Änderungen der Daten zur Finanzhilfevereinbarung
Hier finden Sie Formulare, um Änderungen von Daten zu Ihrer Erasmus+ Finanzhilfevereinbarung der NA DAAD und der Europäischen Kommission mitzuteilen. Grundlegend müssen nur noch Änderungen, die die ECHE 2021-2027 betreffen, an die EU KOM kommuniziert werden. Alle Änderungen müssen auch an die Nationale Agentur gemeldet werden. Bitte nutzen Sie dazu die folgenden Formulare:
1. Änderung/Wechsel der "rechtlichen Vertretung" (Legal Representative)
Mitteilung an die Europäische Kommission:
Änderungen, die die rechtliche Vertretung betreffen, müssen nicht mehr der Europäischen Kommission mitgeteilt werden
Mitteilung an die NA DAAD:
Die verpflichtende Mitteilung der Änderung an die NA DAAD bleibt weiterhin bestehen.
Bitte füllen Sie das Formular und das Formular Erklärung koordinierende Einrichtung aus und schicken es per E-Mail unter Angabe Ihres Erasmus-Codes.
2. Änderung des Namens der koordinierenden Organisation
Als Zuwendungsempfangende sind Sie verpflichtet, eine Änderung des Namens der koordinierenden Einrichtung sowohl der NA DAAD als auch der Europäischen Kommission mitzuteilen.
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie das Original an die Europäische Kommission und per E-Mail an Ihre Ansprechperson innerhalb der NA DAAD.
Außerdem muss die Änderung des Namens der Einrichtung von Ihnen im Organisation Registration Portal (ORS) der Europäischen Kommission vorgenommen werden. Zu beachten ist das "Effective Date" (Datum, wann die Namensänderung in Kraft tritt).
3. Änderung/Wechsel der Projektverantwortung
3.1 Änderung/Wechsel Projektverantwortung einer Cooperation Partnership
Als Zuwendungsempfangende sind Sie verpflichtet, eine Änderung/einen Wechsel des Projektverantwortlichen einer Cooperation Partnership der NA DAAD mitzuteilen.
Bitte füllen Sie das Formular und das Formular Erklärung koordinierende Einrichtung aus und senden Sie die Originale postalisch und per E-Mail an Ihre Ansprechperson innerhalb der NA DAAD.
3.2 Änderung/Wechsel der Kontaktperson einer Partnereinrichtung einer Cooperation Partnership
Als Zuwendungsempfangende sind Sie verpflichtet, eine Änderung/einen Wechsel der Kontaktperson einer Partnereinrichtung einer Cooperation Partnership der NA DAAD mitzuteilen.
Bitte füllen Sie das Formular und das Formular Erklärung koordinierende Einrichtung aus und senden Sie die Originale postalisch und per E-Mail an Ihre Ansprechperson innerhalb der NA DAAD.
4. Änderung/Wechsel zum Vertreter der Projektverantwortung
Sollten Sie eine Änderung/einen Wechsel des in der Finanzhilfevereinbarung genannten Vertretung des Projektverantwortlichen anzeigen wollen, nutzen Sie folgende Formulare Formular Änderung Vertreter und Formular Erklärung koordinierende Einrichtung und senden Sie die Originale postalisch und per E-Mail an Ihre Ansprechperson innerhalb der NA DAAD.
5. Änderung der Kontoverbindung
Als Zuwendungsempfangende sind Sie verpflichtet, eine Änderung der Kontoverbindung der NA DAAD mitzuteilen.
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie das Original postalisch und per E-Mail an Ihre Ansprechperson innerhalb der NA DAAD.
6. Aufnahme neuer entsendender Hochschulen mit ECHE in ein akkreditiertes Konsortium
Bei Aufnahme neuer Partnereinrichtungen können die Mandates der NA DAAD in gescannter Form zugeleitet werden. Für die Ausstellung der Mandates müssen die im Antragsjahr gültigen Formulare verwendet werden. Die NA DAAD stellt eine entsprechende Änderungsvereinbarung aus.
7. Änderung durch Zusammenschluss oder Abspaltung von Hochschulen
Sollte sich Ihre Hochschule mit einer anderen Hochschule zusammenschließen oder sich von dieser abspalten, finden Sie in folgendem Dokument der Europäischen Kommission Auskunft über die häufigsten Fälle von einem Zusammenschluss oder einer Abspaltung von Hochschulen und wie weiter verfahren werden muss, damit Ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnehmen kann.