Hier finden Sie die zentralen Informationen zu Vorgaben, zentralen Dokumenten, Richtlinien und Abläufen für die Mobilität mit Programmländern (KA131) in der Erasmus+ Programmgeneration ab 2021.
Die Datenbanken der EU-Kommission für das Erasmus+ Programm helfen Ihnen bei der Beantragung, Durchführung und Abwicklung von Erasmus+ Projekten an Ihren Hochschulen.
Mit Beginn des Erasmus+ Projekts 2021 wurden die Förderraten der Studierenden- und Personalmobilität in der Mobilität von Einzelpersonen (KA131) festgelegt.
Eine Neuerung in der Programmgeneration 2021-2027 stellen die Blended-Intensive-Programmes (BIP) dar. Durch diese soll die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten der Online-Kooperation genutzt werden.
Die Sprachenförderung online (OLS) ist Teil der Mobilität von Einzelpersonen (KA131), um Studierende und Praktikanten beim Erlernen und Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen zu unterstützen.
Die NA DAAD ist gemäß den vertraglichen Vorgaben durch die Europäische Kommission dazu verpflichtet, verschiedene Monitoring-Maßnahmen im Hinblick auf das Projektmanagement mit den Projektträgern durchzuführen.