Europäische Experimentelle Maßnahmen
Wer kann teilnehmen?
- Förderfähig sind Hochschuleinrichtungen sowie öffentliche und private Organisationen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind
- Das Projektkonsortium muss aus mind. 2 Hochschuleinrichtungen aus 2 förderfähigen Ländern bestehen (EU-Mitgliedstaaten und mit dem Erasmus+ Programm assoziierte Drittländer)
- Die Projektkoordination kann nur von Hochschuleinrichtungen mit einer gültigen Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) übernommen werden
Was benötige ich, um teilzunehmen?
- EU-Login Account (European Commission Authentication Service)
- PIC (Participant Identification Code)
Um einen PIC auf dem Funding and Tenders Portal beantragen zu können, benötigen Sie einen EU Login Account. Nach erfolgreicher Registrierung eines PIC, muss dieser von der Research Executive Agency in Brüssel validiert werden. Hierzu werden Sie aufgefordert, einen Nachweis des Rechtsstatus Ihrer Einrichtung (Legal Entity Form) im Funding and Tenders Portal der Europäischen Kommission hochzuladen.
Welche Länder können teilnehmen?
- die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Nordmazedonien, Serbien
Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?
Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Ein Bewertungsausschuss, der von unabhängigen externen Sachverständigen unterstützt wird, wird alle Anträge prüfen. Die Vorschläge werden zunächst auf formale Anforderungen geprüft. Vorschläge, die für förderfähig befunden werden, werden anhand der Auswahlkriterien bewertet und anschließend nach ihrer Punktzahl eingestuft. Alle Antragstellenden werden über das Ergebnis der Bewertung inklusive eines Bewertungsbogens informiert. Erfolgreiche Vorschläge erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. Die anderen Vorschläge werden auf eine Reserveliste gesetzt oder abgelehnt.
Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Relevanz (25%)
- Qualität (50%)
2.1 Projektkonzeption und -durchführung (25%)
2.2 Zusammensetzung des Projektteams und der Kooperationsvereinbarungen (25%) - Wirkung (25%)
Um in die engere Auswahl einer Förderungsmaßnahme zu kommen, muss der Projektantrag in seiner individuellen Bewertung insgesamt mindestens 70 Punkte und mindestens 13 Punkte pro Kriterium erreichen.
Zeitplan und Fristen
Veröffentlichung des Aufrufs | 15. Juni 2022 |
Antragsfrist | 6. Oktober 2022, 17 Uhr Brüsseler Zeit |
Begutachtung | Oktober 2022 – Januar 2023 |
Information über die Auswahlergebnisse | Oktober 2022 – Januar 2023 |
Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung | Februar bis März 2023 |
Unser Informations- und Beratungsangebot
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Über unseren E-Mail-Verteiler der Erasmus+ Politikunterstützung informieren wir regelmäßig über Aufrufe, Neuerungen und Veranstaltungen im Kontext der Erasmus+ Politikunterstützung (Europäische Experimentelle Maßnahmen und Civil Society Cooperation) sowie der Zukunftsorientierten Projekte. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Zudem möchten wir Sie gerne darauf hinweisen, dass die NA DAAD am 9. August 2022 ein Online-Seminar zu den Europäischen Experimentellen Maßnahmen angeboten hat. Weitere Informationen und die Präsentation sind auf der Veranstaltungsseite zu finden.
Am 28. Juni 2022 hat bereits ein Online-Seminar der Europäischen Kommission zum aktuellen Aufruf stattgefunden. Zu der Aufzeichnung gelangen Sie über folgenden Link.