Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups) in der Mobilität von Einzelpersonen (KA131)
Im Nachfolgenden finden Sie die Förderraten und Aufstockungsbeträge (top-ups).
Förderraten für die Mobilität
Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum
Aufruf 2022 und 2023
Ländergruppe | Zielland | Förderraten im Aufruf 2022 und 2023 |
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Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten |
Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) |
600 EUR / Monat |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten |
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat), diese Region entspricht im Projekt 2021 noch Region 5. |
540 EUR / Monat |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten |
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 490 EUR / Monat |
Aufruf 2024
Ländergruppe | Zielland | Förderbetrag für Studierende je Monat |
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Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) |
600 EUR |
Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 EUR |
Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | |
- | Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 | 700 EUR |
Aufstockungsbeträge (top-ups) | |
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für Praktika-Aufenthalte: | 150 EUR / Monat |
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: | 250 EUR / Monat |
für nachhaltiges Reisen: | 50 EUR einmalig (Aufruf 2022 und 2023) |
Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung (Stückkosten für Aufenthaltstage)
Aufruf 2022 und 2023
Zielland | Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität | Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15.-60. Tag der Aktivität |
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Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 EUR / Tag | 126 EUR |
Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien | 160 EUR / Tag | 112 EUR |
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 140 EUR / Tag | 98 EUR |
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 | 180 EUR / Tag | 126 EUR |
Aufruf 2024
Zielland | Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität | Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15. – 60. Tag der Aktivität |
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Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) |
180 EUR | 126 EUR |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 160 EUR | 112 EUR |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 EUR | 98 EUR |
Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12 | 190 EUR | 133 EUR |
Reisekosten für Hin- und Rückfahrt
Aufruf 2022 und 2023
KA131 und KA131 International:
alle ST-Mobilitäten
KA131 und KA131 International:
SM-Mobilitäten mit fewer opportunities bei einer short-term (Blended)-Mobilität
KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
SM-Mobiltäten mit fewer opportunities
KA131 International (abgesehen von den Regionen 5 und 14 – Call 2021 bzw. 13 und 14 – Call 2022):
alle SM-Mobilitäten sofern sich Hochschule dafür entscheidet
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 KM | 23 EUR | - |
100 und 499 KM | 180 EUR | 210 EUR |
500 und 1999 KM | 275 EUR | 320 EUR |
2000 und 2999 KM | 360 EUR | 410 EUR |
3000 und 3999 KM | 530 EUR | 610 EUR |
4000 und 7999 KM | 820 EUR | - |
8000 KM oder mehr | 1.500 EUR | - |
Aufruf 2024
Welche Personengruppen erhalten eine Fahrkostenpauschale? | ||
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Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Welche Personengruppen erhalten KEINE Fahrkostenpauschale? | ||
KA131 (Programmländer und Regionen 13 und 14) Studierende, die an einer innereuropäischen long-term Mobilität teilnehmen erhalten KEINE Fahrtkostenpauschale |
Förderraten für die internationale Mobilität (KA131 international)
Studierendenmobilität zum Auslandsstudium und -praktikum
Mobilitätsrichtung | Wieviel? | Mögliche Aufstockungsbeträge (top-ups) |
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Outgoing-Studierende in Partnerländern 1 bis 12 |
700 EUR / Monat |
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Förderraten für blended short-term mobilities
Förderraten für blended short-term mobilities
Studierende, Graduierte und Doktoranden, die im Rahmen einer Studierendenmobilität gefördert werden.
Mobilitätsdauer | Wieviel? | Mögliche Aufstockungsbeträge (top-ups) |
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Tag 1-14 | Im Aufruf 2022: 70 EUR / Tag Im Aufruf 2023 und 2024: 79 EUR / Tag |
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 100 EUR einmalig |
Tag 15-30 | Im Aufruf 2022 50 EUR / Tag Im Aufruf 2023 und 2024: 56 EUR / Tag |
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen*: 150 EUR einmalig |
für nachhaltiges Reisen: |
Der zusätzliche Betrag für Praktika in Höhe von 150 EUR gilt in diesem Fall nicht.
Blended Intensive Programmes (BIPs)
Die Förderraten für die physische Mobilitätsphase eines BIPs erhalten Geförderten von der jeweiligen entsendenden Hochschule.
An einem BIP können nur lernende Teilnehmende (SMS- und STT-Mobilitäten) im Rahmen von einer short-term Blended-Mobilität gefördert werden. Die koordinierende Hochschule beantragt Hochschulen Mittel für die Organisation und Durchführung des BIP (BIP-OS-Mittel). Diese werden für minimal 15 (ab dem Aufruf 2024 minimal 10) und max. 20 Teilnehmende gezahlt und liegen bei 400 Euro pro Teilnehmenden.
Finanzielle Zusatzförderung über Realkostenantrag
Teilnehmende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung zusätzlich entstehender Kosten während der Auslandsmobilität von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester /30.000 EUR pro Studienjahr zu beantragen:
- Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr
- oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
- oder einer chronischen Erkrankung (körperlich oder psychisch).
Sowie
- Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen
Aufstockungsbeträge (top-ups) für Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen
Studierende mit geringeren Chancen erhalten 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat.
Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Reisen
Studierende, Graduierte und Hochschulpersonal können unterschiedliche Fördermaßnahmen für nachhaltiges Reisen erhalten. Eine Darstellung der Fördermaßnahmen finden Sie unserer Webseite Fördermöglichkeiten für green travel.
Organisatorische Unterstützung
Für die Organisation von Mobilitäten erhalten Hochschulen bis zur 100sten Mobilität: 400 Euro und ab der 101sten Mobilität: 230 Euro.