Erasmus+ Cooperation Partnerships (KA220)
Für Kooperations- und Partnerschaftsprojekte in Erasmus+ stehen Zusammenarbeit und Austausch guter Praxis im Vordergrund. Die Erasmus+ Cooperation Partnerships bieten deutschen Hochschulen und anderen Organisationen die Möglichkeit, bildungsbereichsübergreifend ihre Internationalisierungsvorhaben voranzutreiben.
Cooperation Partnerships #kurzerklärt
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Was wird gefördert?
Die Erasmus+ Cooperation Partnerships fördern die strukturierte Zusammenarbeit von mindestens drei Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittländern, zur Unterstützung ihrer Internationalisierungsaktivitäten in verschiedenen Bildungssektoren.
Budget
Antragsteller können je nach den beabsichtigten Aktivitäten und angestrebten Ergebnissen aus drei möglichen festen Pauschalbeträgen wählen: 120.000 EUR, 250.000 EUR und 400.000 EUR. Diese stellen den Gesamtbetrag der Finanzhilfe für das Projekt dar.
Laufzeit
Unabhängig von der Fördersumme können Projekte mit einer Dauer von mindestens 12 bis maximal 36 Monaten beantragt werden. Die Projektlaufzeit muss bereits bei der Beantragung festgelegt werden. Eine nachträgliche Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen innerhalb des EU-Förderzeitraums und ausschließlich kostenneutral möglich.
Wer ist antragsberechtigt?
Jede teilnehmende Organisation in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland. Organisationen, die in Deutschland ansässig sind, stellen den Antrag in Deutschland.
Welche Länder können teilnehmen?
Cooperation Partnerships zielen auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Organisationen aus EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten ab. Darüber hinaus können auch Partner aus sogenannten nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer im Projekt teilnehmen, jedoch nicht als Antragsteller. Dabei gilt als Voraussetzung, dass ihre Teilnahme einen deutlich sichtbaren inhaltlichen Mehrwert für ein Projekt darstellt.
Cooperation Partnerships sind multinational und umfassen mindestens drei Organisationen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder mit dem Programm assoziierten Drittstaaten. Alle am Projekt beteiligten Organisationen müssen bei der Beantragung angegeben werden. Es gibt keine maximale Anzahl an Partnern. Weitere assoziierte Partnerorganisationen können in Projekten eingebunden werden, erhalten jedoch keine Fördermittel.
Seit dem Aufruf 2023 gibt es außerdem die zusätzliche sektorspezifische Priorität „Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei der Zusammenarbeit mit ihren ukrainischen Partnerhochschulen als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine“. Mehr Informationen dazu und zu weiteren Fördermöglichkeiten für Projekte mit der Ukraine finden Sie in diesem Factsheet.
Welche Arten von Projekten können gefördert werden?
Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Vorhaben realisiert werden, die mindestens eine der folgenden horizontalen Prioritäten oder sektorspezifischen Prioritäten für den Hochschulbereich adressieren:
- Horizontale Prioritäten:
- Hochschulsektorspezifische Prioritäten:
- Förderung vernetzter Hochschulsysteme
- Förderung einer innovativen Lern- und Lehrpraxis
- Entwicklung der MINT/MINKT-Fächer in der Hochschulbildung, insbesondere Beteiligung von Frauen im MINT-Bereich
- Belohnung von Exzellenz beim Lernen, in der Lehre und bei der Kompetenzentwicklung
- Unterstützung der digitalen und grünen Fähigkeiten des Hochschulwesens
- Aufbau inklusiver Hochschulsysteme
- Förderung von Innovation und unternehmerischen Fähigkeiten der Studierenden
-
Unterstützung von Hochschuleinrichtungen bei ihrer Zusammenarbeit mit ukrainischen Partnern als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine
Welche Aktivitäten sind förderbar?
Im Rahmen von Cooperation Partnerships können Aktivitäten in Form von Arbeitspaketen gefördert werden, die das Erreichen der Projektziele gewährleisten, wie zum Beispiel:
- Projektmanagement und -durchführung inklusive Planung und Vorbereitung des Projekts, administrative Koordination und Qualitätssicherung, virtuelle Treffen, Erstellung von Kommunikationsmaterial und Veranstaltungsvor- und Nachbereitung (bis zu 20% des Gesamtbudgets)
- Umsetzungsaktivitäten wie länderübergreifende Projekttreffen zur Vernetzung und zum Austausch von Best-Practice-Lösungen, Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten und die gemeinsame Erarbeitung von Projektergebnissen
- Aktivitäten und Teilnahme an Veranstaltungen, die zur Verbreitung der Projektergebnisse beitragen
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
Unser Informations- und Beratungsangebot
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über das neue Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Nutzen Sie bitte auch unsere Informationsveranstaltungen und Online-Seminare zur Beantragung der Cooperation Partnerships. Veranstaltungen, Termine und Informationen zur Anmeldung geben wir rechtzeitig über unsere Internetseite, Newsletter und E-Mail-Verteiler bekannt. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
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Im Rahmen der Vorbereitungsreisen können Sie eine finanzielle Unterstützung bei der Planung des Projektes erhalten, um direkt mit den Projektpartnern kommunizieren zu können.