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Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich

Zwei Hochschulmitarbeitende erarbeiten an einer Tafel ein Konzept für ein Erasmus+ Kapazitätsaufbauprojekt ihrer Hochschule.
Jan von Allwörden/DAAD

In zwei-, drei- oder vierjährigen Kapazitätsaufbauprojekten unterstützen europäische Hochschulen die Reform und Modernisierung von Hochschulen und Hochschulsystemen in mehr als 150 Drittländern weltweit.

Was wird gefördert?

Kapazitätsaufbauprojekte unterstützen die Relevanz, Qualität, Modernisierung und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung von Hochschulen und Hochschulsystemen in nicht am Programm assoziierten Drittländern im Hinblick auf sozioökonomischen Aufschwung, Wachstum und Wohlstand durch gemeinsame Projekte in folgenden Bereichen:

  • Qualität und Relevanz der Hochschulbildung
  • Modernisierung der Hochschulverwaltung und des Qualitätsmanagements in Hochschuleinrichtungen
  • Förderung von Innovation und Stärkung der Verbindung der Hochschulen mit dem Arbeitsmarkt und mit der Gesellschaft
  • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Studierenden
  • Inklusion
  • Strukturreformen

Welche Projekte können gefördert werden?

Die Förderlinie unterteilt sich in drei Projektbereiche:

Strand 1 – Förderung des Zugangs zur Zusammenarbeit in der Hochschulbildung:
Diese Projekte fördern Kooperationsprojekte mit weniger erfahrenen Hochschulen, kleineren Akteuren und Newcomern aus Drittstaaten mit dem Ziel

  • das Hochschulmanagement und die -verwaltung zu verbessern
  • die Qualität und Relevanz der Lehre zu sichern
  • Büros für internationale Beziehungen einzurichten oder auszubauen
  • den Zugang zur Hochschulbildung für Personen mit geringeren Chancen zu erhöhen

Strand 2 – Partnerschaften für den Wandel in der Hochschulbildung:
Diese größer angelegten Projekte fördern durch PeerLearning und den Austausch von Erfahrung und Guter Praxis

  • Innovation in der Hochschulbildung, um ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu erhöhen sowie
  • Reformen in den Hochschuleinrichtungen, damit diese zu Katalysatoren der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung werden

Strand 3 - Strukturreformprojekte:
In Strukturreformprojekten werden die Entwicklung von kohärenten und nachhaltigen Hochschulsystemen in Drittländern unterstützt,

  • mit dem Ziel, den sozioökonomischen Erfordernissen der Drittländer gerecht zu werden und eine wissensgestützte Wirtschaft zu fördern.

Weitere Elemente sind:

  • Mainstreaming und Upscaling erfolgreicher Ergebnisse
  • Schaffung von Synergien mit existierenden oder geplanten Förderprogrammen
  • Einbeziehung nationaler Behörden und Interessengruppen

Budget

Strand 1: 200.000-400.000 Euro
Strand 2: 400.000-800.000 Euro
Strand 3: 600.000-1 Mio. Euro

Gefördert werden Personalkosten, Reisekosten, Aufenthaltskosten, Ausstattungskosten (nur für Hochschulen aus nicht mit dem Erasmus+ Programm assoziierten Drittländern), Untervertragskosten sowie andere anfallende Kosten (z.B. für Verbreitung, Druck oder Übersetzung).

Zeitraum/Vertragsdauer

Strand 1: zwei oder drei Jahre
Strand 2: zwei oder drei Jahre
Strand 3: drei oder vier Jahre

Welche Länder können teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt an Erasmus+ Kapazitätsaufbauprojekten sind alle EU-Mitgliedstaaten und dem Erasmus+ Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Länder in den Regionen 1, 2 (ausgenommen Belarus) , 3, 5a, 6, 7a, 8a, 9, 10 und 11. (siehe Programmleitfaden, Abschnitt „förderfähige Länder“, Part A). Hochschulen aus diesen Ländern können sowohl als Koordinator als auch als Partner teilnehmen.
Regionale Besonderheiten der Konsortialstruktur:

  • Belarus: Institutionen aus Belarus (Region 2) können nicht an den Kapazitätsaufbauprojekten teilnehmen.
  • Westlicher Balkan (Region 1): Für Projekte in Strand 1 + 2 ist die Teilnahme von mindestens zwei Ländern aus der Region erforderlich.
  • Russland: Institutionen aus der Russischen Föderation (Region 4) können nicht an den Kapazitätsaufbauprojekten teilnehmen.
  • Lateinamerika (Region 10) und Karibik (Region 11): Für Projekte in Strand 1 + 2 ist die Teilnahme von mindestens zwei Ländern aus der Region erforderlich.
  • Syrien: Institutionen aus Syrien (Region 3) können nicht an Projekten in Strand 3 teilnehmen.

Bestimmte Hochschulen und Organisationen in Drittländern unterliegen EU-Sanktionen und dürfen keine Fördermittel erhalten. Auf der Internetseite der Europäischen Union finden Sie einen Link zur „Consolidated list of sanctions“ der EU. Sollten Sie eine Kooperation mit einer der dort aufgelisteten Hochschulen und/oder Organisationen planen, halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit der NA DAAD.

Strukturreformprojekte (Strand 3): Die (Bildungs-)Ministerien der beteiligten nicht mit dem Programm assoziierten Drittländer müssen an den Strukturprojekten als Partner beteiligt sein.

Prioritäten

Für die beiden Projektbereiche Strand 1 + 2 werden regionale Prioritäten definiert. Antragstellende Einrichtungen müssen im Antrag darstellen, welche Prioritäten das geplante Projekt adressiert. Die geltenden Prioritäten werden im Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP) unter dem jeweiligen Aufruf veröffentlicht.

Projekte in Strand 3 in den Regionen Asien (5a), Zentralasien (6), Naher und Mittlerer Osten (7a), Pazifik (8a), Subsahara-Afrika (9), Lateinamerika (10) und Karibik (11) müssen mit den Global Gateway Prioritäten abgestimmt werden.

Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?

Die in Brüssel eingegangenen Vorschläge werden zunächst von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) auf die formale Förderfähigkeit geprüft. Antragstellende Einrichtungen, deren Vorschläge die formalen Förderkriterien nicht erfüllen, werden nach Abschluss dieser Prüfung von der EACEA schriftlich benachrichtigt. Die formal gültigen Anträge werden zwischen März und Juni des jeweiligen Jahres von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet.

Zu den Bewertungen werden anschließend die EU-Delegationen in den jeweiligen Drittländern konsultiert. Die abschließende Entscheidung wird von der EACEA auf Basis der Empfehlungen des Evaluationsausschusses getroffen. Alle Antragsteller werden von der EACEA im Juli/August des jeweiligen Jahres über die Ergebnisse informiert.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Lassen Sie sich bei Fragen gerne von uns beraten. Hierzu senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Kontakt

Foto von Yvonne Schnocks

Yvonne Schnocks

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Carina Fazius

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