Hier finden Sie die zentralen Informationen zu Vorgaben, zentralen Dokumenten, Richtlinien und Abläufen für die Mobilität mit Partnerländern (KA171) in der Erasmus+ Programmgeneration ab 2021.
Im Jahr 2025 feiern wir ein besonderes Jubiläum im Erasmus+ Programm: Seit 10 Jahren bietet die Förderlinie Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern (KA171) Studierenden und Hochschulpersonal die Möglichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln und grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten – auch mit Ländern außerhalb Europas.
Mit Beginn des Erasmus+ Projekts 2021 wurden die Förderraten der Studierenden- und Personalmobilität in der Mobilität von Einzelpersonen (KA171) festgelegt.
Die Datenbanken der EU-Kommission für das Erasmus+ Programm helfen Ihnen bei der Beantragung, Durchführung und Abwicklung von Erasmus+ Projekten an Ihren Hochschulen.
Die NA DAAD ist gemäß den vertraglichen Vorgaben durch die Europäische Kommission dazu verpflichtet, verschiedene Monitoring-Maßnahmen im Hinblick auf das Projektmanagement mit den Projektträgern durchzuführen.