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Zukunftsorientierte Projekte

Zweit Studierende sitzen auf einer Treppe
Jan von Allwörden/DAAD

Hinweis: In der Erasmus+ Programmgeneration 2014-2020 firmierte die Förderlinie Zukunftsorientierte Projekte unter dem Namen Zukunftsweisende Kooperationsprojekte. Die im Folgenden dargelegten Informationen beziehen sich auf den Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen im Jahr 2022.

Wer kann teilnehmen?

Institutionen aus den folgenden Ländern können ein Projektkonsortium bilden:

  • die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Island, Liechtenstein, Norwegen
  • Türkei, Nordmazedonien, Serbien

Alle Aktivitäten müssen in EU-Mitgliedstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern stattfinden.

Das Projektkonsortium muss aus mindestens drei Organisationen aus drei EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern (davon mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten) bestehen.

Zudem bestehen folgende losspezifische Kriterien:

Los 2:

In mindestens drei der teilnehmenden Länder müssen die Partnerschaften sowohl Arbeitgeber (oder deren Vertreter) als auch Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung (oder deren Vertreter) umfassen.

Los 3:

Für mindestens drei der teilnehmenden Länder muss die Partnerschaft öffentliche oder private Einrichtungen als volle oder assoziierte Partner umfassen, die für die Organisation und/oder Finanzierung und/oder Bereitstellung von Bildungsdienstleistungen für Erwachsene (z. B. Bewertung von Fähigkeiten, Validierung von Kompetenzen, Bildung und Ausbildung, Orientierung und Beratung) zuständig sind oder ein hohes Maß an Verantwortung dafür tragen (oder Einfluss darauf haben).

Das Projektkonsortium sollte sich aus einer Mischung öffentlicher und privater Organisationen zusammensetzen, die Forscherinnen und Forscher sowie Partnerinstitutionen mit der Fähigkeit, politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zu erreichen, vereinen. Anträge können von öffentlichen und privaten Organisationen gestellt werden, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung tätig sind und eine wichtige Triebkraft für Innovationen darstellen.

Folgende Organisationen sind förderfähig (Liste nicht erschöpfend):

  • Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung (z. B. Bildungs- und Ausbildungsanbieter wie Schulen, Hochschuleinrichtungen, Anbieter von beruflicher Bildung und Erwachsenenbildung, Verbände, NRO)
  • Öffentliche oder private Unternehmen, die Schulungen für ihre Mitarbeiter oder Partner in der Wertschöpfungs-/Lieferkette anbieten
  • Triebkräfte für Innovation und territoriale Entwicklung (z. B. Öko-Innovationslabors, Forschungszentren, Innovationsagenturen, regionale Entwicklungsbehörden, KMU, Großunternehmen)
  • Politische Entscheidungsträger und Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene (z. B. Innovations-, Bildungs-, Arbeits- und Wirtschaftsministerien, öffentliche und private Arbeitsverwaltungen, Qualifikationsbehörden usw.)
  • Organisationen, die sektorübergreifende Aktivitäten durchführen, und andere Arbeitsmarktakteure (z. B. Sozialpartner, Branchenverbände, Industrie-/Handels-/Handwerkskammern und andere zwischengeschaltete Stellen, Handelsorganisationen, zivilgesellschaftliche, Sport- und Kulturorganisationen, Lehrer- und Ausbilderverbände, Jugend- und Elternverbände, Arbeitsmarktakteure)
  • Öffentliche oder private Einrichtungen, die für die Organisation und/oder Finanzierung und/oder Bereitstellung von Bildungsdienstleistungen für Erwachsene (z. B. Bewertung von Fähigkeiten, Validierung von Kompetenzen, Bildung und Ausbildung, Orientierung und Beratung) zuständig sind oder ein gewisses Maß an Verantwortung dafür tragen (oder Einfluss darauf haben)
  • Nationale, internationale, regionale und sektorale Organisationen für Kompetenzwettbewerbe

Zukunftsorientierte Projekte sollten von einer gemischten Partnerschaft von Organisationen durchgeführt werden:

  • die Spitzenleistungen vorweisen können und modernstes Wissen besitzen
  • die die Fähigkeit zur Innovation haben
  • die in der Lage sind, durch ihre Aktivitäten eine systemische Wirkung zu erzielen, und die das Potenzial haben, die politische Agenda im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung voranzutreiben

Was benötige ich, um teilzunehmen?

  • EU-Login Konto
  • PIC (Participant Identification Code)
  • Hochschuleinrichtungen müssen über eine Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen

Der PIC wird für die Gesamtdauer des Erasmus+ Programms einmalig an jede teilnehmende Institution vergeben. Deshalb verfügt der Großteil der Hochschulen bereits über diesen PIC. Falls Ihre Einrichtung noch keinen PIC besitzt, können Sie diesen über das Funding and Tenders Portal der EU-Kommission beantragen. Hierzu werden Sie aufgefordert, einen Nachweis des Rechtsstatus Ihrer Einrichtung (Legal Entity Form) hochzuladen.

Welche Projekte können gefördert werden?

Zukunftsorientierte Projekte sollen die nachfolgenden allgemeinen Ziele verfolgen:

  • Innovative Initiativen mit starken Auswirkungen auf die Reformen der allgemeinen und beruflichen Bildung in bestimmten strategischen Politikbereichen
  • Beitrag zur Stärkung der Innovationskapazität Europas durch Förderung der Innovation in der allgemeinen und beruflichen Bildung;
  • Schaffung eines Systemwandels durch Förderung von Innovationen auf praktischer und politischer Ebene
  • Unterstützung zukunftsorientierter Ideen, die sich auf Schlüsselthemen und -prioritäten auf EU-Ebene konzentrieren und eindeutig das Potenzial haben, in einem oder mehreren Sektoren eingesetzt zu werden
  • Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung innovativer Projektergebnisse auf EU-Ebene und/oder ihrer Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen

Zu den spezifischen Zielen der Zukunftsorientierten Projekte zählen:

  • Identifizierung, Entwicklung, Erprobung und/oder Bewertung innovativer Ansätze, die das Potenzial haben, in mehreren Bereichen zur Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und zur Steigerung der Wirksamkeit von Strategien und Verfahren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung eingesetzt zu werden
  • Einleitung von Pilotaktionen zur Erprobung von Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen, um eine nachhaltige und systemische Wirkung anzustoßen
  • Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Lernens in Bezug auf zukunftsweisende Themen unter den wichtigsten Akteuren und Befähigung dieser Akteure zur Entwicklung innovativer Lösungen und zur Förderung der Übertragung dieser Lösungen in neue Umgebungen, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten bei den relevanten Akteuren

Aktivitäten im Rahmen von zukunftsorientierten Projekten sollten zu Folgendem beitragen:

  • Steigerung der Qualität, Effizienz und Gleichheit der Aus- und Weiterbildungssysteme
  • Verbesserung der Wirksamkeit der Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Unterstützung der Umsetzung von EU-Rahmenwerken und Rechtsinitiativen sowie von länderspezifischen
  • Empfehlungen aus dem Europäischen Semester
  • Verbesserte Erkenntnisse und ein besseres Verständnis der Zielgruppe(n), der Lern- und Lehrsituationen sowie
  • der wirksamen Methoden und Instrumente, die Innovationen auf Systemebene anregen und fördern können
  • Aufbau von Wissen zur Unterstützung einer evidenzbasierten Politik
  • Auslösen von Verhaltensänderungen auf EU-Ebene

Zu möglichen förderfähigen Aktivitäten zählen unter anderem die Folgenden:

  • Aktionsforschung, Kartierungsarbeiten, Erstellung umfangreicher sektoraler oder sektorübergreifender Ergebnisse
  • Transnationale Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, z. B. Ausbildung, Analyse des politischen Umfelds, politische Forschung, institutionelle Anpassungen
  • Pilotaktivitäten zur Erprobung innovativer Lösungen
  • Groß angelegte transnationale Veranstaltungen oder Vernetzungsaktivitäten, entweder sektorbezogen oder sektorübergreifend
  • Verwertungsaktivitäten zur Verbreitung der Ergebnisse in der Bildungsgemeinschaft oder im Bildungssektor
  • Think-Tank-Aktivitäten, Erforschung und Experimentieren mit innovativen Ideen

Weiterführende Informationen können Sie der aktuellen Ausschreibung hier auf der Webseite des Funding and Tenders Portal der EU-Kommission entnehmen.  Die Einreichungsfrist endet am 15. März 2022 um 17:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit.

Eine Auflistung mit Kurzbeschreibungen und weiteren Informationen zu den bewilligten Projekten der vergangenen Aufforderungen finden Sie auf der Erasmus+ Project Results Platform der Europäischen Kommission.

Wie erfolgt die Auswahl eines Projektes?

Die Auswahl der Projekte erfolgt zentral in Brüssel. Alle Anträge werden von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) auf formale Förderfähigkeit geprüft. Formal gültige Anträge werden anschließend von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern qualitativ bewertet und die Förderentscheidung auf Basis der Bewertung der Europäischen Kommission getroffen. Alle Antragstellende werden von der EACEA über die Ergebnisse bei positiver und negativer Bewertung informiert. Der Bewertungszeitraum erstreckt sich von April bis Juli 2022 und die Benachrichtigung an die Antragstellende erfolgt im August 2022.

Auswahlkriterien

Die Projekte werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Relevanz des Projekts (30%)
  • Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (30%)
  • Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (20%)
  • Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit (20%)

Um in die engere Auswahl einer Förderungsmaßnahme zu kommen, muss der Projektantrag in seiner individuellen Bewertung einen Mindestschwellenwert erreichen:

  • Mindestens 70% der Gesamtpunktzahl
  • Mindestens 50% für jedes Kriterium

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

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