärken und somit den zukünftigen inneren Frieden Europas sichern, indem sie soziale Inklusion und Integration fördert. Die Ausbildung junger Menschen zu aktiven Bürgern, die Stärkung politischer Bildung sowie die Vermittlung von europäischen Werten zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und einem Zugehörigkeitsgefühl sind Bestandteil der aktuellen Agenden.
Weitere Papiere, in denen das Thema soziale Inklusion aufgegriffen wird, sind die Pariser Erklärung und die aktualisierte Fassung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, beide aus dem Jahr 2015.
Im Jahr 2018 wurde die „Empfehlung des Rates über gemeinsame Werte, inklusive Bildung und die europäische Dimension von Unterricht und Lehre“ ausgearbeitet und steht ebenfalls in einer Linie mit der Pariser Erklärung von 2015: sie zielt darauf ab, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und einen Beitrag zur Bekämpfung von Populismus, Fremdenfeindlichkeit, spalterischem Nationalismus und der Zunahme von manipulativ verbreiteten, vorgetäuschten Nachrichten zu leisten.
Der EU-Aktionsplan für Integration und Inklusion, der im Jahr 2020 veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, die Mitgliedstaaten bei der Integration und Inklusion von Migranten zu unterstützen und konzentriert sich auf die allgemeine und berufliche Bildung sowohl von regulären Migranten als auch von EU-Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund.
Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte 2021 wird die allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen als der erste Grundsatz von zwanzig aufgeführt: „Jede Person hat das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen“. Überdies bezieht sich eine der drei Zielvorgaben der EU für 2030 auf den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. So sollen jährlich mindestens 60% aller Erwachsenen an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Darüber hinaus sollen mindestens 80% der 16- bis 74-Jährigen über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, die „eine Voraussetzung für die Eingliederung und Teilnahme am Arbeitsmarkt und an der Gesellschaft in einem digitaleren Europa“ darstellen. Gleichzeitig soll der Anteil der frühen Schulabgänger weiter reduziert und die Teilnahme an der Sekundarstufe II erhöht werden.
Unter Berücksichtigung der beschriebenen Themenschwerpunktsetzung, sollen Projekte der Förderlinie Projekte Sozialer Inklusion einen Beitrag zur Erreichung der ausgegebenen Ziele erbringen.
Was sind die Schwerpunkte?
Je nach Aufruf werden unter dieser Förderlinie unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Im Jahr 2019 lag das Hauptaugenmerk auf der Verbreitung und Ausweitung bewährter Vorgehensweisen für integratives Lernen sowie auf der Entwicklung und Umsetzung innovativer Methoden und Verfahren zur Förderung von integrativem Lernen und von gemeinsamen Werten.
Der letzte Aufruf unterteilte sich in die Bereiche der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Erwachsenenbildung, welchen jeweils unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und budgetäre Ausstattungen zugrunde liegen. Die Aufrufe werden jährlich auf dem Funding and Tenders Portal veröffentlicht.
Alle Informationen beziehen sich auf den Bereich zur allgemeinen und beruflichen Bildung. Für Fragen zur Erwachsenenbildung steht Ihnen die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung zur Verfügung.
Ausschreibung
Aufrufe dieser Förderlinie werden in der Regel jedes Jahr veröffentlicht.
Budget
Die budgetäre Ausstattung unter dieser Förderlinie ist je nach Aufruf unterschiedlich und kann variieren. Bei bisherigen Aufrufen lag die maximale Fördersumme pro Projekt bei 500.000 Euro bei einer prozentual eingeschränkten EU-Förderung (80% oder 90%). Eine Kofinanzierung ist somit erforderlich.
Laufzeit
Die Projektdauer muss entweder 24 oder 36 Monate betragen.
Welche Länder können teilnehmen?
- die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
- Island, Liechtenstein, Norwegen
- Türkei, Nordmazedonien, Serbien
Welche Projekte können gefördert werden?
Die förderfähigen Aktivitäten sind sehr vielfältig, können unterschiedlichster Art sein und variieren je nach Aufruf; eine Auflistung finden Sie in den jeweiligen Aufrufen.
In der Rubrik Beispiele aus der Praxis finden Sie Details zu erfolgreich bewilligten Projekten vergangener Projektausschreibungen. Zudem bietet die Erasmus+ Project Results Platform eine Auflistung mit Projektkurzbeschreibungen aller bewilligter Projekte vergangener Aufrufe.
Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?
Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Alle Anträge werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) auf formale Förderfähigkeit geprüft. Formal gültige Anträge werden anschließend von unabhängigen Gutachern qualitativ bewertet und die Förderentscheidung auf Basis der Expertenbewertung der Europäischen Kommission getroffen. Alle Antragstellende werden von der EACEA über die Ergebnisse bei positiver und negativer Bewertung informiert. Der Zeitraum der Prüfung und Rückmeldung ist je nach Projektaufruf unterschiedlich. Bitte beachten Sie hierzu die jeweilige Ausschreibung.
Die vier Auswahlkriterien
- Relevanz des Projekts
- Qualität der Projektkonzeption und -umsetzung
- Qualität der Partnerschaft und Kooperationsvereinbarung
- Wirkungsgrad, Verbreitung und Nachhaltigkeit
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
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