Registrierung als antragstellende Organisation
Registrierung als antragstellende Organisation
a) Für dezentrale Erasmus+ Förderung: Beantragung einer Organisation ID (OID)
Um Erasmus+ Projekte zu beantragen, die von der NA DAAD dezentral verwaltet werden, benötigen Hochschulen, Mobilitätskonsortien und Institutionen eine eindeutige Organisation ID (OID).
Dezentral verwaltete Projekte sind:
- Mobilität von Einzelpersonen (KA131)
- Mobilität mit Partnerländern (KA171)
- Akkreditierung von Mobilitätskonsortien (KA130)
- Cooperation Partnerships (KA220)
Alle bereits am Programm teilnehmenden Hochschulen sind im Besitz einer OID. Die OID wird in Erasmus+ Antragsformularen sowohl für die koordinierende Einrichtung als auch für die Partnereinrichtungen abgefragt. Über das Organisation Registration System kann eine OID beantragt werden.
Zertifizierung durch die Nationale Agentur
Nach erfolgreicher Registrierung einer OID im Portal für Teilnehmende, wird diese von den Nationalen Agenturen der Programmländer zertifiziert.
b) Für zentrale Erasmus+ Förderung: Beantragung eines Personal Identification Code (PIC)
Um Erasmus+ Projekte zu beantragen, die von der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zentral verwaltet werden, benötigen Hochschulen, Mobilitätskonsortien und Institutionen einen Personal Identification Code (PIC).
Zentral verwaltete Projekte sind:
- Europäische Hochschulen
- Erasmus Mundus Joint Master
- Erasmus Mundus Design Measures
- Jean Monnet-Aktionen
- Kapazitätsaufbauprojekte
- Allianzen für Innovation
- Teacher Academies
Die PIC wird in Erasmus+ Antragsformularen sowohl für die koordinierende Einrichtung als auch für die Partnereinrichtungen abgefragt. Über das Funding & Tenders Portal kann eine PIC beantragt werden.
Validierung durch die Research Executive Agency (REA)
Nach erfolgreicher Registrierung eines PIC im Funding & Tenders Portal für zentrale Maßnahmen, muss diese durch die REA in Brüssel verifiziert und validiert werden.
a) und b) Teilnahme an dezentralen und zentralen Maßnahmen
Hochschulen, die sich sowohl an den dezentralen als auch an den zentralisierten Aktionen von Erasmus+ beteiligen, müssen beide Systeme nutzen und werden zwei verschiedene und eindeutige Identifikatoren haben: den PIC (Personal Identification Code) und die OID (Organisation ID).
Rechtsstatus der jeweiligen Einrichtung
Für die Zertifizierung werden die deutschen Hochschulen dafür von der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit aufgefordert, einen Nachweis des Rechtsstatus ihrer jeweiligen Einrichtung (Legal Entity Form) im Portal für Teilnehmende der Europäischen Kommission hochzuladen.