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Die Beantragung von Cooperation Partnerships

Drei Studierende unterhalten sich im ersten Stock ihrer Hochschule über die Erasmus+ Strategische Partnerschaften (KA203).
Oliver Reetz/DAAD

Relevante Informationen zu den Cooperation Partnerships finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die „Small-scale Partnerships“ NICHT für den Hochschulbereich beantragbar sind.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Organisationen, die in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittland ansässig sind. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Für alle Partnerorganisationen, die sich an einem Projekt beteiligen, stellt die koordinierende Organisation einen gemeinsamen Antrag bei ihrer zuständigen Nationalen Agentur.

Bitte beachten Sie auch, dass antragstellende Organisationen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist rechtmäßig gegründet worden sein müssen.

Wer kann sich als Partner an einem Projekt beteiligen?

Partnerorganisationen müssen ihren Hauptsitz entweder in einem EU-Mitgliedstaat bzw. einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittland, oder in einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland aus einer der Regionen 1, 2 oder 3 haben. Zum Abgleich betrachten Sie bitte die offizielle Liste der förderfähigen Länder in Teil A des Programmleitfadens.

Wann kann ich einen Antrag einreichen?

Die Beantragung bei der NA DAAD ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die nächste Antragsfrist für die Cooperation Partnerships ist der 05.03.2025 um 12:00 Uhr (Brüsseler Zeit).

Bitte beachten Sie, dass europäische NGOs ihren Antrag nicht bei der NA DAAD, sondern direkt bei der Europäischen Kommission in Brüssel stellen müssen.

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Der Projektantrag muss mithilfe eines Online-Antragsformulars eingereicht werden. Um eine Förderung zu beantragen, gehen Sie bitte so vor:
Melden Sie zunächst Ihre Organisation im EU-Antragsportal an, um eine sogenannte „Organisation Identification“ (OID) zu erhalten. Ist Ihre Organisation dort bereits registriert, entfällt dieser Schritt und Sie verwenden bei der Antragstellung die bereits vorhandene OID.
Bitte lesen Sie die relevanten Teile des Erasmus+ Programme Guides 2024 gründlich.
Füllen Sie das gültige Online-Antragsformular im Antragsportal der EU-Kommission aus. Im Portal finden Sie alle Hinweise zur Handhabung des Formulars. Um das Antragsformular auszufüllen, benötigen Sie einen persönlichen EU-Login.

Wo reiche ich einen Antrag ein?

Sie reichen den Projektantrag Ihrer Organisation online und fristgerecht über das  EU-Antragsportal bei der Nationalen Agentur des Landes ein, in dem Ihre Organisation ansässig ist. Ein identisches Partnerkonsortium kann nur einen Antrag stellen und der Antrag darf nur bei einer Nationalen Agentur in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittland eingereicht werden.

Als koordinierende Hochschule oder andere Organisation, die in Deutschland ansässig ist und deren Antrag einen inhaltlichen Schwerpunkt in der Hochschulbildung hat, beantragen Sie Ihr Projekt bei der NA DAAD (DE01).
Liegt der inhaltliche Schwerpunkt Ihres Projekts in der beruflichen Bildung oder Erwachsenenbildung, beantragen Sie bei der NA BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung – DE02).
Organisationen, deren Projekt einen inhaltlichen Schwerpunkt in der Schulbildung hat, beantragen bei der NA PAD (Pädagogischer Austauschdienst – DE03).
Bei einem inhaltlichen Schwerpunkt im Bereich Jugendbildung beantragen Sie bei der NA Jugend für Europa (DE04).

Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular nachträglich nicht mehr auf eine der anderen Nationalen Agenturen umgeschrieben werden kann.

Was sind die Bestandteile eines vollständigen Antrags?

  • Das vollständig ausgefüllte Online-Antragsformular (Web Application Form), welches bis zum Ende der Antragsfrist an die EU-Kommission übermittelt werden muss. Um das Antragsformular auszufüllen, benötigen Sie einen persönlichen EU-Login.
  • Ehrenwörtliche Erklärung (Declaration of Honour): Die Unterschrift der rechtlichen Vertretung (Legal Representative) der koordinierenden Organisation ist erforderlich. Das Formular ist in der Web-Form enthalten: vor Versand des Projektantrags drucken, unterschreiben, scannen, hochladen und zusammen mit dem Antrag senden.
  • Partnerschaftsvereinbarung (Accession form for beneficiaries): Alle Partner des Projektkonsortiums müssen eine solche mit der koordinierenden Organisation schließen, um sich am Projekt beteiligen zu können. Das Formular ist in der Web-Form enthalten: vor Versand des Projektantrags drucken, unterschreiben, scannen, hochladen und entweder zusammen mit dem Antrag abschicken oder bis spätestens vor Vertragsausstellung direkt an die NA senden.
  • Proof of Financial Capacity: Wenn die beantragende Organisation keine öffentliche Einrichtung oder eine internationale Organisation ist, muss sie diesen Nachweis für Projektanträge mit einem Finanzvolumen von mehr als 60.000 € erbringen:

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten mit uns Ihre Projektidee besprechen? Gerne können Sie uns über unser Beratungsportal für Erasmus+ Kooperationsprojekte kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Nutzen Sie gerne auch unsere Informationsveranstaltungen und Online-Seminare zur Beantragung der Cooperation Partnerships.
Aktuelle Veranstaltungen, Termine und Informationen zur Anmeldung geben wir rechtzeitig über unsere Veranstaltungsseite, Newsletter und E-Mail-Verteiler bekannt. Zur Anmeldung für den Verteiler gelangen Sie hier.

Sie möchten vorab einen Vorbereitungsbesuch bei einem Ihrer potenziellen Projektpartner machen?
Im Rahmen der Vorbereitungsreisen können Sie eine finanzielle Unterstützung bei der Planung des Projektes erhalten, um direkt mit den Projektpartnern kommunizieren zu können.

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