Kapazitätsaufbauprojekte
Wer kann teilnehmen?
Anträge können von Hochschulen oder von Vereinigungen, Organisationen und Netzen von Hochschuleinrichtungen gestellt werden. Strukturprojekte können auch von nationalen oder internationalen Rektoren-, Dozenten-, oder Studierendenorganisationen gestellt werden.
Ein Konsortium besteht aus:
- mindestens zwei Hochschulen aus zwei verschiedenen Programmländern
- bei einem Partnerland: mindestens drei Hochschulen aus dem Partnerland
- bei mehreren Partnerländern: mindestens je zwei Hochschulen aus den Partnerländern
- insgesamt darf die Anzahl der Hochschulen aus Partnerländern nicht geringer sein als die Anzahl der Hochschulen aus Programmländern
- bei Strukturprojekten müssen die (Bildungs)ministerien der beteiligten Partnerländer Teil des Konsortiums sein
- ggf. weiteren Partnern (z.B. NGOs, Unternehmen, staatliche Akteure, etc.)
Zusätzlich können assoziierte Partner und internationale Organisationen am Projekt teilnehmen (jeweils auf Eigenkostenbasis als nicht-förderfähige Partner).
Was benötige ich, um teilzunehmen?
- ECAS-Konto
- PIC (Personal Identification Code)
Der PIC wird für die Gesamtdauer des Erasmus+ Programms (2014-2020) einmalig an jede teilnehmende Institution vergeben. Deshalb verfügt der Großteil der Hochschulen bereits über diesen PIC. Falls Ihre Einrichtung noch keinen PIC besitzt, können Sie diesen über das Teilnehmerportal (URF) der EU-Kommission beantragen. Hierzu werden Sie aufgefordert, einen Nachweis des Rechtsstatus Ihrer Einrichtung (Legal Entity Form) im Teilnehmerportal der Europäischen Kommission hochzuladen.
Zusätzliche Voraussetzung für Hochschulen:
Hochschuleinrichtungen in einem Programmland müssen über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Beteiligte Hochschuleinrichtungen aus Partnerländern benötigen diese nicht. Des Weiteren muss Ihre Institution Teil eines förderfähigen Konsortiums sein.
Welche Länder können teilnehmen?
Grundsätzlich können sowohl Programm- als auch Partnerländer an Kapazitätsaufbauprojekten teilnehmen. Dabei darf die Anzahl der Hochschulen aus Partnerländern nicht geringer sein als die Anzahl der Hochschulen aus Programmländern.
Regionale Besonderheiten der Konsortiumsstruktur:
- Lateinamerika: Teilnahme von mindestens zwei Partnerländer erforderlich; Chile und Uruguay sind ab dem Call 2019 keine förderfähigen Partnerländer mehr. Organisationen aus diesen Ländern können nur als assoziierte Partner teilnehmen
- Syrien und Libyen: Hochschulen können nicht als Koordinator agieren
- Russland: ein Projektantrag mit Russland braucht mindestens die Teilnahme eines weiteren Partnerlandes, Hochschulen aus Russland können nicht als Koordinator agieren
- Ukraine: teilnehmen können nur Hochschulen, die durch das Ministerium für Bildung und Forschung in Kiew anerkannt sind
- Iran: drei Hochschulen aus dem Iran unterliegen Sanktionen der EU und können nicht an Erasmus+ teilnehmen
- Serbien zählt ab dem Call 2019 zu den Programmländern
Welche Projekte können gefördert werden?
Zwei Projektarten können beantragt werden:
- Gemeinsame Projekte zielen auf die Reform und Modernisierung auf institutioneller Ebene der Hochschulen in den Partnerländern durch
- die Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Lehrpläne
- die Modernisierung von Hochschulverwaltung und -management
- den Aufbau von Verbindungen zwischen den Hochschulen und relevanten sozioökonomischen Akteuren außerhalb
- Strukturprojekte erzielen Wirkungen auf der Ebene nationaler Hochschulsysteme in den Partnerländern durch
- die Modernisierung von Politiken, der Verwaltung und des Managements von Hochschulsystemen
- die Stärkung von Verbindungen zwischen Hochschulsystemen und ihrem sozioökonomischen Umfeld
Die (Bildungs-)Ministerien der beteiligten Partnerländer müssen an den Strukturprojekten als Partner beteiligt sein.
Prioritäten
Für beide Projektkategorien (Gemeinsame Projekte und Strukturprojekte) werden abhängig von den Partnerländern nationale und/oder regionale Prioritäten definiert. Die Prioritäten decken drei Bereiche ab: Fachbereiche für Curriculumentwicklung, Hochschulmanagement und -steuerung, Verbindungen Hochschule-Gesellschaft.
Antragsteller müssen im Antrag darstellen, welche Prioritäten das geplante Projekt adressiert. Für den aktuellen Aufruf sind die geltenden Prioritäten auf der Website der EACEA veröffentlicht.
Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?
Die in Brüssel eingegangenen Vorschläge werden zunächst von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragsteller, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden zwischen März und Mai des jeweiligen Jahres von jeweils zwei unabhängigen Gutachtern bewertet. Zu den Vorschlägen mit den höchsten Bewertungen werden anschließend die EU-Delegationen in den jeweiligen Partnerländern, gegebenenfalls die NEOs (Nationale Erasmus+ Büros) sowie relevante nationale Behörden in den Partnerländern konsultiert. Die abschließende Entscheidung wird von der EACEA auf Basis der Empfehlungen des Evaluationsausschusses getroffen. Alle Antragsteller sollen von der EACEA im Juli/August des jeweiligen Jahres über die Ergebnisse informiert werden.
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