Erasmus Mundus Joint Master Degrees
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen kann jede öffentliche oder private Organisation, die in einem Programm- oder Partnerland ansässig ist und die sich unmittelbar und aktiv an der Durchführung der EMJMD Studiengänge beteiligt. Beispiele sind:
- Hochschuleinrichtungen
- öffentliche oder private kleine, mittlere oder große Unternehmen (einschließlich gemeinwirtschaftliche Unternehmen)
- lokale, regionale oder nationale öffentliche Einrichtungen
- gemeinnützige Organisationen, Verbände, NROs
- Forschungseinrichtungen
Was benötige ich um teilzunehmen?
- ECAS-Konto
- PIC
Der PIC wird für die Gesamtdauer des Erasmus+ Programms (2014-2020) einmalig an jede teilnehmende Institution vergeben. Deshalb verfügt der Großteil der Hochschulen bereits über diesen PIC. Falls Ihre Einrichtung noch keinen PIC besitzt, können Sie diese über das Teilnehmerportal (URF) der EU-Kommission beantragen. Hierzu werden Sie aufgefordert, einen Nachweis des Rechtsstatus Ihrer Einrichtung (Legal Entity Form) im Teilnehmerportal der Europäischen Kommission hochzuladen.
Zusätzliche Voraussetzung für Hochschulen:
Hochschuleinrichtungen in einem Programmland müssen über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Beteiligte Hochschuleinrichtungen aus Partnerländern benötigen keine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung.
Des Weiteren muss Ihre Institution Teil eines Konsortiums sein, das aus mindestens drei Hochschulen aus drei verschiedenen Programmländern besteht. Eine dieser Hochschulen stellt im Namen des Konsortiums den Antrag.
Welche Länder können teilnehmen?
Es können Institutionen aus Programm- und Partnerländern teilnehmen. Die antragstellende Einrichtung muss aus einem Programmland kommen. Ein Konsortium besteht aus mindestens drei Hochschulen aus unterschiedlichen Programmländern. Weitere Partner aus Programm- oder Partnerländern können hinzukommen.
Welche Projekte können gefördert werden?
Die EMJMDs stehen allen Fachbereichen offen. Die Ergebnisse der letzten Antragsrunden finden Sie nachfolgend. Eine Beschreibung der EMJMDs finden auch im EMJMD Catalogue und in der Erasmus+ Project Results Plattform.
Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?
Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Die Anträge werden zunächst von der EACEA auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragsteller, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden anschließend von jeweils drei unabhängigen Gutachtern qualitativ bewertet. Die Förderentscheidung wird auf Basis der Expertenbewertung von der Europäischen Kommission getroffen. Alle Antragsteller werden von der EACEA im Juli/August des jeweiligen Jahres über die Ergebnisse informiert.
Die vier Auswahlkriterien und ihre Gewichtung werden im jährlichen Erasmus+ Programme Guide dargelegt:
- Relevanz des Projekts
- Qualität der Projektkonzeption und -durchführung
- Qualität des Projektteams
- Wirkung und Verbreitung
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Lassen Sie sich bei Fragen gerne von uns beraten. Hierzu senden Sie uns bitte eine E-Mail.